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Archiv für die Kategorie ‘Vorstellungsgespräch’

Mit einem Elevator Pitch zur neuen Stelle

Montag, 14.02.11 09:28

Haben Sie schon einmal von dem Begriff „Elevator Pitch“ gehört? Nein? Sollten Sie aber – schließlich könnte er Ihre Eintrittskarte zum neuen Traumjob sein.

Was ist ein Elevator Pitch?

Der Begriff stammt ursprünglich aus den 1980er Jahren. In den USA war es damals üblich, innovative Ideen innerhalb kürzester Zeit im Aufzug einem Entscheidungsträger näher zu bringen. Meist standen dem Mitarbeiter nur 30 Sekunden oder weniger zur Verfügung, um den Chef von ihrer Idee oder ihrem Vorschlag zu überzeugen. Es hat sich daher der Begriff des Elevator Pitch geprägt, was so viel wie Kurzpräsentation bedeutet.

Wie Sie einen Elevator Pitch für ihre Stellensuche nutzen

Wie Sie wissen, ist es nicht gerade einfach, einen Termin für ein Vorstellungsgespräch zu bekommen. Wenn es sich um Ihre Traumstelle handelt, sollten Sie sich jedoch etwas mehr bemühen. Informieren Sie sich, wer in dem von Ihnen gewünschten Unternehmen für die Personalsuche zuständig ist. Passen Sie ihn am Aufzug ab, steigen Sie gemeinsam mit ihm ein und ziehen Sie Ihren Elevator Pitch durch – Sie überzeugen ihn in maximal 30 Sekunden von sich und Ihren Qualitäten.

Seien wir ehrlich: Es ist wohl eher unwahrscheinlich, dass der Personalchef Sie vom Fleck weg einstellen wird. Das Ziel Ihres Elevator Pitchs ist daher zunächst nicht die Einstellung, sondern vielmehr einen „Fuß in die Tür“ zu bekommen. Sie zielen darauf ab, einen Termin für ein richtiges Vorstellungsgespräch zu erhaschen, in dem Sie sich näher vorstellen dürfen und auch mehr über die ausgeschriebene Stelle erfahren. Doch wie stellen Sie das an?

Im Elevator Pitch überzeugend präsentieren

Die Herausforderung besteht nun darin, dass Sie Ihre 30 Sekunden oder weniger erfolgreich nutzen. Überlegen Sie sich daher im Vorfeld sehr genau, was Sie zu sagen haben. Sie sollten natürlich Ihre Qualitäten herausstellen. Vermeiden Sie es aber dennoch unbedingt, nur von sich zu reden. Sprechen Sie vielmehr darüber, wie Ihre Qualitäten dem Unternehmen nutzen könnten. Überzeugen Sie den Personalchef in aller Kürze davon, dass das Unternehmen nur gewinnen kann, wenn es Sie einstellt. Sprechen Sie bildhaft und verwenden Sie Metaphern oder kurze Anekdoten, um die Aufmerksamkeit Ihrer Zielperson auf sich zu lenken. Unterstreichen Sie Ihre Worte durch eine anziehende und positive Körpersprache. Ein ordentliches und ansprechendes Äußeres gehört selbstverständlich zum guten Ton.

Wenn Sie es schließlich richtig gemacht haben, haben Sie das Interesse des Personalchefs auf sich gezogen und in Ihm den Wunsch geweckt, Sie näher kennenzulernen. Ergreifen Sie jetzt Ihre Chance und bitten Sie um die Vereinbarung eines Termins, in dem Sie sich in Ruhe kennenlernen können.

Was man einen Bewerber fragen darf und was nicht

Mittwoch, 05.01.11 13:22

Unternehmen möchten vor der Einstellung eines Bewerbers möglichst viel über diesen in Erfahrung bringen. Das geschieht entweder in einem persönlichen Gespräch oder aber mithilfe eines Fragebogens. Beiden Möglichkeiten ist gemeinsam, dass nicht jede Frage gestellt werden darf. Welche Fragen zulässig sind und welche nicht, wird im Folgenden kurz erläutert.

