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Archiv für die Kategorie ‘BAföG’

Kinderbetreuungszuschlag beim BAföG

Donnerstag, 29.10.09 08:45

Für alle in Ausbildung befindlichen Jugendlichen, die mit einem Kind in einem Haushalt leben, das das zehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hat, wird der Kinderbetreuungszuschlag gezahlt. Dieser beträgt 113 Euro für das erste und 85 Euro für jedes weitere Kind. Es handelt sich hierbei um einen individuellen Sonderbedarf für das Kind.

Aus diesem Grund darf der Kinderbetreuungszuschlag nicht in die Einkünfte mit einfließen, die dem Auszubildenden zur Verfügung stehen. Dies gilt insbesondere bei der Beantragung von BAföG, wo der Kinderbetreuungszuschlag nicht mit angerechnet wird. Er erhöht das zur Verfügung stehende Einkommen nicht, denn er ist ausschließlich für das Kind bestimmt, nicht für die in Ausbildung befindlichen Eltern.

Quelle: Der Steuerzahler 08/2009, S. 151
 

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Name des Autors: Hutter

Ich bin Sabine Hutter und bin hauptberuflich als Personalreferentin und Assistentin tätig. Als Personalfachkauffrau und Staatlich geprüfte Betriebswirtin schreibe ich bevorzugt über Themen aus den Bereichen Personalwesen, Management und Betriebswirtschaft.


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Verbesserungen beim Meister-Bafög

Dienstag, 01.09.09 07:27

Die Verbesserungen beim deutschen Meister-Bafög haben freie Fahrt. Das „Zweite Gesetz zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz" ist am 1. Juli 2009 in Kraft getreten. Erwachsene, die sich jetzt für die Aufstiegsfortbildung entscheiden, kommen in den Genuss von deutlich besseren Förderkonditionen.

Das Ziel der Gesetzesänderung ist es, in der Bundesrepublik Deutschland noch mehr Menschen für die Aufstiegsfortbildungen zu motivieren. Das neue Meister-Bafög soll demnach ein Anreiz für die individuelle Entscheidung sein. Zudem soll dem erwarteten Fachkräftemangel in der Bundesrepublik Deutschland, der für die kommenden Jahre vorhergesagt wird, vorgebeugt werden. Die Verbesserungen beim Meister-Bafög unterstützen zudem die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands.

Quelle: http://www.meister-bafoeg.info

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Ich bin Dipl. Betriebswirt (FH), gelernter Steuerfachangestellter, KfW Gründungsberater im Spezialgebiet Onlinemarketing und Chefredakteur dieses Blogs. Ich hoffe der Blog informiert regelmäßig gut. Welche Themen möchtest du gern hier lesen? Einfach mal im Forum posten. Oder möchtest du selbst mal einen Artikel veröffentlichen? Dann anmelden und Gastartikel schreiben.


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Meister-BAföG mit neuen Regelungen

Dienstag, 25.08.09 14:37

Das AFBG oder Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz ist auch unter dem Namen Meister-BAföG bekannt. Es wurde zum 01.07.2009 Neuregelungen unterzogen, die vor allen Dingen dazu dienen, die Fortbildungswilligen besser zu motivieren. Neu ist, dass ein Darlehen, welches auf Prüfungs- und Lehrgangsgebühren gewährt wurde, bis zu 25 Prozent erlassen werden kann. Voraussetzung dafür ist lediglich die erfolgreich bestandene Prüfung.

Vorteile für die Eltern von Kindern

Der Kinderzuschlag für all jene Menschen, die Kinder haben und sich fortbilden wollen, wird auf 210 Euro angehoben. Bis zu 50 Prozent Zuschüsse sind hierfür möglich, obwohl der Zuschlag bisher lediglich als Darlehen in Anspruch genommen werden konnte. Alleinerziehende erhalten nach den Neuregelungen einen Betreuungszuschlag für die Kinder in Höhe von 113 Euro. Weiterhin wurde eine Prüfungsvorbereitungszeit eingeführt, die bis zu drei Monate andauern kann. Auch während dieser Zeit werden die Zuschläge als Darlehen gewährt.

Existenzgründung nach Fortbildung

Viele Menschen, die sich weitergebildet haben, gründen danach eine Existenz. Werden hierbei zusätzliche Arbeitsplätze geschaffen, sieht das Meister-BAföG einen Erlass von 33 Prozent des gewährten Darlehens vor.

