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PRÜFUNG RECHT, Einsichtnahme, meine Antworten

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@Wizzard,
Asche auf mein Haupt - wer noch einen Buchstaben findet, darf ihn behalten.

@schimmel18
Ich würde mir schwer überlegen ob ich die Diskussion mit der Kammer fortsetze, wobei einen Widerspruch kann man immer machen - dann gehen alle an die nächste Prüfung und Bewertung etwas vorsichtiger ran.

Was spricht dafür:
ICH habe recht ! (Recht haben und Recht bekommen sind aber zweierlei Stiefel)

Was spricht dagegen:
-Ausgang zweifelhaft (maximal wird die Prüfung für ungültig erklärt und muss wiederholt werden)
-Mir ist kein Fall bekannt, wo ein VG eine Neubewertung der einzelnen Punkte vorgenommen hat und dann daraufhin ein Prüfling bestanden hätte.
-Beweislage hier völlig schwammig (wird hoffentlich auch jeder RA so beraten).
-Zeit- und Nervenverlust bei dieser Aktion und eine neue Prüfung in dem Fach musst du eh absolvieren (wenns dumm läuft beim selben Prüfungsausschuß).
-IHK im bayerischen Zonenrandgebiet (haben schon andere probiert - seit über einem Jahr ohne nennenswerte Fortschritte - die sind dort ziemlich beratungsresistent :wink: )

Mein Resümee: vergiss die ganze Aktion, nehme Plan B und lerne auf die nächste Prüfung (diesmal müssen dann aber die Antworten perfekt sein).
« Zuletzt durch Thiemu1 am 27.08.2008 16:22 Uhr bearbeitet. »
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Mach weider so!! Klage alle an!!
Gehe nicht den diplomatischen Weg, sei stur.
Hole dein Recht egal was es kostet -geh über Leichen.

Mal ein kleines Szenario:
Du klagst die IHK an.
Aufwand: Kosten, Ärger, Zeitaufwand :oops:

Die IHK gewinnt:
Du stehst da wo du jetzt auch stehst, nur ein Jahr später.
Prüfung muss wiederholt werden.
Subjektive Meinungen der IHK fliessen mit ein (leider negativ) :oops:

Die IHK verliert:
Du stehst da wo du jetzt auch stehst, nur ein Jahr später.
und du bekommst dein Betriebswirt.

Du klagst nicht weiter:
Du wiederholst die Prüfung ein halbes Jahr später.
Du schaffst es -und der &quot;Kas&quot; ist gegessen. :lol:

Mensch Junge mache dir das Leben nicht schwerer als es ist, arbeite an deiner Persönlichkeit und du wirst auch Erfolg haben. Durch ständiges Klagen und Drohverhalten kommt man nicht weiter, evtl. ein kleines Stück aber was ist dies im Verhältnis zur Meile?
Ich bin selber Prüfer und kann aus den bisherigen Argumentationen von Dir absolut keine Erfolgsaussichten erkennen. Bei 39 Punkten im Recht (tiefste Mindestpunktzahl) gibt es kein Erfolg, anders wäre es bei um die 48 Punkte, denn da sind nur noch 52 Punkte im mündlichen zu bewältigen.
Wie möchtest du beweisen, dass dir unrecht geschah?
Wach auf, es sind 3 gegen 1!! und das auch noch im mündlichen.
Sei nicht so verbohrt, ich meine es wirklich gut.
Andererseits ist es vieleicht wichtig, ständig immer weider die gleichen Fehler im Leben zu machen um klug zu werden.
Ich schätze dich so ein, das du oft im Leben aneckst ohne es zu merken.
Mach dir mal deine Gedanken.
Ansonsten wünsche ich dir viel Erfolg .... what ever :lol:
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Hallo,

ich verfolge diese Diskussion mit Interesse und sie erinnert mich an meine Schulzeit:
Wenn man eine Arbeit verbockt hat, wurde entweder nur Stoff abgefragt, den man &quot;nie&quot; behandelt hat oder die Lehrer haben unfair bewertet.

Ich habe 2007 den Betriebswirt beendet und Recht war nie meine Stärke (habe die Prüfung mit 52 Pkt gerade so bestanden), aber Deine Antworten waren wirklich schlecht.

An Deiner Stelle würde ich mich auf die Nachprüfung vorbereiten und bestehen, dann ist es auch gut.

Ich muss meinen Vorredner Recht geben: 3 Jahre arbeitslos, bei diesem Witschaftswachstum ? Vielleicht muss man Dir auch eine Stelle backen.