Erlaubte Fragen

Grundsätzlich erlaubt sind Fragen, die für den Arbeitgeber eine unmittelbare Bedeutung auf betrieblicher Ebene haben. Dazu gehören beispielsweise die Personalien und natürlich die schulische Ausbildung. Fragen zur beruflichen Ausbildung sind ebenfalls zulässig. Ein Unternehmen darf sich auch für zusätzliche oder spezielle berufliche Kenntnisse und Qualifikationen des Bewerbers interessieren. Die Frage, ob der Wehr- oder Zivildienst schon abgeleistet ist, ist ebenfalls zulässig. Auch nach einer eventuell vorliegenden Schwerbehinderung darf der potenzielle Arbeitgeber fragen. Darüber hinaus sind Fragen zu Kündigungsfristen des aktuellen Arbeitgebers des Bewerbers in Ordnung. Die damit verbundene Frage nach dem möglichen Einstellungstermin ist ebenso erlaubt, wie die Frage nach den Gehaltsvorstellungen. Auch Fragen nach eventuellen Wettbewerbsverboten sind zulässig.

Unzulässige Fragen

Der potenzielle Arbeitgeber darf weder nach der politischen Orientierung noch nach einer eventuellen Gewerkschaftszugehörigkeit eines Bewerbers fragen. Fragen nach einem Kinderwunsch, einer aktuellen Schwangerschaft oder einer Hochzeit in absehbarer Zeit sind nicht erlaubt. Auch die Frage nach Vorstrafen ist in der Regel nicht erlaubt. Hier gibt es allerdings Ausnahmen, beispielsweise bei Sicherheitsunternehmen und dergleichen. Fragen nach der Religionszugehörigkeit sind ebenfalls unzulässig, es sei denn, das Unternehmen ist eine Religionsgemeinschaft. Fragen zu eventuellen Erkrankungen sind unzulässig, es sei denn, die Tätigkeiten können bei Vorliegen bestimmter Krankheiten nicht ausgeführt werden.

Was sonst noch zu beachten ist

Vonseiten des Bewerbers ist zu beachten, dass er verpflichtet ist, auf rechtlich zulässige Fragen vollständig und wahrheitsgemäß zu antworten. Bei Fragen, die nicht zulässig sind, kann er die Antwort verweigern oder nicht wahrheitsgemäß antworten. Stellt sich im Laufe des Bewerbungsgesprächs heraus, dass der Bewerber aus irgendeinem Grund die von ihm verlangte Tätigkeit nicht ausführen kann, so hat er dem Unternehmer dies mitzuteilen. Das kann beispielsweise bei einer Schwerbehinderung oder bei bestimmten Erkrankungen der Fall sein.

So schrecken Sie Ihre Gesprächspartner im Vorstellungsgespräch garantiert ab

Dienstag, 14.09.10 10:57

Bücher und Websites zum Thema Bewerbung gibt es ja inzwischen wesentlich mehr, als man gebrauchen kann. Und alle kauen sie mehr oder weniger immer wieder die gleichen Themen durch. Einer der beliebtesten Tipps für das Vorstellungsgespräch ist, dass der Bewerber möglichst viel über das Unternehmen wissen sollte, wenn er Eindruck machen möchte. Doch dies kann unter Umständen auch schnell genau das Gegenteil bewirken.

Was Sie über das Unternehmen wissen sollten

Es kann definitiv nicht schaden, sich einen Überblick über das Unternehmen zu verschaffen. Sie sollten beispielsweise grob wissen, wie sich die Umsatzzahlen der letzten Jahre entwickelt haben, wie viele Arbeitnehmer im Unternehmen beschäftigt werden, in welchen Geschäftsfeldern es agiert und welche Unternehmen die wichtigsten Konkurrenten darstellen.

Wenn Sie über diese Daten informiert sind, können Sie im Vorstellungsgespräch sicherlich punkten und vor allem besser einschätzen, was die Schilderungen Ihres Gegenübers bedeuten. Schließlich können Sie eine Beschreibung der zukünftigen Tätigkeiten nur einschätzen, wenn Sie die Gegebenheiten des Unternehmens kennen.

Was zu viel ist, ist zu viel

Es gibt nun Bewerber, die saugen alle Informationen, die sie über das Unternehmen bekommen können, in sich auf und lernen sie gar auswendig. Niemand verlangt von Ihnen, die Umsatzzahlen der letzten 30 Jahre auswendig aufsagen zu können und ebenso wenig ist es erforderlich, dass Sie eine komplette Konkurrenzanalyse vornehmen, bevor Sie zu Ihrem Vorstellungsgespräch erscheinen (es sei denn, dies wäre Gegenstand der ausgeschriebenen Tätigkeit). Wesentlich wichtiger ist, die Informationen zu verstehen.