Zudem werden nach den Neuregelungen auch Altenpfleger gefördert, die eine Aufstiegsfortbildung anstreben sowie Erzieher. Migranten können ebenso eine Förderung erhalten, sofern sich daraus die Perspektive ergibt, dass sie nicht abgeschoben werden.

Quelle: Profil (IKK) 02/2009, S. 3

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Studienfinanzierung – Bildung auf Pump

Dienstag, 23.06.09 15:32

781,87 Euro betragen die durchschnittlichen Lebenshaltungskosten, die Studierende in Deutschland Monat für Monat aufbringen müssen. Davon entfallen laut Erhebung der Zeitschrift „Unicum“ alleine 253,92 Euro auf die Miete. Betrachtet man nun den Höchstsatz, der für Studentinnen und Studenten als BAföG (Bundesausbildungsförderungsgesetz) möglich ist, 643 Euro, ergibt sich eine Lücke von fast 76 Euro. Irgendwie muss dieser Betrag aufgebracht werden. Wenn nicht gerade die Eltern als Sponsor auftreten, bleibt vielen nur ein Job neben dem Studium – zumal man sich hin und wieder ja auch etwas erlauben möchte und die laufenden Kosten gedeckt sein müssen. Da es sich bei diesem Zahlenwerk um ein rein theoretisches Gerüst handelt, längst nicht jeder Anspruch auf BAföG oder vermögende Eltern hat, bleibt vielen nur die Finanzierung des Studiums oder ein Job.

BAföG – ideal, aber nicht für jeden greifbar

Denkbar sind mehrere Wege, wobei BAföG immer noch die günstigste Variante ist. Wer die Voraussetzungen erfüllt, nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz unterstützt zu werden, erhält einen zinslosen Kredit und muss nicht einmal die komplette Summe tilgen. Denn 50 Prozent der BAföG-Zahlungen sind ein Geschenk des Staates. Aufstocken lässt es sich, wenn der Betrag auf einen Schlag zurückgezahlt wird oder man besonders zügig den Abschluss schafft. Die Rückzahlung erfolgt abhängig vom Einkommen in vierteljährlichen Raten. Optimal also, aber leider nicht ausreichend, um wirklich alle Kosten zu decken.

Flexibel: der KfW-Studienkredit

Das ist auch mit dem KfW-Studienkredit als einziger Geldquelle nicht möglich. Dafür kann er als Ergänzung zum BAföG für ein besseres Finanzpolster sorgen. Konzipiert ist der Studienkredit der KfW-Förderbank als laufende Zahlung, der eine Karenzphase und schließlich die Tilgungsphase folgen. Studierende haben die Möglichkeit, zwischen 100 und 650 Euro im Monat zu erhalten. Der Betrag kann während der Laufzeit flexibel gehandhabt werden. Zum Ende des Studiums, wenn mehr Stunden am Schreibtisch und in den Bibliotheken verbracht werden und die Zeit für einen Job nicht ausreicht, wird häufig mehr Geld benötigt. Ausgezahlt wird der Studienkredit mindestens sechs Monate und maximal sieben Jahre. Die Zinsobergrenze wird für 15 Jahre festgeschrieben. Das soll zumindest für eine wenige Planungssicherheit sorgen und die Kosten in Grenzen halten. Das eigene Einkommen oder das Vermögen der Eltern bleiben komplett außen vor, auch Sicherheiten sind nicht nötig. Nach dem Studium bleiben sechs bis 23 Monate Zeit, ehe mit der Tilgung begonnen werden muss, die dann auf höchstens 25 Jahre ausgelegt ist.

Vor- und Nachteile des KfW-Studienkredites

Größter Vorteil des KfW-Studienkredites ist seine Flexibilität. Der Darlehensbetrag kann an die persönlichen Umstände angepasst werden. Zudem hat man Zeit, sich in Ruhe um einen Arbeitsplatz zu bemühen, ehe mit der Rückzahlung begonnen werden muss. Allerdings, und das darf bei einem Kredit nie vergessen werden: Es entstehen mit jedem Euro, der ausgezahlt wird, Schulden. Sie wachsen Monat für Monat und können gerade zu Beginn des Arbeitslebens durchaus belasten, wenngleich 25 Jahre Zeit bleiben, den Berg abzutragen. Die Zinsen werden beim Studienkredit sofort mit dem Auszahlungsbetrag verrechnet. Hinzu kommt eine Aufwandsentschädigung von einmalig rund 232 Euro für den Vertriebspartner.

