Hallo an alle!!!
Ich habe folgendes Problem:
Im letzten Jahr habe ich den Prüfungsteil 1 absolviert und bin in MPA durchgefallen.
Seit letztes Jahr Oktober studiere ich Betriebswirtschaft an einer FH und habe dort das Modul BWL 1A mit den Inhalten Materialwirtschaft und Produktionswirtschaft erfolgreich bestanden.
Jetzt hab ich mir die Verordnung vom TBW mal angeschaut und habe den §7 entdeckt.
Hier der Auszug:
§ 7 Anrechnung anderer Prüfungsleistungen
1Auf Antrag kann die zuständige Stelle von der Ablegung einzelner Prüfungsleistungen befreien, wenn in den letzten fünf Jahren vor Antragstellung vor einer zuständigen Stelle, einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Bildungseinrichtung oder vor einem staatlichen Prüfungsausschuss eine Prüfung mit Erfolg abgelegt wurde, die den Anforderungen der entsprechenden Prüfungsinhalte nach dieser Verordnung entspricht. 2Eine Freistellung von der Prüfung im situationsbezogenen Fachgespräch gemäß § 5 Abs. 6, von der Projektarbeit sowie dem projektarbeitsbezogenen Fachgespräch gemäß § 6 Abs. 3 ist nicht zulässig.
Da mich MPA in meiner Planung zurückgeworfen hat (Doppelbelastung)würde ich eine Anrechnung begrüßen. Deshalb die Frage speziell an Herrn Zingel:
Ist diese Anrechnung möglich?
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Anrechnung von Studienleistungen
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#1 16.03.2008 16:40 Uhr
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#2 16.03.2008 17:22 Uhr
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Hi,
ich habe ehrlich gesagt keine Ahnung, was wo angerechnet werden kann oder nicht. Solche Fragen klärt man am besten mit den zuständigen Stellen, die die Lehrgänge veranstalten. Sie sollten zu einer definitiven und späterauch verläßlichen Aussage fähig sein. Das ist sicherer und besser als von hier aus zu spekulieren. Ich befasse mich kurz gesagt nur mit den Inhalten (und mit den Prüfungen), aber zu solchen Fragen bin ich nicht aussagefähig. Generell interessiert aber vielleicht folgendes: die Kammern versuchen sich ja bekanntlich seit längerer Zeit höher zu plazieren. Das schließt such Versuche ein, die Kammerlehrgänge ganz oder teilweise als Studium anerkennen zu lassen. Hierüber laufen derzeit verschiedene Gespräche. Die Fachhochschulen und Universitäten vertreten dabei eher den Standpunkt, daß sie über den Kammern stehen und nichts, was bei einer IHK geleistet oder absolviert wurde, anerkennen wollen oder können. Die Debatte ist noch keinesfalls ausgestanden... schon alleine von daher ist es mE nach kaum möglich, sowas richtig und definitiv zu beantworten. |
#3 16.03.2008 17:58 Uhr
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OK. Aber in meinem Fall geht es ja um die Anrechnung von Studienleistungen, aus meinem Bachelor-Studium. Das die IHK versucht ihre Lehrgänge höher zu plazieren, ist ja ein anderes Ding.
Ich würde gerne BWL 1A aus meinem Studium, bei der IHK auf das Fach MPA anrechnen lassen. Wenn die IHK meint gleichgestellt zu sein, wäre das ja kein Problem Ich werde mal bei der IHK anrufen. Aber trotzdem Danke für die schnelle Antwort!! |
#4 19.03.2008 18:21 Uhr
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Hallo Zusammen,
das mit dem gleichstellen und so hört sich interessant an. Gibt es hier eine Adresse bei der man nachfragen kann wie hier der Stand ist? Oder gibt es hier auch so eine Endlosdiskussion wie mit der Englischen Namensgebung des geprüften Technischen Betriebswirt, hier gibt es meines Wissens auch noch kein Ergebnis! Den Kurs gibt ja erst seit ca. 15 Jahren, das geht doch noch! Nur keine Eile! |
#5 24.03.2008 20:58 Uhr
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Hallo,
hatte die Frage auch schon an den Prüfungsausschuss an die IHK München gestellt, hier die AW ....die Anrechnung anderer Prüfungsleistungen ist in der angehängten Prüfungsordnung in * 7 geregelt. Dabei muss eine Prüfung u. a. den Anforderungen der entsprechenden Prüfungsinhalte dieser Prüfungsordnung entsprechen. Bei einem "Aufbaubildungsgang Betriebswirtschaft für Staatl. gepr. Techniker" ist dies schwer vorstellbar, müsste aber im einzelnen geprüft werden. Einen derartigen Lehrgang halte ich für eine gute Vorbereitung um einen Staatl. gepr. Techniker auf das geforderte bzw. angestrebte "Eingangsniveau" für einen Lehrgang zum Technischen Betriebswirt zu bringen. Liegt ein Studium mit einem abgeschlossenem Abschluss vor, nicht einzelne bestandene Prüfungsfächer, dann ist eine Anrechnung möglich, sofern die Prüfungsleistungen nicht älter als 5 Jahre sind. Sollten Sie noch Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Hanspeter Bloch Abteilung Fortbildungsprüfungen Industrie- und Handelskammer (München ) e-mail: bloch@muenchen.ihk.de http.//www.muenchen.ihk.de ... Hatte selbst 4 Semester BWL studiert mit allen Prüfungen! 80% der Themen vom TBW hatte ich also schon, jedoch wie oben zu lesen kann nur ein abgeschlossesnes Studium angerechnet werden. Also auf ein Neues :-) |
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