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IHK Befangen???? Mündliche Prüfung durchgefallen.

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Ja, jetzt bin ich fast betriebswirt, alles bestanden, nur in einem Fach durchgefallen mit 39 Punkte, so mündliche, ja aber nun auch dort durchgefallen. Befangener Prüfer wenn man solche Kommentare hört " So ich habe gehört sie haben den IHK Kurs gar nicht belegt...hmmmmm...." breites grinsen. Was soll das??? Jetzt will ich mal meine schriftliche Prüfung sehen und habe ein Schreiben an die Kammer geschickt das mich dieses Kommentar nach der Prüfung angewidert hat und ich eine Wiederholung der mündlichen Prüfung will mit anderen Prüfern. Was kann ich noch tun?
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Kannst Du sagen, welche Kammer das war?
Gast
Na tollsi..

hört sich voll nach Befangenheit an. Ne absolute Muster Kammer. Her mit dem Namen und Ort der Kammer. Wirst aber net dürfen.. weil öffentliche Verunglimpfung und du kannst es allein net beweisen. Eine Aussage gegen drei Prüfer.. sinnlos..

Rechtsbeistand nehmen, Einspruch gegen die Wertung nehmen, und das Beste hoffen..
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Das war eine Kammer in Unterfranken, im Nördlichsten Bayern.....So welche kann es jetzt nur noch sein :-). Ca. 110 km von Frankfurt, 100 km von Nürnberg. So mehr kann cih nichts sagen, wegen verunglimpfung...

Der Prüfer, 1 Inder, 1 Türkin (??), 1 Deutsche die nicht mal ein Wort gesagt hat. Das beste war Englisch (was ich fleissend spreche) Zitat "Sie haben Glück das ich Sie in Englisch bestehen liess......Bitte, dachte ich mir nur???? Na warte.
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Ich brauche dringend Ratschläge was ich machen kann......Um gegen die IHK in Wü vor zu gehen........
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Erstmal Einsicht nehmen, dann weiter sehen.
Tips:
- http://www.bwl-bote.de/20080317.htm
- http://www.bwl-bote.de/20070513.htm
Gast
Passt nicht ganz zur Fragestellung, aber ich möchte darauf hinweisen das die Prüfungseinsichtnahme erst möglich ist NACH Abschluß der schriftlichen Prüfungsblöcke 1&2 (neue VO).

Ich hätte nämlich selber gern Einsicht genommen, da mir ein Fach von der Benotung und den Punkten sehr "spanisch" vorkam, aber ich habe nur folgende Antwort von meiner IHK erhalten:


Zitat
Nach der Fortbildungs-Prüfungsordnung der IHK ist die Einsichtnahme allerdings erst nach Abschluss aller Prüfungen möglich. Bitte setzen Sie sich hierzu im Frühsommer 2009 wieder mit uns in Verbindung.
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"Der Prüfer, 1 Inder, 1 Türkin (??), 1 Deutsche die nicht mal ein Wort gesagt hat"

Ich denke mal, dass alle von denen eine höhere Fortbildung bisher erreicht haben als DU! Mehr sage ich zu Deiner Ausführung nicht...

Vielleicht war der Deutsche auch noch ein Franke oder sogar ein Bayer? 8)
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Das ist jetzt keien Anspielung auf irgendwelche Kulturen, es war einfach nur ein statement wer in dem Raum saß. Mir hat das verhalten des Inders (freche Kommentare) und der Dame nicht gefallen (nie ausreden lassen, immer unterbrochen und gebohrt mit neuen Fragen, auch dauernd auf die Uhr geschaut).
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@ schimmel

Es las sich nur komisch, dass musst DU zugeben.

Tja, ob DU gegen Unverschämtheit bzw. schlechtes Benehmen (freche Kommentare, auf die Uhr gucken usw.) gegen ankommst, wage ich zu bezweifeln.