KfW-Bildungskredit und Studienbeitragsdarlehen

Für Studierende, die das Grundstudium hinter sich haben oder den zweiten Bildungsweg einschlagen, könnte auch der KfW-Bildungskredit in Frage kommen. Er wird in maximal 24 Monatsraten zu 100 bis 300 Euro ausgezahlt – also höchstens 7.200 Euro. Als Einmalzahlung sind 3.600 Euro möglich. Der Zinssatz unterliegt der Bundesgarantie und ist damit vergleichsweise günstig. Wie beim Studienkredit sind weder Einkommen noch Sicherheiten nötig. Vier Jahre Pause werden beim Bildungskredit eingeräumt, ehe mit monatlich 120 Euro die Tilgung beginnt. Eine weitere Möglichkeit, ist das Studienbeitragsdarlehen. Die Höhe richtet sich nach den Studiengebühren – sofern sie verlangt werden. Das Geld geht dann unmittelbar von der Bank an die Universität. Die Rückzahlung ist später an ein Mindest-Nettoeinkommen gekoppelt.

Studienkredit von Banken

Einige Banken bieten einen ähnlich aufgebauten Studienkredit an wie die KfW-Förderbank und zahlen monatlich einen vereinbarten Betrag, räumen eine „Ruhepause“ nach dem Studium ein und verlangen erst dann die erste Rate. Allerdings sind die Laufzeiten kürzer und werden klare Grenzen gezogen. Bei den Sparkassen beispielsweise werden in der Regel maximal 25.000 Euro gewährt, die monatlich in Beträgen von 200 bis 600 Euro ausgezahlt werden. Für die Rückzahlung bleiben anders als bei der KfW-Bank dann nicht 25, sondern höchstens zehn Jahre. Auch hier sind keine Sicherheiten oder ein laufendes Einkommen nötig.

Rechenbeispiel Studienkredit

Wenn über fünf Jahre lang monatlich 500 Euro als Studienkredit in Anspruch genommen werden, summiert sich ohne Zinsen ein Betrag von 30.000 Euro. Ausgehend von einem effektiven Zinssatz von 6,0 Prozent p.a. ergibt sich nach Ablauf von fünf Jahren eine Schuldenlast von 34.912 Euro. Nach einer Karenzzeit von zwölf Monaten, die nötig ist, um einen Job zu finden und Fuß zu fassen, sind es rund 37.007 Euro. Werden für die Rückzahlung zehn Jahre, also 120 Monate veranschlagt, ergibt sich daraus eine monatliche Rate von 408 Euro. Unter dem Strich müssen etwa 48.949 Euro aufgebracht werden. Damit entstehen Kosten von 18.949 Euro. Da die Möglichkeit besteht, Sondertilgungen zu leisten, kann die Last erheblich gedrückt werden.

Der normale Ratenkredit fürs Studium

Bei einem regulären Ratenkredit, der von der Bank vor Ort oder einer der zahlreichen Direktbanken angeboten wird, geht gar nichts ohne Sicherheiten und ein eigenes Einkommen. Studierende haben hier häufig nur die Chance, wenn die Eltern den Vertrag mit unterschreiben – und ausreichend kreditwürdig sind. Statt monatlicher Raten gibt es dann einen Betrag, mit dessen Rückzahlung sofort begonnen werden muss. Der Vorteil: Es gibt es viele Angebote und damit die Möglichkeit, zu vergleichen – wobei nicht alle Banken Studierenden ein Darlehen einräumen. Die Kosten halten sich insofern in Grenzen, da die Zinsen sich nicht über Jahren ansammeln und maximal 84 Raten vereinbart werden können. Sinnvoll ist diese Art von Kredit nur, wenn man sich zum Ende des Studiums etwas Luft verschaffen möchte und sichergestellt ist, dass man die Raten stemmen kann. Auch für einmalige Anschaffungen – wie die Einrichtung der Wohnung oder einen neuen PC – ist der Studentenkredit eine Überlegung wert.

Fazit

Gleich, welche Form der Studienfinanzierung gewählt wird: Sie alle stellen eine finanzielle Belastung dar. Wichtig ist daher, sich im Klaren darüber zu sein, welcher Betrag benötigt wird, und den Rahmen nicht komplett auszureizen. Das würde sich später in höheren Raten niederschlagen, die nicht unbedingt sein müssen, wenn man sich etwas einschränkt. Sicherlich ist es ein „saurer Apfel“, in den man beißt, wenn man gleich mit Schulden ins Berufsleben startet. Aber es kann sich rentieren. Wer viel jobbt, verliert viel Zeit fürs Studium und macht den Abschluss in der Regel später. Hat man den Kopf frei und kann dank eines Darlehens alle Energie für die Universität aufbringen, hat man das Examen zügiger in der Tasche. Das sehen auch Arbeitgeber und fällen dementsprechend ihre Entscheidung. Nur eines sollte man als Studierender nicht machen: Den Dispositionskredit ständig an den Anschlag bringen. Das wäre noch teurer. Sinnvoll ist es, sich beim Studentenwerk oder anderen Einrichtungen beraten zu lassen, welche Möglichkeiten bestehen und ob gegebenenfalls sogar eine Förderung von anderer Seite denkbar ist.