Dem Gesprächspartner die Butter vom Brot nehmen

Wenn Sie Ihren Gesprächspartner im Vorstellungsgespräch abschrecken wollen, nehmen Sie ihm ständig das Wort aus dem Mund. Wenn er etwas über die Geschäftsfelder erzählen möchte, vollenden Sie seine Sätze. Greifen Sie Informationen vor, die er gerade sagen möchte und machen Sie ihm am besten klar, dass Sie selbst noch besser über das Unternehmen Bescheid wissen als er. Spätestens jetzt wird Ihr Gesprächspartner Sie für einen vorlauten Besserwisser halten, der leider nicht weiß, wann er mit seinem Wissen besser hinter dem Berg hält.

Unser Rat: Informieren Sie sich umfassend und lassen Sie im Gespräch durchaus immer wieder mal durchblicken, dass Sie über das Unternehmen Bescheid wissen. Aber führen Sie sich nicht auf, als wären Sie länger dort beschäftigt als Ihr Gesprächspartner!
 

Gehaltsverhandlung im Vorstellungsgespräch

Dienstag, 29.12.09 09:59

Wer eine neue Stelle antreten will und sich mit dem Chef über den zukünftigen Lohn unterhalten möchte, der hat einige Nachteile gegenüber demjenigen, der schon lange in einer Firma beschäftigt ist. Er kennt zum einen den Chef noch nicht und weiß deshalb auch nicht, wie er sich verhalten soll.

Das richtige Verhalten

Jeder, der ein Bewerbungs- oder Vorstellungsgespräch hat, der freut sich, dass er eventuell wieder eine neue Stelle hat und ist vielleicht unsicher wie er das Thema Geld und Gehalt am besten ansprechen soll. Es lässt sich in dieser Situation aber leider nicht vermeiden, dass auch über Geld gesprochen wird und so sollte man sich im Vorfeld schon darauf vorbereiten.

Viele Chefs gehen davon aus, dass sie in Zeiten der hohen Arbeitslosigkeit mit einem Kandidaten vielleicht ein leichtes Spiel haben und der Bewerber eigentlich froh sein sollte dass man ihm eine Chance gibt. Dieses Verhalten mag zwar nicht ganz fair sein, ist aber an der Tagesordnung. Bei aller Freude, die man vielleicht empfindet, sollte man trotzdem nie vergessen, was man wert ist und sich nach Möglichkeit selbstbewusst verhalten.

Die Preise kennen

Wer in ein Vorstellungsgespräch geht, der sollte sich vorher darüber informieren, wie die branchenüblichen Gehälter sind. Denn nur wer weiß, was andere zahlen, der kann mit diesem Wissen bei einem Personalchef auch punkten. Man sollte sich in diesem Zusammenhang vor Augen halten, dass es dabei um ein Geschäft geht. Der Chef möchte die Arbeitskraft und diese Arbeitskraft mit allen ihren Qualifikationen hat eben auch ihren Preis. Schließlich möchte man sich nicht unter Wert verkaufen. Also sollte man die eigenen Fähigkeiten möglichst gut und attraktiv an den Mann beziehungsweise an den zukünftigen Chef bringen.

Das sollte man niemals machen

Es gibt eine goldene Regel, die besagt, dass man niemals als erster das Wort Gehalt zur Sprache bringen sollte, dies bleibt dem Chef vorbehalten. Wer direkt mit dem Thema Geld anfängt, der steht schnell als geldgierig da und signalisiert, dass er ausschließlich am Geld, aber weniger an der eigentlichen Stelle interessiert ist. Wenn man allerdings gefragt wird, welche Gehaltsvorstellungen man hat, dann kann man durchaus zehn Prozent mehr als beim letzten Gehalt nennen, denn das ist meistens durchaus realistisch.
 

