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Archiv für die Kategorie ‘Allgemein’

Arbeiten mit einem Funktionsplotter

Dienstag, 20.07.10 09:37

Viele arbeiten mit einem so genannten Funktionsplotter und genießen die Vorzüge, die man durch diese Benutzung erzielen kann.

Was ist ein Funktionsplotter?

Bei einem Funktionsplotter handelt es sich nicht, wie mancher vielleicht vermuten mag, um einen Plotter im herkömmlichen Sinn. Es ist vielmehr ein Computerprogramm, mit dem mathematische Funktionen graphisch dargestellt werden können. Grundsätzlich unterscheidet man zwischen web- und PC-gestützten Funktionsplottern. Bei webbasierten Funktionsplottern werden die Daten online eingegeben und direkt verarbeitet. Durch eine einfache Menüführung und mit professionellen Einstellungsmöglichkeiten ausgestattet, die eine individuelle Anpassung an die Wünsche des jeweiligen Anwenders erlauben, wird die Arbeit erleichtert und ein zufriedenstellendes Ergebnis garantiert.

Wer arbeitet mit einem Online Funktionsplotter?

In der Regel finden die Funktionsplotter Anwendung bei Mathematikern und Studenten, aber auch an Schulen wird zunehmend mit diesem Tool gearbeitet, um den Schülern den zeitsparenden Ausdruck von Graphen zu ermöglichen. Die Ausdrucke von graphischen Funktionen finden auch immer mehr Anwendung in den technischen Berufsgruppen wie der Architektur und dem Ingenieurwesen oder der statischen Berechnung von Bauteilen im Maschinenbau. Für diese Gruppen gestaltet sich die Benutzung des Services der Online-Anbieter als eine Interessante Alternative zu den Funktionsplottern, die auf dem PC installiert werden müssen. Grundsätzlich können Funktionsplotter überall dort eingesetzt werden, wo es gilt, mathematische Funktionen als Grafik darzustellen.

Der MAFA Funktionsplotter

Ein Beispiel für einen sehr komfortablen und übersichtlich gestalteten, webbasierten Funktionsplotter ist der MAFA Funktionsplotter. Mehrere Funktionen und sogar Funktionenscharen können dargestellt und auf Wunsch auch gleich durch passende Wertetabellen ergänzt werden. Der MAFA Funktionsplotter kann natürlich kostenlos genutzt werden.


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Das Erststudium steuerlich absetzen – so geht’s

Dienstag, 13.07.10 11:43

Das Erststudium ist das Studium, das sich direkt an das Abitur, ein soziales Jahr, Wehr- oder Zivildienst anschließt. Die Kosten für dieses Studium werden im Rahmen der Steuererklärung regelmäßig als Sonderausgaben anerkannt. Deren Höhe ist jedoch auf maximal 4.000 Euro begrenzt und die Sonderausgaben können nur im Jahr ihrer Entstehung steuerlich geltend gemacht werden. Deshalb herrscht seit einiger Zeit die Streitfrage, ob die Kosten für das Erststudium nicht auch als vorweggenommene Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden können. In diesem Bereich laufen derzeit mehrere entscheidende Verfahren.

Was ist zu tun?

Muss bereits eine Steuererklärung erstellt werden und erkennt das Finanzamt lediglich die Sonderausgaben an, sollten die Steuerzahler, die höhere Kosten hatten oder bei denen sich die Absetzung der Sonderausgaben nicht bemerkbar macht, Einspruch gegen den Steuerbescheid einlegen. Dabei sollte das Ruhen des Verfahrens beantragt werden. Der Einspruch sollte dabei stets einen Verweis auf das anhängige Verfahren vor dem Bundesfinanzhof mit dem Aktenzeichen VI R 7/10 enthalten. Durch dieses Verfahren kann ein Rechtsanspruch auf das Ruhen des eigenen Steuerbescheids bis zur endgültigen Urteilsverkündung erfolgen.

Ebenfalls kann es sinnvoll sein, einfach gar keine Steuererklärung abzugeben. Gerade Studenten, die ohnehin nicht zur Abgabe verpflichtet sind, sollten erst einmal abwarten. Bis zu vier Jahre, voraussichtlich in Zukunft sogar noch länger, nach Entstehen der Kosten bzw. der Steuerpflicht kann eine Steuererklärung abgegeben werden. Bis zu diesem Zeitpunkt könnte die strittige Frage auch endgültig geklärt sein.

Weiteres Verfahren ist anhängig

Zusätzlich unterstützt auch der Bund der Steuerzahler ein weiteres Verfahren, das vor dem Finanzgericht Münster unter dem Aktenzeichen 11 K 4489/09 F verhandelt wird. In dem Musterverfahren geht es um eine Studentin, die die Kosten für ihr Erststudium als vorweggenommene Werbungskosten steuerlich geltend machte. Das Finanzamt erkannte jedoch nur die Sonderausgaben an, die nur im Jahr der Entstehung geltend gemacht werden können.

