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REACH

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Registriert: Apr 2008
Beiträge: 4
Hallo,

wer kann mir mit dem Thema REACH weiterhelfen?

Wie kann ich erfahren, welches Material betroffen ist?
In meiner Firma liegen im Lager ca. 50000 Artikel.
Diese Güter sind alle Fremdbezogsteile.
Wie kann man hier am besten vorgehen?

Gruß
Sandmann
Mitglied
Registriert: Oct 2006
Beiträge: 10
Hallo Sandman,

zu REACH guckst du: http://ereach.dhigroup.com/REACH_Introduction_German/REACH_Introduction.htm

Zitat
Wie kann ich erfahren, welches Material betroffen ist?

leider nur indem du dich durch die Verordnungen oder Infoseiten im Internet kämpfst.
Zitat
In meiner Firma liegen im Lager ca. 50000 Artikel.

Hoffentlich habt Ihr die irgendwie sortiert/klassifiziert - ansonsten viel Spass. :)
Zitat
Diese Güter sind alle Fremdbezogsteile.
Wie kann man hier am besten vorgehen?

Idealerweise hat euer Lieferant (falls er in der EU ansässig ist) seine Artikel bei REACH gemeldet - sonst dürfte er sie nicht verkaufen....
In jedem Fall würde ich mich erst dorthin wenden und um Info bitten ob bereits registriert und falls nicht, ob der Artikel von der Registrierungpflicht ausgenommen ist (Anhang IV und V - wurde erst vor ein paar Tagen veröffentlicht).

Auf jeden Fall ein spassiges Thema für eine neue, sehr sehr grosse Projektgruppe (bei 50.000 Artikeln und wenn ich mir den "Werbeaufwand" für REACH so ansehe).

einer geht noch:
Zitat
1. Welche Stoffe müssen registriert werden?
Alle Stoffe, die in Mengen ab 1 Jahrestonne hergestellt und importiert werden. Ist der Stoff nicht registriert, bedeutet dies, dass er weder hergestellt noch importiert werden darf. Für Stoffe, die bei In-Kraft-Treten von REACH bereits auf dem Europäischen Markt gehandelt werden (so genannte „Phase-In-Stoffe„), erfolgt die Umsetzung schrittweise (siehe hierzu Fristen).

2. Welche Stoffe müssen nicht registriert werden?

Eine große Anzahl der auf dem Markt befindlichen Stoffe fallen nicht unter REACH und sind damit auch von der Registrierung ausgenommen.

Das sind im Einzelnen
Radioaktive Stoffe, Stoffe, die der Zollkontrolle unterliegen sowie nicht isolierte Zwischenprodukte;
Stoffe in Abfällen; Stoffe, soweit sie in Arzneimitteln oder als Lebensmittelzusatzstoff verwendet werden; Stoffe nach REACH Anhang IV (z. B. Wasser, bestimmte Zucker, natürliche Öle, Fettsäuren); Stoffe nach REACH Anhang V (z.B. gewisse Reaktionsprodukte, Mineralien, Kohle, Rohöl, Erdgas); bereits registrierte reimportierte oder wiedergewonnene Stoffe; Polymere (vorläufig).

Als bereits registriert gelten:

Aktive Substanzen in Pflanzenschutzmitteln und Biozid-Produkten; Stoffe, die gemäß Richtlinie 67/548/EWG angemeldet wurden (Neustoffanmeldung).

Es gelten Sonderregelungen für

produkt- und verfahrensorientierte Forschung und Entwicklung
für isolierte Zwischenprodukte.
3. Welche Fristen gibt es bei der Registrierung?

Die Registrierungsfristen sind an die Mengen pro Hersteller/Importeur geknüpft.

Das bedeutet konkret:

Die Registrierungsfrist für hochvolumige Stoffe ab 1000 t/a, CMRs ab 1 t/a und umweltgefährliche Stoffe mit Einstufung N, (R50-53) ab 100 t/a endet 3,6 Jahre nach In-Kraft-Treten (d.h. am 1.12.2010).
Für Stoffe ab 100 t/a endet die Registrierungsfrist 6 Jahre nach In-Kraft-Treten (1.6.2013).
Für Stoffe unter 100 t/a endet die Registrierungsfrist 11 Jahre nach In-Kraft-Treten (1.6.2018).
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Registriert: Apr 2008
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Vielen Dank


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