Die Fallstudie beim Assessment Center

Dienstag, 17.11.09 08:50

Der Bewerber wird in der Fallstudie innerhalb des Assessment Centers in eine ganz spezielle Situation innerhalb des Unternehmens versetzt. Hier werden komplexe Sachverhalte als Fallbeispiel genannt, innerhalb derer der Bewerber mit besonderen Aufgaben konfrontiert wird. Gern wird in dieser Fallstudie auf die Problematiken eingegangen, die typisch für die Branche sind, für die der Bewerber ausgewählt wird. Oft ist die Gruppenarbeit innerhalb der Fallstudie gewünscht, allerdings kann sich der Bewerber je nach künftiger Aufgabe auch auf eine Einzelaufgabe einstellen.

Was erwartet den Bewerber bei der Fallstudie genau?

Die genaue Fallstudie, die dem Bewerber zur Aufgabe gemacht wird, hängt von der zu besetzenden Position ab, die dieser später besetzen soll. So kann innerhalb der Fallstudie sowohl auf organisatorische Fähigkeiten als auch auf analytisches Denken verstärktes Augenmerk gelegt werden und die Aufgabenstellung entsprechend konstruiert sein.

Innerhalb der Aufgabenstellung wird der Bewerber fast immer an ein schwieriges Problem herangeführt, für das er eine Lösung allein oder aber in Gruppenarbeit ausarbeiten soll. Die Problemlösung sowie auch die Ansätze der Herangehensweise an die Aufgabe sind für die Beobachter gleichermaßen wichtig.

Der Zeitrahmen der Fallstudie ist sehr individuell und wird wiederum auf die Aufgaben, die der Bewerber in seiner späteren Position erfüllen soll, abgestimmt. Sind groß angelegte Tests angesetzt, kann die Bearbeitung der Fallstudie einen ganzen Arbeitstag einnehmen, andere Fallstudien sind in wenigen Stunden abgearbeitet und mit einer Lösung versehen. Der Regelfall ist tendenziell die stundenweise Bearbeitung einer Fallstudie.

Welchen Sinn macht die Fallstudie?

Der Sinn der Fallstudie liegt darin, dass Beobachter die Vorgehensweise des Bewerbers bei bestimmten Fallsituationen erkennen können. Hier wird auf die Art des Angehens der Aufgabe geachtet. Systematisches Arbeiten ist gefordert und soll in der Fallstudie überzeugend demonstriert werden.

Auch die Aufgabenstellung sollte schon große Berücksichtigung finden, denn die Beobachter legen bei der Bewertung auch Wert darauf, dass durchdacht, sinnvoll und mit voller Konzentration an der Aufgabenstellung gearbeitet wird. Bewerber können in der Fallstudie beweisen, dass sie umfassendes Denken im Berufsleben mitbringen, wenn alle Aspekte der Aufgabenstellung berücksichtigt, bedacht und eingeplant werden.

Erkennbar sollte auch sein, dass der Bewerber innerhalb der Fallstudie auf Daten und Fakten eingeht und diese gegebenenfalls auch stichpunktartig übersichtlich auflistet. Der Bewerber soll weiterhin demonstrieren, dass er Lösungswege anstrebt, die sowohl für ihn selbst als auch für alle anderen Beteiligten ebenso nachvollziehbar wie auch akzeptabel sind.

Wie sollte man bei der Fallstudie vorgehen?

Wichtig für den Bewerber ist, dass er eine schnelle Auffassungsgabe vorweist und die Problematik der gestellten Fallstudie schnell und umfassend erkennt und analysiert. Neben dieser schnellen Auffassungsgabe sollte der Bewerber auch eine schnelle und umfassende Problemlösung anstreben, die frei von Emotionen ist.

Die Lösungsfindung sollte unter Abwägung aller möglichen Aspekte erfolgen, denn gefragt ist in der Fallstudie die optimale Lösungsfindung. Dabei sollte aber zum Ausdruck gebracht werden, welche Lösungsalternativen erarbeitet wurden bzw. dass diese vorhanden sind.  Zudem sollte der Bewerber hier die Fähigkeit beweisen, sich umfassend und schnell in sehr komplexe Situationen einzuarbeiten.

Sehr wichtig ist es für den Bewerber, dass er auf alle Informationen achtet, die ihm zur Lösungsfindung zur Verfügung gestellt wurden und diese auch umfassend berücksichtigt. Wichtig bei dieser Aufgabe ist das analytische Denken, das durch Belastbarkeit und langfristige Konzentrationsfähigkeit unterstützt wird.