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Update zu meinem Widerspruch

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Mein Widerspuch wurde wie erwartet abgelehnt. Hat es überhaupt schon einmal eine IHK gegeben die einem Widerspruch zugestimmt hat? Es war ja klar das die IHK hier vermutlich die Frau X und den Herrn Y schützen will sich ja hier anscheinend nicht selber ins Bein schiessen.

Ich habe bereits meine Klage für das Verwaltunsgericht vorgefertigt und diese auch eingereicht. Ich hoffe das Verwaltunsgericht sieht das hier eine Befangenheit bzw.eine "Bevorzugung" von IHK Schülern vorliegt und man mir eine neue mündliche Prüfung bewilligt.

Ich frage mich wer da im Prüfungsausschuss die Entscheidung gemacht hat, hoffe ja nicht das dies die selben 3 Prüfer waren, das wäre ja der Witz hoch drei. :evil:

Mal sehen wie das vor Gericht jetzt weiter geht, ich habe ein Eilverfahren beantragt da eine Arbeitsstelle die ich eventuell antreten werde an ein bestehen der Betriebswirt Prüfung gebunden ist. Am liebsten wäre mir eine neue mündliche Prüfung im Beisein eines Angestellten des Verwaltungsgerichtes um sicher zu gehen das da alles mit Rechten Dingen zugeht.
« Zuletzt durch schimmel18 am 23.08.2008 13:49 Uhr bearbeitet. »
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Hi,

ich bitte Dich, hier zunächst keine Namen zu nennen, insbesondere nicht solange dies ein schwebendes Verfahren ist. Es kann Ärger mit den Betroffenen geben, selbst dann, wenn Du obsiegst.

Unabhängig davon bin ich am Fortgang der Sache sehr interessiert (und die anderen Mitleser sidn es sicher auch). Also bitte weitere Ereignisse hier vermerken, nur möglichst anonymisiert.

Ich habe es übrigens sehr wohl schon erlebt, daß Einsprüchen stattgegeben wurde... das ist also nicht unmöglich. Was hier herauskommen, ist aber auf jeden Fall spannend.
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Vielleicht täusche ich mich, aber das Verwaltungsgericht wird dir niemals irgendwelche Punkte zuerkennen oder dir eine erneute mündliche Prüfung gestatten. Stattdessen wird - falls du gewinnen solltest - die ganze Prüfung als nicht existent gewertet, das heisst du kannst noch 3 mal schriftlich ablegen anstatt nur noch zweimal.

Das wurde mir mal so erläutert.
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Das bedeutet das ich anstatt noch einmal die Prüfung in Recht diese 2 mal ablegen darf? Ich hatte ja jetzt gerade meine 1. Wiederholungsprüfung dürfte diese also noch 1 mal ablegen.

So dann dürfte ich diese noch 2 mal ablegen?
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Sagen wir mal das Gericht würde dies entscheiden, dann müsste ich aber nur die Prüfung RECHT wiederholen und NICHT alle Prüfungen, sehe ich das richtig?
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Es kann so werden, aber garantieren würde ich dafür nicht. Die Richter entscheiden aufgrund der ihnen vorliegenden Anträge und haben meist weder Lust noch Zeit, sich die damit zusammenhängenden Umstände anzuschauen, wenn sie nicht müssen. Beantrage das also in Deiner Klageschrift so; kann sein, daß es dann auch so kommt. Aber Du weißt schon: auf hoher See und vor Gericht...
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Ich gehe davon aus - das fällt allerdings in den Bereich "gefährliches Halbwissen" - das ein Gericht nur die fragwürdige Prüfung als nicht existent bewerten. Die rstlichen Prüfungen bleiben unberührt.

Die Sache ist die, ein Prüfungsausschuss ist völlig autonom, da könnte der Bundespräsident höchstpersönlich keinen Einfluss darauf nehmen. Gegen die Bewertung kannst du somit nicht vorgehen, du kannst nur geltend machen das du in unzulässiger Weise benachteiligt worden bist. Das wird, aufgrund fehlender schriftlicher Beweise und fehlender Zeugen, sehr schwierig werden.

Der Prüfungsausschuss hingegen wird sich gegenseitig bestätigen das du nicht ungerecht behandelt worden bist. Da stehen also 3 Aussagen gegen deine. Da du auch noch durchgefallen bist ist das Argument einer Klage "aus Rache" nicht von der Hand zu weisen.

Ich will dich nicht entmutigen, aber ich schätze deine Chancen als sehr sehr gering ein. Aber wenn es dein Rechtsschutz übernimmt hast du nicht viel zu verlieren.
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Emaild er IHK. Warum kann eien Wiederholungsprüfung nicht abgelegt werden während eines laufenden Verfahrens?

Als nächsten Schritt können Sie einen Widerspruchsbescheid über das Ergebnis des Widerspruchverfahrens anfordern. Dieser Widerspruchsbescheid ist mit einer Verwaltungsgebühr von 150,-- belegt. Wenn Sie diesen Widerspruchsbescheid wollen, bitte wir um kurze Info!


Wir weisen Sie darauf hin, dass während einem laufenden Verfahren eine Wiederholungsprüfung nicht möglich ist.
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...und warum ziehst du für dich nicht einen Schlussstrich und schreibst die Prüfung nochmal und konzentrierst deine Energie darauf?

Kann es sein dass du dich da wegen eines Kommentars am Anfang der Prüfung in etwas hineinsteigerst?

Also wenn ich deine Antworten der schriftlichen Prüfung durchlese so was ich auf Anhieb da erkennen konnte scheint mir die Benotung nicht ungerecht zu sein, da sind halt doch sehr viele Fehler drinnen. UWG und HGB bin ich auch nicht der Profi aber bei Personal liegst du teilweise doch arg weit daneben.

Nehms mir nicht für ungut aber konzentrier dich auf die schriftliche Nachprüfung und versuchs da zu bestehen.

Zitat
Gib mir Kraft, Dinge zu tun, die ich ändern kann. Gib mir Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die ich nicht ändern kann. Und gib mir die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden!
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Ich ziehe keinen Schlusstrich sondern bin jetzt wie die IHK auch DICKKÖPFIG.
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aber was du eigentlich erreichen willst, ist dir wenn ich deine Postings (Fragen) lesen auch nicht klar ..
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Ich denke es ist klar das ich eine erneute mündliche Prüfung möchte.
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aha :?: .. na denn viel Erfolg


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