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| Autor | Beitrag |
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#1 Thu Jul 14, 2005 11:00 am
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Mitglied
Registriert: Mar 2005
Beiträge: 21
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Gibt es irgendwo mal eine graphische Darstellung über die Zusammenhänge des Teilwertes, gemeinen Wertes, beizulegenden Wertes - wann nimmt man was?
Die §§ weiß ich ja, aber wie ist das in Aufgaben anzuwenden, hättet Ihr ein einfaches Beispiel für mich??? Vielen Dank |
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#2 Fri Jul 15, 2005 2:06 am
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Mitglied
Registriert: Apr 2004
Beiträge: 610
Ort: Hessen
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Hallo,
verschiedene Werte? Nicht unbedingt. Die von Dir genannte Gesetzeslyrik ist letztlich eine Synonymsammlung für ein und dasselbe: wieviel kann man unter bestimmten Bedingungen für ein konkretes Wirtschaftsgut bekommen Punkt. Wenn Du, wie Du schreibst, die Gesetzesgrundlagen kennst, kannst Du auch mit der feinen Nuance zwischen den Begriffen umgehen. Der Teilwert manifestiert den Anteil eines Wirtschaftsgutes des Anlagevermögens am Gesamtwert eines Unternehmens unter der Maßgabe, daß dieses fortgeführt wird. Bei den anderen Termini geht es darum, was der Verkauf einzelner Wirtschaftsgüter erbringt, wenn er zur Schuldentilgung erforderlich wäre. Grüße, Peter |
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#3 Fri Jul 15, 2005 9:20 am
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Mitglied
Registriert: Mar 2005
Beiträge: 21
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Danke Dir Peter!!
... das war jetzt gerade das, was ich hören wollte :wink: Beste Grüße |
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