Und wenn man sich den Titel jetzt auch schon erklagen kann, dann waren die harten 2 Jahre wirklich umsonst.........

Ich würde mal über die ganzen Antworten nachdenken

gruß

Andreas
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Zitat
Wenn man eine Arbeit verbockt hat, wurde entweder nur Stoff abgefragt, den man &quot;nie&quot; behandelt hat oder die Lehrer haben unfair bewertet.


...oh ja das kenn ich...ich konnte auch nie was dafür... :roll:

oder wenns nen Verweis gab waren es die anderen und man stand eigentlich nur ganz brav dabei...dummerweise bei der falschen Gruppe... 8)
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@ Wizzard: Für 7,31 Euro stell ich nicht mal meinen Wecker das sind ja bei einer 40 Stunden Woche ca. 1300 Brutto im Monat...Huh nein danke, ich dachte Sklavenarbeit wurde verboten...????
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Und noch was, ich wiederhole das jetzt zum zehnten mal. ES GEHT NICHT NUR UM RECHT SONDERN AUCH UM ENGLISCH. Auch wenn ich in Recht vielleicht schwach bin, Englisch bin ich FLIESSEND.

Ich kann verlangen anständig geprüft zu werden, das heisst, in beiden Fächern sollten Fragen gestellt werden und man soll mich bei meiner Antwort ausreden lassen NICHT einfach zwischen rein reden mich unterbrechen.....DAS IST UNFAIR.....Auch wenn jemand falsch mit einer Antwort anfängt heisst das nicht das die ganze Antwort falsch ist.

Beispiel: Ich frage wie wechsle ich an einem Auto ÖL, Person X sagt ich öffne den Kofferraum, schon da unterbreche ich und sage nein falsch, nächste Frage. Vielleicht wollte er ja sagen ich öffne den Kofferraum um Werkzeug für den Ölwechsel zu holen......wäre ja richtig gewesen.

Merkt Ihr was????? Ihr IHK Befürworter ihr wisst nicht was bei der mündlichen los war, so cooled off.
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@ Harry. Ich denke § 40 BBiG ABs. 2 ist hier uninteressant denn in Abs 5 steht Von Absatz 2 darf nur abgewichen werden, wenn anderenfalls die erforderliche Zahl von Mitgliedern des Prüfungsausschusses nicht berufen werden kann
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Hi,

ja, das kann sein - es finden sich ja oft keine Ausschüsse mehr. Ob das in Deinem Fall so ist, kann ich aber natürlich nicht wissen...
Gast
Zitat
Für 7,31 Euro stell ich nicht mal meinen Wecker das sind ja bei einer 40 Stunden Woche ca. 1300 Brutto im Monat...Huh nein danke, ich dachte Sklavenarbeit wurde verboten...????


Siehste? Und genau das ist das Problem.. du räkelst dich auf der Couch.. sie steht derweil am Band und muß dazu sogar noch Überstunden schieben..

Apropos Sklavenarbeit: Erkundig dich doch mal bei der netten Verkäuferin im Discounter oder im Lebensmittelnahen Einzelhandel nach Stundenlöhnen.. :roll:

Als Fachwirt (und ich nehme das so an wie Yogi-1977) dürfte es in Bayern schon an Arbeitsverweigerung grenzen wenn man da keinen Job bekommt. Ich lese dauernd den Stellenteil der Süddeutschen.. da hätt ich mich schon tausendmal im Großraum München bewerben können.. auch Regensburg boomt im Bürobereich wie Socke.. Aber wenn man natürlich die gebratenen Tauben in den Schnabel bekommen will.. dann ist das wahrscheinlich was andres.. :?


Zitat
ES GEHT NICHT NUR UM RECHT SONDERN AUCH UM ENGLISCH. Auch wenn ich in Recht vielleicht schwach bin, Englisch bin ich FLIESSEND.


Und auch da geb ich jetzt noch meinen Senf dazu. Als ich die Realschule (seinerzeit) verließ hat mir mein Englischlehrer mitgegeben das ich den größten Wortschatz hätte den er jemals von einem Schüler erlebt hat und die beste Aussprache. Als ich dann in der Berufschule aufschlug wurde mir von der Lehrerin (die übrigens auch in der IHK Oberpfalz Wirtschaftsenglischprüfungen abnimmt) mitgeteilt das ich von Englisch keine Ahnung habe.. weder von Wörtern noch von der Aussprache..

