Ein Semester im Ausland studieren – das ist Traum vieler Studenten. Doch kaum hat man einen der heiß begehrten Auslandsstudienplätze ergattert, fallen immense Kosten an: Studiengebühren, Versicherungsbeiträge, Reisekosten, Unterkunft, Lebensmittel, und so weiter… Wer soll das alles bezahlen? Selbstverständlich gibt es verschiedenste Möglichkeiten für Studenten ihren Auslandsaufenthalt zu finanzieren, ob via stattliche Zuschüsse in Form des Auslandsbafögs, durch Auslandsstipendien von DAAD, Erasmus und Co. oder gar über Bildungskredite. Derartige Programme und Unterstützungen sind jedoch meist mit einem langen Bewerbungsverfahrungen und strengen Voraussetzungen verbunden, weshalb sich immer mehr Studenten dafür entscheiden, den Auslandsaufenthalt mit Studentenjobs im Gastland zu finanzieren. Hinzukommend kann ein Job im Ausland als Referenzen für spätere Bewerbungen genutzt werden.
Doch was muss man als arbeitswilliger Student im Ausland alles beachten und welche Formalitäten müssen vorher geklärt werden?
Arbeitsgenehmigung – ja oder nein?
Der Entschluss im Ausland zu jobben, um die Kosten des Auslandsemesters zu bewältigen, ist schnell gefasst. Dieses Vorhaben umzusetzen ist jedoch nicht so einfach wie es zunächst klingt. So darf man mit einem gängigen Touristenvisum zwar meist unproblematisch in jedes außereuropäische Land einreisen und bis zu 3 Monate verweilen, arbeiten darf man damit jedoch nicht. Als Student benötigt man außerhalb Europa eine Arbeitserlaubnis, um einen Nebenjob ausführen zu dürfen. Die Beantragung der Arbeitserlaubnis muss rechtzeitig vor Antritt der Reise erfolgen. Auch sollte man beachten, dass viele außereuropäische Länder eigene arbeitsrechtliche Regelungen haben. In den USA beispielsweise gibt es nahezu für jeden Job und jede Branche eine separate Arbeitserlaubnis. Ein gängiges Touristenvisum reicht hier nicht aus, um offiziell arbeiten zu dürfen. In Neuseeland wiederrum erhält man mit einer dreimonatige Aufenthaltsgenehmigung auch die Erlaubnis im Land zu arbeiten. Wichtig ist, dass man diese Genehmigung nach Ablauf der 3 Monate neu beantragt.
Innerhalb Europa herrschen weitgehend einheitliche Regelungen des europäischen Gemeinschaftrechts über die Vorgehensweise für das Arbeiten von Studenten im europäischen Ausland, welche nur vereinzelt durch einige nationale Bestimmungen ergänzt werden. Das Arbeiten innerhalb des europäischen Auslandes ist für deutsche Studenten also relativ einfach geregelt. Dies gilt v.a. für die EU-Länder sowie für Norwegen, Lichtenstein und Island.
Was es beim Jobben im Ausland sonst noch zu beachten gibt
Im Ausland besteht erfahrungsgemäß ein anderes Arbeitsrecht als in Deutschland, zum Beispiel was die Arbeitssicherheit, Lohnhöhe oder Arbeitszeit betrifft. Innerhalb der EU sehen die arbeitsrechtlichen Standards zwar ähnlich aus, jedoch sind diese meist niedriger als in der BRD.
Im außereuropäischen Ausland erscheinen einem die arbeitsrechtlichen Richtlinien ab und an etwas „abenteuerlich“ oder „fremd“. Daher ist es jedem angehenden Auslandsstudenten nur zu empfehlen, sich vorab ausreichend über die gesetzlichen Regelungen zu informieren, bspw. im deutschen Konsulat.
Normalerweise hat der Student seinen Erstwohnsitz weiterhin in Deutschland, so dass auch hier die Einkommenssteuer fällig wird. Es kann jedoch sein, dass hinzukommend auch im Gastland die Einkommensteuer gezahlt werden muss. Mittlerweile existieren allerdings häufig sogenannte Doppelsteuerabkommen, welche vor einen Doppelbesteuerung schützen.
Wichtig für Studenten: In vielen europäischen Länder besteht keine Steuerpflicht, wenn es sich um eine kurzzeitige, ausbildungsbezogene Tätigkeit (bis zu 183 Tage) handelt. Man sollte jedoch zuvor bei der jeweiligen ausländischen Behörde nachfragen.
Der Kindergeldanspruch während des Auslandsemesters bleibt nur bestehen, wenn man sich weiterhin in der Ausbildung/dem Studium befindet. Hierzu zählen auch Pflichtpraktika, Auslandssemester oder Sprachkurse im Rahmen des Auslandstudiums. Wird die Ausbildung unterbrochen, z.B. im Rahmen eines Urlaubssemesters oder durch Exmatrikulation, verfällt auch der Anspruch auf Kindergeld.
Auch über das Thema Versicherungen bzw. Sozialversicherung sollte man sich rechtzeitig bei den zuständigen Behörden, lokalen Gewerkschaft oder in dem entsprechenden Konsulat informieren, denn im Ausland gelten stets die sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften des jeweiligen Landes. Teilweise ist es möglich, trotz Arbeit im Ausland in Deutschland krankenversichert zu bleiben. Informationen und Beratung zur Krankenversicherung im Ausland gibt es bei der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung im Ausland, kurz dvka.
Weitere Informationen zum Jobben im Ausland
Allgemein ist es jedem Studenten, der im Rahmen des Auslandsemesters im Gastland arbeiten möchte, zu empfehlen, sich vorab langfristig über arbeitsrechtliche Bestimmung zu informieren. Geeignete Ansprechpartner sind deutsche Einrichtungen, die sich speziell mit den Problemen deutscher Studierender im Ausland auseinandersetzen. Das Auswärtige Amt (www.auswaertiges-amt.de) ist hierbei meist der erste Ansprechpartner und hält für jedes Land Informationen über Einreise- und Visabestimmungen, Auslandsversicherungen, arbeitsrechtliche Regelungen oder gar benötigten Impfungen bereit.
Dieser Artikel wurde zur Verfügung gestellt von www.askstudents.de