Hast DU denn die Namen der Prüfer? Es kommt immer gut, die Namen zu kennen.
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Sorry das ich das nicht klar ausgedrückt habe, natürlich habe ich alle Namen der Prüfer, es geht nicht darum das hier ein Problem mit dem Benehmen war sondern 2 mal, von 2 Prüfern die Bemerkung "das ich ja nicht am IHK Kurs teil genommen habe" und das "kann schlecht sein" usw. kam. Das finde ich unfair und ist eine gute Andeutung nach dem Motto DU WIRST SCHON SEHEN WAS WIR MIT DIR MACHEN.
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Hallo,

also ich durfte im Februar auch in die mündliche Prüfung (alte VO) in Recht und Englisch. Bei beiden Prüfungen war der "Inder", der eigentlich ein Inraner ist dabei (ich gehe mal davon aus, dass wir den selben meinen; Nachnahme fängt mit F an). Und ich muss sagen, ich wurde bei beiden Prüfungen absolut fair behandelt. Am 18.02. war Englisch und vor mir ein Prüfling, der auch den Kurs nicht besucht hatte, und vorher über 1 Jahr in Kanada gelebt hat. Fließend Englisch spricht, aber z. b. mit dem Akkreditiv oder dem Konnossement (was genau das Problem war weiß ich nicht mehr genau) wenig anzufangen wusste. Er hat meines Wissens nach Englisch bestanden. In Englisch wurden wir im Unterricht in den Außenwirtschaftsthemen vorbereitet. Trainingsrunden (1 Testprüfling sitzt vor 3 Prüfern - Dozent und zwei Kursteilnehmer-) haben dazu geführt, dass auch die Teilnehmer, die nicht fließend Englisch sprechen, die Prüfung bestanden haben. Ich kann mir vorstellen, dass jemand dem diese Vorbereitung fehlt, einfach fachbezogene Schwierigkeiten haben kann.

Und in Recht hatte ich den oben erwähnten Herren, eine Anwältin und eine weitere Prüferin. Die Anwältin hat mich durch das halbe BGB gescheucht. Hat sogar lateinische Fachbegriffe (z. B. culpa in contrahendo) gefragt. Der Prüfer (der übrigens auch einen Abschluss in Recht hat) hat zum Abschluss noch eine kleine Fallstudie gebracht. Ich weiß von einem Kollegen von mir, dass er ähnliche Fragen bekommen hat (auch die Lateinbegriffe).

Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass ein Prüfer einem Prüfling etwas Böses will, nur weil er den Kurs nicht besucht hat. Ich kann mir eher vorstellen, dass das Verhalten im Unterricht unterschwellige Tendenzen auslösen kann (z. B. Störer oder ständige Kritiker o. ä.).

Ich kann jetzt deine Situation nicht beurteilen, und ich weiß auch nicht ob du nach alter oder neuer VO geprüft wirst. Aber wenn du in der Schriftlichen nur 39 Punkte hast, dann brauchst du mindestens 61 nach alter (1:1) und 72 Punkte (2:1) nach neuer VO. Bei uns war zwischen Notenbekanntgabe und mündlicher Prüfung nur recht wenig Zeit. Vielleicht war es auch zuwenig um 22 bzw. 33 Punkte mehr zu erreichen. Und wenn du nicht im Unterricht warst und nicht die Besonderheiten kennst, auf die die jeweiligen Prüfer Wert legen, dann stimmt die Aussage, dass es schlecht sein kann nicht dabei gewesen zu sein.

Ich wollte hiermit niemandem zunahe treten, kann die Kritik an unseren Dozenten aber auch so nicht stehen lassen.
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Na wir verstehen uns ja, es ist der Prüfer F und die Prüferin G. Ich bin genervt denn ich habe eine Stelle in Ausicht die meine 3 Jahre (!!!) Arbeitslosigkeit beenden würde, aber das setzt voraus bestehen der Betriebswirt Prüfung. Und die Prüferin G hat mich ran genommen wie eine Zitrone, CIC ist ja kein problem, aber das Sie auch noch versucht mich in die Irre zu führen, mich nie hat ausreden lassen, dauernd mich unterbrochen hat, was anderes gefragt hat und dann wieder zurück zur alten Frage ging fand ich eine Frechheit. Ich fand 10 Minuten für die mündliche Prüfung eh einen Witz. VO alt, um das zu erwähnen.
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Vergessen: Nein, ich spreche schon fliessend Englisch, die Fragen habe ich alle beantwortet ausser eine mit INCOTERMS. Ich denke der Herr F. lässt sich da einen raus hängen weil er denkt er ist Unternehmensberater und hat einen Autohandel in HAS denkt wohl er ist was besseres. Ich amg Ihn nicht, er ist ein "show off" und man konnte schon sehen als er die Treppe rauf kam "heute hab ich keinen Bock attitude".
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Also ich kann mich weder über Herrn F. noch über Frau G. beschweren. Beide haben ihre Eigenheiten, aber die muss man nehmen wie sie sind. Frau G. hat mir in Recht sicher nichts geschenkt. Andererseits war ich gut vorbereitet und konnte auf alle Fragen gut antworten. Das hat sich dann auch in einer erfreulichen Note niedergeschlagen. Und Herr F. ist sicherlich von sich überzeugt. Er kann allerdings auch einiges an erfolgreicher Vergangenheit vorweisen. Während des Unterrichts hat er hin und wieder etwas aus seinem bewegten Leben erzählt. Es gab (und gibt) bei uns im Kurs einige, die mit seiner Art nicht zurechtgekommen sind. Aber auch die haben die Prüfung erfolgreich hinter sich gebracht.