Was will ich damit sagen? Das es eben bei einer mündlichen Englischprüfung auch verdammt subjektiv zugehen kann. Wenn du nunmal keine andren Beweise wie z.b. das FCE hast, dann bist nun mal auf Gedeih und Verderb dem Wohlwollen der Prüfer ausgesetzt.

Das war jetzt aber wirklich meine letzte Reaktion auf das Thema.. Vielleicht würde es dir net schaden einfach mal das ganze sacken zu lassen, nachzudenken, selbstkritisch zu besinnen, lernen und ne gute neue Prüfung zu schreiben!
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für mich ist das Thema nach dieser Aussage

Zitat
Für 7,31 Euro stell ich nicht mal meinen Wecker das sind ja bei einer 40 Stunden Woche ca. 1300 Brutto im Monat...Huh nein danke, ich dachte Sklavenarbeit wurde verboten...????


auch gegessen. Es bestätigt meine Einschätzung die ich von dir als Mensch habe. Unter diesen Gesichtspunkten empfehle ich dir streite dass durch mit der IHK, leg deine ganze Energie in diesen Streit, aber nimm um Gotteswillen niemand den Arbeitsplatz weg.

Du hast sicher schon großes geleistet in deinem Leben dass du ein Riesengehalt verdient hast und dich nicht erst beweisen musst.

Ich finde es auch lachhaft wenn man den ganzen Tag aufm faulen A... liegen kann und mehr Zeit als fast alle anderen hat sich auf die Prüfung vorbereitet (vermutlich eh durch Arbeitsagentur finanziert) und dann CIC und BetrVG 99 und 102 nicht kennt und sich dann aufführt.

Lass dir ruhig Zeit mit jedem Monat der Arbeitslosigkeit steigt deine Chance nen Job zu finden.

Damit ist für mich diese Diskussion beendet !

PS: Ich habe Respekt vor jedem der für €7,31 zwar für wenig Geld arbeitet aber immerhin sein eigenes Geld verdient und in den Spiegel schauen kann !
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Klasse argumentiert :lol:

Yogi du sprichst mir aus dem Herzen, das gleich habe ich auch gedacht :lol:
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Also mal langsam jetzt.

A ich komme nicht aus dem Regensburger Raum.
B ich bin ortsgebunden da ich ein Haus habe.
C Mit 8 euro kann meine Familie NICHT ESSEN

Diese schwachsinnigen kommentare von WIZZARD und YOGI kommen auf jeden Fall von KEINEM der eine FAMILIE hat.
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1. Da du Vollzeit arbeiten könntest gehe ich davon aus dass du keine Kinder zu betreuen hast.

2. Das bedeutet für mich das eine Pendlerei von 2 Stunden einfach durchaus zumutbar wäre (und da kommt man weit rum). Habe ich auch 3 Jahre gemacht bevor ich dann dem Job nachgezogen bin (aus Bayern-Randgebiet nach München).

3. Da du angeblich 3 Jahre arbeitslos bist hast du keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld sondern maximal Harz4

4) Hartz4 = Grundsicherung und weniger als ein Stundensatz von 8 Euro.

5) Was spricht gegen Wochenehe?

6) Was spricht gegen Haus verkaufen und dahinziehen wo es Arbeit gibt ?

Nach 3 Jahren Arbeitslosigkeit denke ich hat man das Recht verloren besonders anspruchsvoll zu sein was die Auswahl eines Jobs angeht.

Aber generell ging es ja nicht um einen niedrige bezahlten Job, sondern darum dass ich gemeint habe dass in Bayern in der heutigen Situation ein Fachwirt nicht arbeitslos sein muss.

Und ich behaupte nach wie vor, dass ein Fachwirt selbst wenn noch nicht viel Berufserfahrung hat an jedem Ort in Bayern im Umkreis von 50km einen Job findet der auch angemessen bezahlt ist. Wieviel findest du denn angemessen ? Wenn er keinen findet will er einfach nicht oder es sind in der Person liegende Gründe (und darum ging es ursprünglich) warum er keinen Job findet.

Gruss
Yogi
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Ich bin gewillt ab einem Brutto Gehalt von 2500 Euro zu arbeiten. Das ist nicht zuviel verlangt.

Haus wird nicht verkauft.

Ich bin bereit jeden Tag 100 km zu fahren.

