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Archiv für die Kategorie ‘Gehaltsverhandlung’

Betriebswirt – diese Gehaltsunterschiede existieren zwischen Deutschland, Östereich und der Schweiz

Donnerstag, 08.12.11 08:54
Ein gelungener Berufseinstieg – aber in welchem Land ? Wollen Absolventen im deutschsprachigen Raum arbeiten, kommen 3 Länder in die nähere Auswahl. Ein Betriebswirt kann sowohl in Deutschland, in Österreich und auch in der Schweiz einen gelungenen Berufseinstieg wagen. Abhängig vom Bundesland, der Stadt oder dem Staat des zukünftigen Arbeitsplatzes wird das Betriebswirt Gehalt in unterschiedlicher Höhe ausfallen. Die Art der Tätigkeit sowie Größe und Ausrichtung des Arbeitgebers sind wichtige Aspekt bei der Einschätzung, welches Einstiegsgehalt möglich ist.

Gehälter – mehr als ein Vergleich von Zahlen?

Abhängig vom Standort sind als Betriebswirt in Deutschland Einstiegsgehälter von 40.000 – 45.000 Euro durchaus realistisch. Bei der Einschätzung von Schweizer Gehältern kann man in der Regel von einem Aufschlag von mindestens 20 Prozent auf das deutsche Gehalt ausgehen. Höhere Gehälter, bis zum Doppelten des deutschen Niveaus in Schweizer Franken, sind ebenfalls zu erzielen. Im Gegensatz dazu ist das Gehaltsniveau in Österreich geringer als in Deutschland. So verdient ein Betriebswirt in Wien zu Beginn seiner Karriere durchschnittlich nur etwa 26.000 Euro.

(C) www.igmetall.de

Quelle Gehaltsvergleich: igmetall.de

Andere Länder – andere Steuern

Bei dem Vergleich der Verdienstmöglichkeiten geht es nicht nur um die Gegenüberstellung der erzielbaren Bruttolöhne. Da jedes Land sein eigenes Steuersystem anwendet, ist eigentlich nur zu vergleichen, was nach Abzug der Steuer als Nettogehalt bleibt. Zusätzlich sind allerdings auch die Lebenshaltungskosten der Länder relevant. Neben den Kosten für die Miete müssen dabei auch die Kosten für Energie oder Lebensmittel Beachtung finden. So gilt die Schweiz als teures Land und die Lebenshaltungskosten sind um etwa 42 % höher als in Deutschland. Deutschland und Österreich sind prinzipiell in Bezug auf die Lebenshaltungskosten vergleichbar, wobei es in Österreich ein wenig teuerer ist.

Unterschiede in der Einkommensteuer

Bei der Einkommenssteuer wird in Deutschland und Österreich eine bundesweit einheitliche Einkommenssteuer angesetzt. In der Schweiz ist diese vom Wohnort beziehungsweise dem Kanton und der Gemeinde abhängig. Die Spitzensteuersätze liegen in Deutschland bei 45 Prozent, in Österreich bei 50 Prozent. In der Schweiz wird die Einkommenssteuer dreimal erhoben. Sowohl der Bund als auch Kantone und Gemeinden erheben ihren eigenen Steuersatz, der sich teilweise von dem anderer Kantone und Gemeinden stark unterscheidet. Letztendlich kommt man in der Schweiz je nach Wohnort auf einen Spitzensteuersatz von insgesamt 22,9 bis 43,6 Prozent.

Gehaltsverhandlungen für Stellenangebote richtig führen

Donnerstag, 10.02.11 10:19

Nicht alle Unternehmen bezahlen ihre Mitarbeiter nach bestimmten Tarifverträgen. In der freien Wirtschaft ist es daher üblich, dass das Gehalt des Mitarbeiters für ein bestimmtes Stellenangebot zwischen Bewerber und Arbeitgeber verhandelt wird. Dies geschieht meist in einem zusätzlichen Gespräch nach erfolgreicher schriftlicher Bewerbung und einem ersten Vorstellungsgespräch. Für eine erfolgreiche Gehaltsverhandlung ist die richtige Vorbereitung entscheidend. Der Bewerber sollte in das Gespräch zur Gehaltsverhandlung mit klaren Zielen und überzeugenden Argumenten gehen – und Ruhe bewahren.

Die eigenen Ziele definieren und begründen können

Der erste Schritt der Vorbereitung einer Gehaltsverhandlung mit dem Arbeitgeber besteht darin, sich über die eigenen Ziele klar zu werden. Bewerber sollten für sich formulieren, welches Wunschgehalt sie erreichen möchten. Gleichzeitig sollten sie ein Mindestgehalt festlegen, um für das Gespräch mit dem Arbeitgeber flexibel zu bleiben. Bei ihren Überlegungen sollten Arbeitssuchende auch zusätzliche Leistungen wie Urlaubsgeld und vermögenswirksame Leistungen mit einbeziehen.