Bei einer mündlichen Prüfung ist es wie im Geschäftsleben: man trifft immer wieder auf Geschäftsparter die einem mehr oder weniger sympathisch sind. Aber auch bei den Unsympathischen muss man sein eigenes Ziel, den erfolgreichen Geschäftsabschluss, vor Augen haben.

Im Hinblick auf die bevorstehende Projektarbeit und die daraus resultierende Präsentation mit dem Fachgespräch würde ich mir an deiner Stelle übrigens genau überlegen, wie hoch die Wellen werden, die du schlägst. Denn die Bewertung einer Projektarbeit ist trotz aller vorhandenen Bewertungsschematas eine sehr subjektive Angelegenheit und wird von Dozenten vorgenommen.
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Sidekick, ich bin mit meiner KOMPLETTEN PRÜFUNG fertig, nur das eine Fach Recht hält mich auf, Projektarbeit alles erledigt. Der Herr F was für eine Vergangenheit er hat ist mir egal, ich muss mir von dem nicht runter machen lassen..
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@schimmel18,
vielleicht helfen Dir meine Erfahrungen bei einer anderen Kammer (auch im nördlichsten Bayern :wink: ). Die meisten Kammern spielen auf Zeit. D.h. Prüfungseinsicht erst nach Abschluß der kompletten Prüfung (Teil A, B und C). Die Hoffnung ist, der Prüfling beruhigt sich etwas bis dahin und spart den Kammern dadurch Arbeit, was dummerweise leider auch oft funktioniert.

Bei der Prüfungseinsicht sind keine Kopien oder Fotos erlaubt - lediglich Notizen. Auch hat man nicht unbegrenzt Zeit um z.B. die komplette Prüfung abzuschreiben (= Notizen machen)!

Dann erfolgt erst mal der Widerspruch (Rechtsbehelf) gegen die Prüfungsbewertung mit entsprechender Detailbegründung. Dieser wird dann von der Kammer geprüft und entschieden. Wobei die Bewertung der Prüfung immer subjektiv von dem Erstprüfer erfolgt. Der Zweitprüfer folgt in der Mehrzahl der Fälle dem Erstprüfer, besonders bei Prüfungen von der er keine Ahnung hat (andere würden sagen "etwas unsicher ist") und bei Abweichungen sprechen die beiden Prüfer miteinander. Das Ende vom Lied ist meistens, das es keine 100%igen Antwortvorgaben gibt und auch die Lösungsvorschläge des DIHK nicht beachtet werden müssen, wenn der Prüfer andere Antworten auch für richtig hält. Das ganze funktioniert natürlich auch in die andere Richtung und ist durch den sehr großen Handlungsspielraum der Prüfer abgedeckt - was aber so deutlich kein Prüfungsausschuß sagen wird. So oder ähnlich lautet meistens dann auch die Begründung bei der Ablehung des Widerspruchs durch die Kammer.

Erst der nächste Schritt ist dann die VG-Klage mit den ganzen Gutachterspielereien, die sich über Jahre ziehen können. Meist ist es einfacher bei einer anderen Kammer eine neue Prüfung komplett abzulegen (Harry hatte ja schon mal einen Beitrag wie von den Kammern kontrolliert werden kann das keiner rmehr als 3 Prüfungen ablegt :wink: ).

Die Äußerungen der Prüfer sind natürlich schon bedenklich, aber müssen noch nicht zwangsweise bedeuten, das sie dich benachteiligt haben (aber der Verdacht drängt sich natürlich auf). Man kann da auch eine andere Sichtweise vertreten, was im Rechtsverfahren dann auch bestimmt gemacht werden wird.