Kein Harz 4 kein ALG......Wie mache ich das nur???? Ich habe genug Ersparnisse sagen wir es so......
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Zitat
Ich bin gewillt ab einem Brutto Gehalt von 2500 Euro zu arbeiten. Das ist nicht zuviel verlangt.


wenn du ein paar Jahre Berufserfahrung hast und nicht im absolut Strukturschwachen Randgebiet wohnst sind die Vorstellungen in Ordnung.
Wobei du natürlich mit 3 Jahren Arbeitslosigkeit darüber nachdenken müsstest ob du nicht tatsächlich mit deinem Einstiegsgehalt ein ganzes Stück runtergehst um überhaupt wieder eine Chance zu erhalten.

Zitat
Ich bin gewillt ab einem Brutto Gehalt von 2500 Euro zu arbeiten. Das ist nicht zuviel verlangt. Ich bin bereit jeden Tag 100 km zu fahren


...Unter diesen Voraussetzungen findet man zur Zeit in Bayern eine Stelle...wenn dir dass nicht gelingt musst du ganz dringend über dein Person nachdenken, sprich darüber wie du bei anderen Menschen ankommst. Ich gehe davon aus, dass du Einladungen zu Vorstellungsgesprächen erhälst.

Zitat
Kein Harz 4 kein ALG......Wie mache ich das nur???? Ich habe genug Ersparnisse sagen wir es so


...du hattest mal geschrieben &quot;oder willst du ein weiteres Jahr für meine Arbeitslosigkeit aufkommen&quot;....dann hat das nicht gestimmt. Wenn du niemanden auf der Tasche liegst kannst du tun und lassen was du willst. Allerdings sinken halt ab 5 Jahre sinkt die Chance auf nen Arbeitsplatz auf 0.
Gast
Zitat
schwachsinnigen kommentare von WIZZARD und YOGI


und jetzt laß ich mal nur Zitate sprechen:


Zitat
willst du weitere Jahre für meine Arbeitslosigkeit bezahlen?????

Zitat
Ich bin gewillt ab einem Brutto Gehalt von 2500 Euro zu arbeiten.


Zitat
ich bin ortsgebunden da ich ein Haus habe

Zitat
Haus wird nicht verkauft.



Mein lieber Schimmel. Du solltest mal bitteschön deine Aussagen lesen und darüber nachdenken was hier schwachsinnig ist. Wenn ein jeder in diesem Staate diese Ansichten vertreten würde.. :shock:

Auf der einen Seite Haus und Familie haben wollen, aber der Staat bzw. die Allgemeinheit sollen es finanzieren wenn der Herr &quot;Majestät&quot; nicht den Job zur Verfügung gestellt bekommt den er sich vorstellt.

Womit wir wieder beim Thema &quot;gebratene Tauben&quot; wären..

Mehr werde ich jetzt zu deinen &quot;geistreichen&quot; und nieveauvollen Äußerungen nicht mehr von mir geben.

P.S. Es soll ja schon Familien gegeben haben in denen beide Ehepartner in nicht übermäßig gut bezahlte Jobs gegangen sind um die Familie zu ernähren.. (und noch viel heftigerweise müssen die auch noch Miete bezahlen.. oder einen Hausbau abstottern..)


Möge sich ein jeder denken was diese Zitate über den Verfasser aussagen..(Vor allem weil man als Betriebswirt was noch gleich wieder sein soll?? Stimmt! Flexibel und über den Tellerrand hinausschauend..)
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Was ich mit auf der tasche liegen gemeint ahbe ist das ich meien Krankenversicherung bezahlt bekomme. Ich wohne in einem struktur schwachen gebiet. Ich wuerde wizzard ja gerne mal meinen lebenslauf schicken um mir einen rat zu geben vielleicht liegt es ja da dran...(???)
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Sorry NICHT Wizzard yogi meine ich.....
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@schimmel18

