Mit Outsourcing wird die Auslagerung betrieblicher Aufgaben auf externe Anbieter bezeichnet. Ziel dieser Auslagerung ist die Konzentration des Unternehmens auf das Kerngeschäft. Nicht effiziente Aufgaben werden als Fremdleistung von dafür spezialisierten Dienstleistungsunternehmen eingekauft. Häufig führen kostentechnische Gründe zum Outsourcing bestimmter Bereiche. Eine nicht ausreichend aufgestellte Kostenanalyse kann jedoch dazu führen, dass in der Folge des Outsourcing-Prozesses höhere Kosten entstehen als vorher. Vor allem Qualitätsunterschiede bei der Auslagerung von Produktionsprozessen in Billiglohnländer, aber auch der zusätzliche Aufwand für Abstimmung und Kommunikation werden häufig falsch eingeschätzt.
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Was ist Outsourcing?
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Was ist eigentlich Joint Venture?
Mittwoch, 14.10.09 11:19Als Joint Venture werden international Gemeinschaftsunternehmen bezeichnet, welche durch Kooperation von mindestens zwei Gesellschaftsunternehmen gegründet werden. Joint Ventures sind hauptsächlich durch das Merkmal der freiwilligen Zusammenarbeit der beteiligten Gesellschaftsunternehmen gekennzeichnet.
Die durch die Kooperation bezweckte Risikoteilung soll vor allem durch die gemeinsame Wahrnehmung bestimmter Aufgaben erreicht werden. Diese Aufgaben können den z. B. den Absatz-, Beschaffungs- oder Forschungsbereich betreffen. Im Gegensatz zum Konzern stehen die Joint Venture zwar unter gemeinsamer Leitung der beteiligten Gesellschafterunternehmen – es liegt jedoch keine einheitliche wirtschaftliche Leitung vor. Häufig werden Joint Ventures bei Investitionen im Ausland gegründet, um Synergie-Effekte zu nutzen oder die Marktstellung gegenüber etwaigen Konkurrenten zu behaupten.
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Was ist Venture Capital?
Sonntag, 11.10.09 19:00Beim Venture Capital handelt es sich um Risikokapital, welches durch Venture-Capital-Gesellschaften meist jungen und innovativen Unternehmen zur Verfügung gestellt wird. In der Regel wird das Eigenkapital in der Form von Minderheitsbeteiligungen bereitgestellt. An die Beteiligung ist häufig ein Mitspracherecht bzw. eine Managementberatung durch die Venture-Capital-Gesellschaften gebunden. Das hohe Risiko dieser Beteiligungsform korreliert jedoch mit der überdurchschnittlichen Wertsteigerung im Erfolgsfall.
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Was ist der Leverage-Effekt?
Freitag, 02.10.09 11:41Mit dem so genannten Leverage Effekt (Hebeleffekt) wird die Hebelwirkung beschrieben, die der Fremdkapitalzins auf die Rentabilität des Eigenkapitals hat. Der Hebeleffekt kann sowohl positiv als auch negativ ausfallen. Übersteigt die Gesamtkapitalrentabilität den Fremdkapitalzinssatz, ist der Leverage-Effekt positiv. Theoretisch wird hier die größte Eigenkapitalrentabilität bei einem maximalen Verschuldungsgrad erreicht. In der Praxis sind dieser Strategie allerdings Grenzen gesetzt.
Negativ wirkt sich der Leverage-Effekt aus, wenn die Gesamtkapitalrentabilität kleiner als der Fremdkapitalzinssatz ist. Als Folge sinkt die Eigenkapitalrentabilität unter die Gesamtkapitalrentabilität, denn Fremdkapitalzinsen müssen auch gezahlt werden, wenn dadurch Verluste entstehen.
Zusammenfassend kann gesagt werden, dass die Aufnahme von Fremdkapital solange von Vorteil ist, wie die Kapitalerträge die Kapitalkosten noch übersteigen.
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Was ist eine GmbH?
Sonntag, 27.09.09 18:00Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung gehört zu den Kapitalgesellschaften und besitzt als juristische Person eine eigene Rechtspersönlichkeit. Ihre Rechtsgrundlage ist das GmbH-Gesetz (GmbHG) von 1892. Gegründet werden kann die GmbH durch einen oder mehrere Personen, die jeweils eine Stammeinlage entrichten müssen. Die Summe dieser Stammeinlagen muss mindestens 25.000 Euro betragen. Diese können in Geld aber auch in Sacheinlagen geleistet werden. Der Gesellschaftsvertrag bedarf einer notariellen Form. Der Geschäftsanteil der Gesellschafter richtet sich nach der Höhe des jeweils eingezahlten Betrages.
Geleitet wird die GmbH vom Geschäftsführer. Diese Aufgabe kann auch von mehreren Geschäftsführern übernommen werden. Diese müssen jedoch nicht gleichzeitig Gesellschafter sein.
Die Haftung der GmbH beschränkt sich auf die Höhe der Kapitaleinlage. Im Gesellschaftsvertrag kann aber eine Nachschusspflicht vereinbart sein. Sofern dieser Betrag nicht auf eine bestimmte Höhe festgelegt ist, hat der Gesellschafter ein sogenanntes Abandon-Recht, welches ihm erlaubt, den Geschäftsanteil der Gesellschaft zur Verfügung zu stellen.
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