Bei Verfahren vor Gericht hat man dann immer das Prob das Prüfungsbewertungen natürlich subjektiv (von beiden Seiten) sind und das Richtervolk oft für die Friedenspfeife (Vergleich) plädiert.

Mein Tipp wäre auf jeden Fall Einsicht in die Prüfung nehmen und die Dokumentation der Prüfer zu deiner Bewertung zu sichten a b e r setz nicht allzuviel Hoffnung darauf, das beim Rechtsweg etwas heraus kommt.
Es sind leider zweierlei Sachen: Recht haben und Recht bekommen.

LG,
Thiemu
Gast
"schimmel18" schrieb
Sidekick, ich bin mit meiner KOMPLETTEN PRÜFUNG fertig, nur das eine Fach Recht hält mich auf, Projektarbeit alles erledigt. Der Herr F was für eine Vergangenheit er hat ist mir egal, ich muss mir von dem nicht runter machen lassen..


Hallo und schönen guten Morgen!

Sag mal, es sind doch einige IHKen im Umkreis von gut 100km von Dir weg - ich würde an Deiner Stelle mich für die Prüfung in FFM oder in N anmelden - so wie ich es verstanden habe, musst Du nochmal schreiben, richtig?
Natürlich brauchst Du dafür einen Wohnsitz oder ähnliche Begründung. Aber ich weiß, dass das geht.
Dann kannst Du nämlich dem ganzen Kram entgehen und Deine Kraft für die nächste Prüfung aufsparen.
Denn eins ist tatsächlich sicher: ein Einspruch/Widerspruch mit anschließendem Rechtsweg wird sicherlich nicht von so wahnsinnig großem Erfolg gekrönt sein - ich habe das im Bekanntenkreis schon mehrfach gehört und das Ergebnis war jedes Mal nicht befriedigend.

Alles Gute!! Wombat
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@ wombat: Ich muss nur die eine Prüfung in Recht nachschreiben. Man kann da einfach zu einer anderen IHK? Das geht? Wenn das möglich wäre ist das natürlich super.

Ich versuche momentan einfach erst mal die mündliche Prüfung zu wiederholen, bei der Wiederholung muß hier die IHK zustimmen NICHT der Ausschuss, so vielleicht ist man gnädig mit mir und gibt mir eine chance.

Ich sehe trotzdem meine schriftliche Prüfung auch mal ein dann kann ich 2 Widersprüche einlegen, wenn man mir eine neue mündliche Prüfung gibt hat sich dann eventuell der Widerspruch bei der schriftlcihen erledigt, so weit ich da was finde wo sich der einspruch lohnt.
Gast
"schimmel18" schrieb
@ wombat: Ich muss nur die eine Prüfung in Recht nachschreiben. Man kann da einfach zu einer anderen IHK? Das geht? Wenn das möglich wäre ist das natürlich super.



Hi, ich verstehe Deinen Unmut sehr gut - na klar, versuch Dein Glück!
Also ich kenne das von meinen verschiedenen Prüfungen, dass man sich nicht nur bei der für den eigenen Wohnsitz "zuständigen" IHK anmelden kann, sondern auch dort, wo z. B. der Arbeitgeber seinen Sitz hat (wäre bei mir Frankfurt), oder wo man z. B. einen Zweitwohnsitz hat oder so. Weitere Alternative wäre vielleicht der Ort des Sitzes vom Bildungsträger. Ich habe bislang nirgends gelesen, dass man nur bei der Heimat-IHK schreiben darf.
Ich selbst habe (weil ich im Landkreis Esslingen wohne) meine Fachwirt-Prüfung nicht in Stuttgart abgelegt sondern in Nürtingen. Das war überhaupt kein Problem. Dort war naturgemäß eine viel angenehmere Prüfungsatmosphäre (viel weniger Leute) usw. Leider boten die den Abschluss gepr. BW IHK nicht an und leider habe ich es versäumt, mich in Frankfurt (Sitz des Arbeitgebers) oder Düsseldorf (das letzte Jahr hab ich dort gearbeitet und unter der Woche gewohnt) anzumelden.
Aber wenn ich tatsächlich endgültig EuWi nicht bestehen werde (muss ja auch ins mündliche), dann werde ich versuchen, in FFM nachzuschreiben.
An Deiner Stelle würde ich mich einfach einmal in diese Richtung erkundigen.
Viele Grüße und wie gesagt - alles Gute!!!!
Wombat


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