Entschuldige die späte Antwort...
Die Kommentare der Prüfer scheinen begründet und die Benotung fair zu sein, zumindest was das Fach Recht angeht. Meiner Einschätzung nach besteht wenig Aussicht auf Erfolg.
Selbst in meiner einst angesprochenen Sachlage,wo es mit Sicherheit mehr Aussicht auf Erfolg gegeben hätte, habe ich den Schwanz eingezogen, in den sauren Apfel gebissen und die Wiederholungsprüfung gemacht. Zum Glück sind ja die Ergebnisse vor zwei Wochen gekommen und ich habe nun alle schriftlichen Fächer bestanden.
Der Rechtsweg ist immer eine Möglichkeit, aber in meinem Fall wollte ich Ergebnisse anstatt mein Recht einzuklagen, deshalb mein Tipp an dich:
Mach die Nachprüfung, stecke alle deine Energien in diese Sache, anstatt dich in einem VG Prozess zu verrennen.
Was die Englischprüfung angeht kann ich aus eigener Erfahrung sagen,dass ich mich fast habe übergeben müssen,als ich das Ergebnis gehört habe und am Liebsten explodiert wäre, jedoch habe ich das Ergebnis einfach geschluckt, weil die IHK (taktisch sehr geschickt) meine Anhörung, mit den selben Prüfern wie in Englisch, im direkten Anschluss terminiert hat.
Somit habe ich sehr kleine Brötchen gebacken und dennoch verloren!
Übrigens meine Englischprüfung hatte 95 Punkte und bezogen auf das Niveau liegen zwischen meinen und dem der Prüfer nicht nur Welten sondern ganze Galaxien.
Indirekt haben dies auch die Prüfer bemerkt, da die sich schon peinlich berührt gefühlt haben (müssen) als sie mit ihrem Schulenglisch Fragen stellten und auf nahezu Muttersprachlerniveau Antworten bekamen.So dauerte auch meine gesamte Englischprüfung 4 Minuten.
Deshalb kann ich nur empfehlen, wenn dein Englisch laut deiner Aussage gut ist, dich auf kommende Fragestellung besser vorzubereiten, sämtliches Fachvokabular selbstsicher anwenden zu können und ein wenig an deinem Akzent zu arbeiten.
Ein selbstsicheres Auftreten dürfte in deinem Fall auch kein Problem darstellen, jedoch sollte da eine Abgrenzung zu Hochmut oder Hochnäsigkeit bestehen. Versuche einmal sympathisch rüberzukommen und so rüberzukommen, dass man dich als (zukünftigen) Betriebswirt sieht. Es gibt da nicht nur Noten sondern auch ein Auftreten/Verhalten, das mit einem Betriebswirt assoziiert wird. Wenn dieses Auftreten nicht gezeigt wird, kann dies schon zu Antipathien führen und deshalb ein solches, wie von dir geschildertes Verhalten zu Tage fördern.
An den Diskussionen zu deinen hier getätigten Aussagen bezgl. Gehaltsvorstellungen usw. beteilige ich mich nicht. Nicht weil ich dazu keine Meinung habe, sondern eher weil ich solche Diskussionen für wenig sinnvoll halte.
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Hutzeljaeger: Danke fuer die Kommentare, wie gesagt die schriftliche Pruefung war klar das die Benotung wohl gerecht ist, bei der muendlichen English und Recht bin ich mir aber nicht sicher, ich denke das ich mit meinen fast 7 Jahren die ich in den USA gelebt habe SEHR GUT English spreche und mich fast auf Muttersprache Niveau bewege, viele Leute haben das schon gesagt und viel dachten ich bin englaender wegen meiner guten Aussprache, deshalb bin ich eigenlich auch so genervt mit der IHK und denke das man mich absichtlich unfair behandelt hat.
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Nun zu den schriftlichen Ergebnissen dürfte dann ja alles abschließend gesagt sein.
Zu den mündlichen Prüfungen:
Wenn du dich dann auf einem tatsächlich solch hohen Niveau befindest, sollte es keine sprachlichen Probleme geben und eine tatsächliche Benachteiligung könnte somit stattgefunden haben.
Jetzt stellt sich dann tatsächlich die Frage der Nachweisbarkeit.
Gegenseitig werden sich die Prüfer einen Persilschein ausstellen, somit dürfte es 3:1 stehen. Da dies wohl für beide mündlichen Prüfungen gilt, gehe ich davon aus, dass es 6:2 steht... Das Verhältnis bleibt zwar das Selbe jedoch würde man da bei den klassischen Ballsportarten schon von einer Klatsche sprechen. Die Aussichten vor Gericht dürften sich wirklich darauf beschränken, dass die Ergebnisse nicht gewertet werden.
Dies wird aber nur für die mündlichen Ergebnisse der Fall sein.
Daraus wird dann folgen, dass du die Möglichkeit der Nachrpfrüng haben wirst. Fraglich ist jetzt jedoch, ob eine Wiederholergebühr anfällt, wenn du den schriftlichen Teil auch wiederholen möchtest[Dies sei dir dringend angeraten, da du sonst im mündlichen eine außergewöhnlich gute Leistung abgeben müsstest, die von den dann beteiligten Prüfern(die selbstverständlich völlig vorurteilsfrei an die Prüfung herangehen werden) entsprechend benotet werden würde]
Ich gehe sehr stark davon aus, dass deine IHK die Hälfte der Prüfungsgebühren erheben wird, sobald einer der Prüfungsteile wiederholt werden muss(zumindest ist das der Fall bei der IHK Köln,die auch wenn es sich nur um eine Prüfung handelt, volle 250€ fordert!)
Somit stellt sich abschließend folgende Frage:
Was ist der Nutzen eines möglicherweise zu führenden Prozesses?