Wer sich nicht sicher ist, welches Gehalt angemessen ist, kann sich beispielsweise im Internet oder bei Berufsverbänden informieren. Ebenso sollten sich Bewerber vor dem Gespräch ihr letztes Gehalt als Monats- und Jahresgehalt merken, um es im Zweifelsfall angeben zu können. Kein Bewerber ist jedoch verpflichtet, das letzte Gehalt zu nennen, wenn er nicht möchte.

Auf Gegenargumente vorbereitet sein

Schon im Vorfeld des Gespräches sollten sich Bewerber mögliche Gegenargumente des künftigen Arbeitgebers überlegen und darauf vorbereitet sein, diesen mit geschickten Argumenten entgegenzutreten. Wichtig ist, dass der Bewerber seine Gehaltsforderung für das Stellenangebot gut begründen kann. Beispiele für seine Kompetenzen und Erfahrungen, die das gewünschte Gehalt rechtfertigen, muss der Bewerber überzeugend und mit entsprechenden Nachweisen vorbringen können.

Die Atmosphäre des Gespräches ist wichtig

Zu keinem Zeitpunkt sollten Bewerber während der Gehaltsverhandlung die Ruhe verlieren. Emotionale Reaktionen sind absolut unangebracht. Manche Arbeitgeber testen durch Konfrontation in einem so genannten „Stressgespräch“ auch gezielt die Belastbarkeit des Bewerbers. Dieser sollte auf eine positive und sachliche Gesprächsatmosphäre achten, da die besten Ergebnisse dann erzielt werden, wenn sich beide Gesprächspartner als Gewinner der Situation fühlen. Freundlicher Small Talk trägt ebenfalls zu einer gelösten und positiven Gesprächsatmosphäre bei.

Den Fokus auf das Stellenangebot legen

Einen Fehler sollten Bewerber vermeiden: sich zu sehr auf das Gehalt zu konzentrieren. Letzten Endes sollte der Fokus immer auf dem Interesse am Unternehmen und dem Stellenangebot liegen. Es macht einen schlechten Eindruck, wenn der Bewerber nur am Geld interessiert zu sein scheint.

Sinnvoll ist es, sich von den Finanzen unabhängige Faktoren im Stellenangebot vor Augen zu führen: etwa dass die neue Stelle mehr Verantwortung, günstigere Arbeitszeiten oder den Wechsel zum gewünschten neuen Wohnort bereithält.

Möglichst günstig zum neuen Arbeitgeber umziehen

Freitag, 08.10.10 10:02

In Zeiten des Arbeitskräftemangels tun sich Arbeitgeber immer schwerer, geeignetes Personal für ihre Stellen zu finden. Deshalb wird nicht selten auch überregional gesucht. Andererseits müssen sich auch viele Arbeitnehmer, die nicht zu den gefragten Spezialisten gehören, überregional orientieren, wenn sie an ihrem Wohnort kein ausreichendes Angebot an Arbeitsplätzen vorfinden. Schnell wird dann ein Umzug möglich. Doch wer sorgt für die Finanzierung eines Umzugs für einen neuen Job?

Förderung von staatlicher Stelle

Wenn Sie bei der Arbeitsagentur arbeitssuchend gemeldet sind, können Sie unter Umständen für den Umzug für einen neuen Arbeitsplatz eine Kostenerstattung geltend machen. Die Arbeitsagentur beteiligt sich dann an den Kosten für den Umzug.

Grundsätzlich kann jeder Arbeitnehmer von der steuerlichen Absetzbarkeit von Umzugskosten profitieren. Alleinstehende können ohne Nachweis eine Pauschale in Höhe von 561 Euro als Werbungskosten ansetzen, Verheiratete sogar 1.121 Euro. Da die tatsächlichen Kosten jedoch in der Regel höher sein werden, sollten Sie besser alle Quittungen aufbewahren, mit denen Sie diese nachweisen können.

Umzugsbeihilfe vom Arbeitgeber

Wer in der Lage ist, zu verhandeln, sollte den neuen Arbeitgeber bei der Gehaltsverhandlung auf eine Umzugsbeihilfe ansprechen. Viele Unternehmen haben inzwischen erkannt, dass sie neue Mitarbeiter durch solche Leistungen an das Unternehmen binden können. Viele Unternehmen zahlen Umzugsbeihilfen in unterschiedlichen Formen, beispielsweise als

  • Zuschuss zu den Umzugskosten in einer bestimmten Höhe (gegen Vorlage entsprechender Belege)
  • Umzugspauschale (ohne Nachweis über Belege)
  • Hilfe beim Umzug (z. B. durch Kontakte zu Maklern oder Umzugsfirmen und Zeitungsannoncen)

Rückzahlungsmodalitäten

Damit diese großzügige Handhabung nicht ausgenutzt wird, sichern sich viele Unternehmen durch so genannte Rückzahlungsklauseln ab. Dies bedeutet, dass der Arbeitnehmer den Zuschuss zurückzahlen muss, wenn er das Unternehmen vorzeitig wieder verlässt. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn er selbst kündigt, aus einem verhaltens- oder personenbedingten Grund gekündigt wird oder einen Aufhebungsvertrag abschließt. Gewöhnlich sinkt die Höhe der Rückzahlung mit der Dauer der Betriebszugehörigkeit.