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Archiv für die Kategorie ‘Steuerrecht’

Zweitwohnungssteuer für Studenten laut Bundesverfassungsgericht zulässig

Samstag, 10.04.10 09:18

Nun gibt es keine Fragen mehr, das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat es für zulässig erachtet, dass auch Studenten mit einem Zweitwohnsitz zusätzlich besteuert werden dürfen.

Was ist die Zweitwohnungssteuer?

Die Zweitwohnsitzsteuer (auch Zweitwohnungssteuer) ist eine Aufwandsteuer, die von den örtlichen Gemeinden bzw. der Stadt für alle Studenten erhoben wird, die sowohl einen Wohnsitz bei ihren Eltern haben, als auch in der Stadt, in der sie studieren. Sie hat den Hintergrund, dass derjenige steuerlich belastet werden soll, der sich den „Luxus" einer zweiten Wohnung leisten kann. Bei Studenten stellt diese Wohnung jedoch keinen Luxus, sondern notwendiges Übel dar, das ohnehin schon eine Belastung für die Betroffenen ist.

Haupt- und Zweitwohnung

Als Hauptwohnung versteht sich normalerweise die Wohnung, in der man sich gewöhnlich am längsten aufhält. Bei Studenten wäre das dann die Unterkunft in Uninähe. Da aber viele noch bei ihren Eltern gemeldet sind und dies laut deutschem Meldegesetz auch bei der zuständigen Gemeinde angezeigt werden muss, gilt die elterliche Wohnung als Zweitwohnsitz bzw. Nebenwohnung.

Höhe der Zweitwohnsitzsteuer

Jede Gemeinde oder Stadt, die eine solche Steuer erhebt, hat einen unterschiedlichen Steuersatz. Die Stadt Murnau in Bayern zum Beispiel, hat mit einem effektiven Steuersatz von 28,03 Prozent, weit die Nase vorn, wobei hingegen in Schleswig-Holstein in dem Örtchen Warweort der niedrigste Steuersatz (4,4 Prozent im Jahr) angesetzt wird. Bei einem Betroffenen, der eine Kaltmiete von 200 Euro im Monat zu zahlen hat, würde dies bedeuten, dass er in Murnau 56,06 Euro bezahlen müsste, in Warwerot jedoch nur 8,80 Euro.

Derzeit erheben 373 Städte und Gemeinden diese Steuer, während 35 auf die zusätzliche Einnahme dieser Steuergelder verzichten. Die durchschnittliche Höhe der Steuer beträgt 11,23 Prozent.

Definition der jeweiligen Gemeinde

Um sich diese Steuer eventuell zu sparen, lohnt es sich, die Definition der jeweiligen Gemeinde von einem Zweitwohnsitz anzuschauen. In Rostock muss man die Zweitwohnsitzsteuer nicht bezahlen, wenn man über das Zimmer in der elterlichen Wohnung nicht „rechtlich verfügungsberechtigt" ist.

Quelle: http://www.steuernetz.de


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Wann und wozu Studenten einen Steuerberater brauchen

Montag, 22.03.10 09:52

Auch Studenten können unter bestimmten Umständen zur Zahlung von Einkommenssteuern verpflichtet werden. Typischerweise ergibt sich dies, wenn ein Nebengewerbe betrieben wird oder Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sowie Einkünfte aus selbstständiger Arbeit bzw. Gewerbebetrieb entstehen.
 
Die Einkommenssteuer richtet sich dabei nach dem tatsächlichen Einkommen. Es errechnet sich aus den Einnahmen aus Gewerbebetrieb oder selbstständiger Arbeit bzw. einem anderen Sachverhalt. Abgezogen werden können die üblichen Sonderausgaben für Krankenversicherung, Unterhaltsleistungen und Co.

Studenten im Einzelunternehmen

Sofern Studenten nebenberuflich ein Unternehmen gründen, werden sie sich hierbei häufig für das Einzelunternehmen entscheiden. Dieses ist besonders einfach zu gründen und verpflichtet auch nicht zur Bilanzierung. Dennoch sollte nicht auf den Rat eines Steuerberaters verzichtet werden. Das Einkommen aus der nebenberuflichen Tätigkeit entspricht nämlich dem Gewinn des Unternehmens.
 
Dieser kennt jedoch einige Hinweise, mit deren Hilfe Steuern gespart werden können. So kann der dringend benötigte neue Rechner bereits etwas früher angeschafft werden. Die Abschreibung lässt sich dann gewinn- und steuermindernd ansetzen.

Die Fristen zur Abgabe der Einkommenssteuererklärung und die Vorauszahlungen

Steuerberater StudentenAuch bei den Fristen sind Studenten, wie alle anderen Unternehmer und Steuerzahler gebunden. Üblicherweise muss die Steuererklärung bis zum 31. Mai des Folgejahres beim Finanzamt eingegangen sein, erstellt ein Steuerberater die Einkommenssteuererklärung läuft die Frist bis zum 31. September des Folgejahres. Unter Umständen kann eine weitere Verlängerung gewährt werden, die maximal bis zum 28.02. des übernächsten Jahres gilt.
 
Sofern die Einkommenssteuer 400 Euro im Jahr übersteigt, werden Vorauszahlungen festgesetzt. Diese sind am 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember eines Jahres zu entrichten und müssen mindestens 100 Euro betragen. Bei geringeren Einnahmen verzichtet das Finanzamt regelmäßig auf die Vorauszahlungen. Allerdings wird die entstehende Nachzahlung dann kurze Zeit nach Zugang des Steuerbescheids fällig.

Welcher Steuerberater ist der Beste?

Das hängt meist von jedem selbst ab, die persönliche Chemie muss stimmen. Auf jeden Fall ist der beste Steuerberater der, der mir von vielen anderen empfohlen wird. Wenn der Steuerberater dazu noch einigermaßen günstig ist, dann hast du deinen Steuerberater gefunden. Wir empfehlen übrigens die Onlinesteuerberater von steuerberaten.de

Quelle: gruenderlexikon.de


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Körperschaftssteuer sinkt, Nichtkapitalgesellschaften haben das Nachsehen

Dienstag, 18.12.07 11:57

Körperschaftssteuer ist im Gegensatz zur Einkommenssteuer die Steuer der Körperschaften, insbesondere der Aktiengesellschaften und GmbH, auf deren Jahresüberschüsse.
Mit der Senkung der Körperschaftssteuer von 25 auf 15 Prozent entlastet die Bundesregierung 2008 die Kapitalgesellschaften um ca. 5 Mrd. EUR. Somit sollen die deutschen Kapitalgesellschaften im internationalen Wettbewerb gestärkt werden, Investitionsanreize bekommen und Arbeitsplätze schaffen. Bei Nichtkapitalgesellschaften sind die Einkünfte direkt dem Unternehmer bzw. seinen Anteilseignern zuzuordnen, und unterliegen dessen persönlichem Steuersatz. Der Spitzensteuersatz für die Einkommenssteuer liegt 2008 bei 42%. Ob und in wie weit die Kapitalgesellschaften dieses Steuergeschenk für Investitionen und die Schaffung von Arbeitsplätzen nutzen, wird die Zukunft zeigen.


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