Wenn du Betriebswirt sein möchtest. wovon auszugehen ist, für doch mal eine Nutzwertanalyse durch und teile uns dein Ergebnis mit.

Auf das Ergebnis bin ich gespannt.
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He he he.... Laut Nutzwertanalyse ist eine schriftliche Wiederholung wohl der beste Weg, aber von der Zeit her ist das VG die bessere wahl da mir heir ein urteil noch vor dem Pruefungstermin zugesagt wurde. Bei mir haengt eien Arbeit davon ab, deshalb amche ich wohl so einen Aufstand.

Ich will ja einfach nur eine muendliche Nachpruefung in recht und Englisch mehr nicht.
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Wenn das VG dem Antrag auf ein EIlverfahren stattgegeben hat, so begrüße ich dies nur und hoffe auf ein dir zusprechendes Urteil.

Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe ist unabhängig vom Ausgang des Verfahrens die nächste Prüfung als Wiederholer möglich?

Würde mich bereits jetzt unter Vorbehalt zur Wiederholerprüfungs anmelden, damit die Teilnahme daran in jedem Fall gesichert ist.

Halt uns auf dem Laufenden...
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@schimmel18
Du machst den BW in Vollzeit richtig?


Was ich mir an deiner Stelle auch überlegen würde sind die Noten, von einem Vollzeitschüler würde ich minimum eine gute 2 im Schnitt verlangen.

Wenn du dich schon ins Mündliche retten mußt wirst du dieses Fach mit 4,x abschließen, was deine Chancen am Arbeitsmarkt gegen 0 laufen läßt.

Bei unserem Kurs (TBW) in Teilzeit war der Schnitt eine gute 3, da es hier für alle eine Aufstiegsqualifikation sind die Noten nicht ganz so wichtig, für dich wenn ich es richtig verstanden habe, soll es der (neu/wieder) Einstieg in das Berufleben sein, wie willst du diese Noten einem Arbeitgeber verkaufen ?
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@ Hutzel: Anmeldung angeblich nicht moeglich da laufendes verfahren....

UDO: Weder Voll noch Teilzeit, konnte mir den Kurs nicht leisten alles im heimstudium gemacht.
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"schimmel18" schrieb
@ Hutzel: Anmeldung angeblich nicht moeglich da laufendes verfahren....

UDO: Weder Voll noch Teilzeit, konnte mir den Kurs nicht leisten alles im heimstudium gemacht.


Naja, wenn es nicht Teilzeit dann ist es Vollzeit aber egal, ich wollte dir nur eine andere Blickrichtungzeigen, im Ausblick auf künftige Bewerbungen mit einer 4 sinken deine Chancen auf einen guten Widereinstieg erheblich.
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Da hst du recht, aber wie gesagt NICHT Vollzeit und NICHT Teilzeit. Ich denke es so, besser eine 4 als kein Abschluss..... :D
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"schimmel18" schrieb
Da hst du recht, aber wie gesagt NICHT Vollzeit und NICHT Teilzeit. Ich denke es so, besser eine 4 als kein Abschluss..... :D


Zur Definition (Voll- Teilzeit), wenn du nicht arbeitest, wird es der Arbeitgeber als Vollzeit ansehen, weil du ja deine volle Zeit für die Schule verwenden kannst/konntest und da eine 4 im Zeugnis ?!.

Aber es ist natürlich deine Entscheidung.
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Ehrlich gesagt, ich habe mich innerhalb von 3 Monaten auf die Pruefung vorbereitet. Momentan Notendurchschnitt 3,6 damit kann ich leben.
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"schimmel18" schrieb
Ehrlich gesagt, ich habe mich innerhalb von 3 Monaten auf die Pruefung vorbereitet. Momentan Notendurchschnitt 3,6 damit kann ich leben.


Die Zeit ist super, die Noten nicht .. ob du damit auf den Markt eine Chance hast?
Als reiner BW´eler hast du noch die ganzen Bachelor/Dipl BW als Konkurenz und dann diese Noten.
Vielleicht hättes du dir lieber mehr Zeit lassen sollen ?
Aber ich kann mich dunkel daran erinnern, dass du einen Job in Aussicht hast, falls da die Noten wurscht sind hast du natürlich die richtige Entscheidung getroffen.
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"UdoW" schrieb
wie willst du diese Noten einem Arbeitgeber verkaufen ?