Dieser Artikel wurde von kreditklick.com zur Verfügung gestellt.

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Teures Studentenleben – Das kannst du an staatlicher Hilfe beantragen

Freitag, 10.10.08 10:20

Besonders Studenten trifft die allgemeine Teuerung. Ihr monatliches Budget erhöht sich im Allgemeinen nicht im gleichen Verhältnis wie die Ausgaben. Im Folgenden gehen wir darauf ein, welche staatlichen Hilfen den Studenten zustehen.

1. Bafög

Auswärtig untergebrachte Studenten können für die Dauer der Regelstudienzeit bis zu 643,- EUR Bafög pro Monat erhalten. Lediglich 50 % davon muss der Student nach Beendigung seines Studiums zurückzahlen.

2. KfW Kredite

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) hat für die zukünftigen Akademiker zwei Kredite im Angebot. Dabei ist die Gewährung der Kredite vom eigenen Einkommen oder dem Einkommen der Eltern unabhängig.

a) Der Studienkredit

Für das Erststudium kann der Student bei der KfW einen Studienkredit beantragen. Der Studienkredit ist ausschließlich für die Finanzierung der Lebenshaltungskosten gedacht. Die Beantragung des Darlehens ist immer auf das erste Studienfach bezogen, auch wenn parallel mehrere Fächer studiert werden. Der monatliche Mindestbetrag liegt bei 100,- EUR, max. können monatlich 650,- EUR bis zum 10. Fachsemester ausgezahlt werden. Die Rückzahlung erfolgt nach einer Karenzphase von 18 bis 23 Monaten nach Beendigung des Studiums. Der Rückzahlungszeitraum kann bis 25 Jahre gewählt werden.

b) Der Bildungskredit

Der Bildungskredit ist nicht für das Erststudium gedacht. An die Förderung sind enge Bedingungen geknüpft, so muss der Student

  • bereits eine Zwischenprüfung bestanden haben
  • den ersten Teil eines konsekutiven Studiengangs abgeschlossen haben
  • ein postgraduales Diplomstudium oder ein Master- bzw. Magisterstudium betreiben
  • ein Zusatz-, Ergänzungs- oder Aufbaustudiums betreiben
  • Teilnehmer eines in- oder ausländischen Praktikums sein, das im Zusammenhang mit dem Studium durchgeführt wird

Erfüllt der Student die Bedingungen, kann er für max. 24 Monate je 300,- EUR ausgezahlt bekommen. Die Rückzahlung erfolgt nach 4 tilgungsfreien Jahren, beginnend mit der ersten Auszahlung, in festen Raten zu 120,- EUR

3. Studienbeitragsdarlehen

In einigen Bundesländern wurde die Erhebung von Studiengebühren beschlossen. Kann der Student die Gebühren nicht sofort bezahlen, hat er die Möglichkeit ein Studienbeitragsdarlehen aufzunehmen. Dieses Darlehen dient ausschließlich zur Finanzierung der Studiengebühren. Das Darlehen kann bei der entsprechenden Landesbank oder der KfW beantragt werden und wird direkt an die Hochschule ausgezahlt. Das Darlehen soll nach Meinung der Studiengebührenerhebenden Länder für die Regelstudienzeit + 4 weitere Semester gewährt werden. Die Rückzahlung orientiert sich an den Bedingungen der Bafög Rückzahlung.

4. Sozialleistungen

Leider haben Studenten keinen Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt ALG II oder auch bekannt als Hartz 4. Studenten, die keinen Anspruch mehr auf Bafög haben, weil sie bspw. die Regelstudienzeit um mehr als 2 Semester überschritten haben, können bei der Kommune Wohngeld beantragen.

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Studieren - aber wie finanzieren? (Smava)

Über den Autor

Name des Autors: Evelyn Brandies

Mein Name ist Evelyn Brandies, ich schreibe als Redakteurin u.a. für die Seite bwl24.net. Als gelernte Bilanzbuchhalterin und Dozentin liegen meine Themenschwerpunkte im Rechnungswesen, Controlling und der Finanzbuchhaltung.


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