Hallo,

meine Erfahrung, die ich auf dem Arbeitsmarkt gemacht habe ist, dass die Arbeitgeber die Noten gar nicht interessierten.
Ich hatte nicht das Notenzeugnis, sondern immer nur die Abschlüsse (Fachwirtbrief + Kaufmannsgehilfenbrief) beigelegt (beim Kaufmannsgehilfenbrief sind die Noten automatisch dabei). Und in Vorstellungsgesprächen hatte auch keiner nach den Noten gefragt.

Das wurde uns auch von unserer Personal-Dozentin auch gesagt, dass die Zeugnisse angeblich in der Praxis niemanden interessieren.

LG
bluesky
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"schimmel18" schrieb
Ich weiss das die schriftliche nicht so gut war aber mündlich war alles OK.

Hallo,

bei unseren englischen Mündlichen, hatten einige Teilnehmer auch subjektiv geäußert, dass deren Prüfer unfair waren.
Daher glaube ich auch, dass der Fall eventuell tatsächlich vorgekommen sein kann.
Sowas ist natürlich ärgerlich. Und die Entscheidung ob man dagegen vorgeht ist natürlich nicht leicht und mit ungewissem Ausgang.
Zudem kommt noch dazu, dass man psychologisch auch gehandicapt ist, da man keinen klaren Kopf zum lernen hat, durch solche Geschichten.
Ich wünsche dir, egal wie du weiter vorgehst, viel Erfolg und dass du wieder einen klaren Kopf zum lernen bekommst.

Ich persönlich würde, wie die Mehrheit auch nicht dagegen vorgehen, sondern volle Kraft auf &quot;Wiedergutmachung&quot; konzentrieren und es diesmal denen mit einer Spitzenleistung zeigen.

LG
bluesky
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Ja ich weiss das die Noten nicht der Hit sind aber sky hat Recht, nach Noten wurde ich in der vergangenheit auch nie gefragt. Nur Arbeitszeugnisse wollen die meisten sehen bzw. das man den BW bestanden hat. Der IHK Stoff und die Praxis sind eh 2 Paar Stiefel.

Ich will einw eiteres Ziel verfolgen bei dem ich MEIN GELD WIRKLICH INVESTIERE udn das ist der MBA an der JMLU. Das ist ein Abschluss der was Wert ist. Aber den BW will ich trotzdem in der Zwischenzeit als Ueberbrueckung.

@ sky: Ich bin wirklich FLIESSEND in Englisch. Ich glaube der Iraner der mich geprueft hat ist der wo wohl nicht englisch versteht. :D
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Ok ich habe zwar genau die gegenteiligen Erfahrungen aber wenn es so ist umso besser für dich.

Ehrgeizige Ziele hast du aber der MBA wird ein ganzen Stück schwerer als der BW .. kann man ohne Bachelor/DIPL als reiner BW (IHK) gleich einen MBA machen ?
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ECBA ein DMS und dann den MBA. An sogenannten Teaching weekends in the UK and germany. The costs are about 6500 Pounds.

Ehrgeiziges Ziel ja, aber denk dran ich hatte keine IHK Unterlagen deshalb war das lernen nicht einfach.
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"schimmel18" schrieb
aber denk dran ich hatte keine IHK Unterlagen deshalb war das lernen nicht einfach.


Das ist eigentlich ein Vorteil .. bei den grotten schlechten Scripten ;-)
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Lol vielleicht, aber wie gesagt ich habe mir selber ein paket zusammen gestellt und gelernt.
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Kurzes update: Nach Anruf beim VG wurde mir zugesichert das ein Urteil noch diesen Monat gefaellt wird.
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@ Alle aber speziell Harry&gt; Muss zwischen dem Erhalt der ergebnisse in denr schriftlciehn Pruefung udn der muendlichen Pruefung ein Zeitrahmen eingehalten werden z. B. mindestens 1 Woche zwischen Benachrichtigung und muendlicher Nachpruefung?????
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Hi Schimmel,

guck mal selbst in http://www.bgblportal.de/BGBL/bgbl1f/bgbl106s1625.pdf nach; soweit ich weiß, gibt es hierfür keinen pflichtgemäß einzuhaltenden Zeitraum - ganz anders als bei einer anderen Prüfung, zu der alleine ich morgen fahre, weil es dort sehr wohl Fristen gibt, die einzuhalten sind. Hier ist aber immer üblich, die mdl. Prüfung erst eine gewisse Zeit nach einer solchen Benachrichtigung anzusetzen.
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Danke, sag mal ist das die neue verordnung? Da gibt es ja nur noch 5 schriftliche Pruefungen sehe ich das richtig? Bei mir waren es noch 7. So was.....
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Ja, natürlich, das ist die neue VO... die davor war 1994 oder so, also uralt
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UPDATE: Ich wollte mich trotz laufenden verfahren vor dem VG sicherheitshalber zur schriftlichen Prüfung in recht anmelden was abgelehnt wurde da bei einem laufenden verfahren dies angeblich nicht möglich sei (laut IHK). Nach einigem DRUCK hat die IHK jetzt nachgegeben und ich konnte mich zur schriftlichen Prüfung anmelden. Dies wurde von mir sicherheitshalber so gemacht sollte das VG meinem Antrag eine neue mündliche Nachprüfung ab zu legen nicht nachkommen.
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@schimmel

Danke für die info,da dies auch meiner Rechtsauffassung entspricht.
Ein laufendes Verfahren spricht ja nicht gegen eine rechtlich alleinstehende Anmeldung zu einer Wiederholungsprüfung,zumal die Anmeldung ja unter Vorbehalt bezl. des Ausgangs des Gerichtsverfahrens erfolgt.

Halt uns weiter auf dem Laufenden, ich empfinde es als sehr spannend, vor Allem da ich selbst mich nicht auf den unsicheren Pfad der Gerichte begeben wollte.
Gast
"schimmel18" schrieb
Danke, sag mal ist das die neue verordnung? Da gibt es ja nur noch 5 schriftliche Pruefungen sehe ich das richtig? Bei mir waren es noch 7. So was.....


Hallo - also ich habe nach neuer VO geschrieben und da waren es sehr wohl 7 schriftliche Prüfungen ...

2 Situationsaufgaben zu je 4 Std.
Marketing
Recht
Europ. u int. Wirtschaftsbeziehungen
Finanzwirtschaftliche Steuerung
Bilanz- und Steuerpolitik

Grüße, Wombat
Mitglied
Registriert: Nov 2007
Beiträge: 42
Die mündliche in Perso nicht zu vergessen :wink:
Gast
"pepe" schrieb
Die mündliche in Perso nicht zu vergessen :wink:


Ja natürlich - die vergesse ich sicher auch nicht so schnell :)

aber es war vorher die Rede von den schriftlichen Prüfungen ...

Grüße, Wombat
Mitglied
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Ort: Ruhrpott
Nach der doch sehr interessanten Diskussion zum Thema &quot;Einspruch&quot; u.s.w. stellt sich mir die Frage zur Aufgabe d)

&quot;Welche Ansprüche hat der Verkäufer gegenüber dem Hersteller ?&quot;

Ansprüche nach dem ProdHaftG scheiden hier aus, logisch: Man hat ja keine - wie es §1 ProdHaftG gerne möchte - keine Person oder Sache verletzt, getöten bzw. beschädtigt.

Aber sind die Vorschriften des §§476 ff. BGB so weit hergeholt ???
Ich sehe hier z.B. §§ 476,478 BGB:

§478 Abs 2.
Der Unternehmer kann beim Verkauf ner hergestellter Ware (SCHUHE, wurden ja auch umgetauscht, siehe Aufgabenstellung) von seinerm Lieferanten Ersatz der Aufwendung verlangen, die der Unternehmer im Verhältnis zum Verbraucherzu tragen hatte, wenn der Mangel bereits beim Übergang der Gefahr auf den Unternehmer vorhanden war.

§478 Abs. 3 hilft weiter, dass &quot;die Frist mit der Übergabe der Gefahr auf den Verbraucher beginn&quot;.

§476 sagt dann noch aus, dass man den Sachmangel innerhalb der 6-Monats-Frist schon bei Gefahrübergang vorhanden war.

Könnte dies nicht die Lösung sein ??? Zumindest ein Versuch ??? Sorry, aber habe mich mit dem Verbrauchsgüterkauf noch nicht detailliert aus- einander gesetzt..... :oops:

Viele Grüße
Mitglied
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Sorry, habe da ein paar Rechtschreibfehler gesehen.... Kommt aber daher, dass mich RECHT teilweise etwas verwirrt !!!! ;-)


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