Aufgrund des geringen Einkommens der Studentin im Jahr der Entstehung der Kosten machte sich allerdings der Sonderausgabenabzug nicht bemerkbar. Deshalb soll nun das Finanzgericht Münster entscheiden, ob die Kosten für das Erststudium grundsätzlich den Sonderausgaben oder den vorweggenommenen Werbungskosten zuzuordnen sind.

in Anlehnung an: Der Steuerzahler Mai 2010, S. 136
 


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Verrechnungspreise im Profitcenter-Konzept

Freitag, 21.05.10 08:36
Serienteil 6 von 15 in der Serie Profitcenter - Von der Theorie in die Praxis

Aus der Tatsache, dass Profitcenter oftmals nicht voneinander unabhängig und autonom sind, ergibt sich die Notwendigkeit der Bildung von Verrechnungspreisen. Da Güter nicht auf einem außerhalb gelegenen Markt gekauft oder verkauft werden bedarf es ein monetärer Bewertung des gegenseitigen Leistungs- und Gütertransfers.

Als Preis zur Bewertung transferierender Güter und Leistungen ist der Verrechnungspreis (Transferpreis) abzugrenzen von der Verrechnung innerbetrieblicher Leistungen. Während diese verursachungsgerechte Kostenverteilung zwischen einzelnen Costcenter (Kostenstellen) lediglich eine Dimension (Kosten) aufweist, muss eine zweite Dimension bei Verrechnungspreisen im Rahmen der Profitcenter-Konzeption herangezogen werden. Durch die simultane Funktion als Kosten- (beim nachfragenden Profitcenter) und Erlöselement (beim verkaufenden Profitcenter) übt der Verrechnungspreis entscheidenden Einfluss auf die Erfolgsgröße ”Gewinn” aus.

Die Problematik zur Bestimmung von Verrechnungspreisen ergibt sich aus der operationellen Unabhängigkeit der Profitcenter. Da diese im Hinblick auf die Erreichung finanzieller Ergebnisziele versuchen, Verrechnungspreise zu ihren Gunsten zu gestalten können sich Preiskonstellationen ergeben, welche den langfristigen Erfolg des gesamten Unternehmen in Frage stellen. Ein Eingriff der Unternehmensführung führt zu einer Verletzung der notwendigen Autonomie innerhalb des Profitcenter-Konzepts, wenn eine Verrechnungspreisbestimmung nicht durch die am Leistungsaustausch beteiligten Teilbereiche erfolgt. Eine Einschränkung der Autonomie der Profitcenter wirkt sich auf ihren Erfolg und somit die Beurteilung bereichsbezogener Leistungen aus. Im Kontext der Verwirklichung des Profitcenter-Gedankens ergibt sich demnach eine Konfliktsituation im Hinblick auf eine autonome, gesamtzielorientierte Lenkung der Profitcenter.

Die Wahl eines Verrechungspreissystem stellt für die Unternehmensführung einen Entscheidungstatbestand dar, weil die Funktionsfähigkeit der Profitcenter-Konzeption vom Umfang des Leistungsaustausches und von dem zu wählenden Preissystem abhängig ist.

Beurteilungssystem im Profitcenter-Konzept

Die wichtigste Komponente der Profitcenter-Konzeption stellt die Delegation von Entscheidungsbefugnissen der Unternehmensleitung dar. Das resultierende Ausmaß an Dezentralisation von Entscheidungen ist entscheidend, ob Profitcenter mit notwendigen Befugnissen ausgestattet werden, so dass diese als echte Profitcenter im Sinne von Verantworungsbereichen geführt werden können.

In der Profitcenter-Konzeption entstehen durch Divisionen und den auf deren Centerleitung delegierte Entscheidungsbefugnisse mehrere Führungsebenen. In der Führungsorganisation einer divisionalen Konzeptionierung werden zwischen die Ebene der Unternehmensleitung und den funktional gegliederten Profitcenter die Instanz der Profitcenter-Leitung dazwischen geschoben. Aus der allgemeinen Lagebeurteilung übernimmt die Unternehmensleitung die Aufgabe, die Zielsetzung und insofern die Wahl der für die Zielerreichung notwendigen Strategien vorzunehmen, so dass unternehmensindividuelle Führungsgrundsätze zur Anwendung kommen.

Das letztes konstitutives Element der Führung bildet dabei die Kontrolle. Die Vorgabe von Zielen impliziert grundsätzlich einen Kontrollprozess, welcher in der Profitcenter-Konzeption mit einer Erfolgskontrolle eine Doppelfunktion seitens der  Unternehmensleitung erfüllt. Durch eine Koordinationsfunktion soll eine Ausrichtung von Teilbereichsentscheidungen auf die Ziele des gesamten Unternehmens erfolgen (Koordinationsfunktion) und ein leistungsbezogenes Verhalten der Profitcenter (Führungs- und Motivationsfunktion) geschaffen werden. Träger der Kontrolle bildet aus dem entstehenden hierarchischen Verhältnis in der divisionale Aufbauorganisation im Interesse der Unternehmenseinheit die Unternehmensführung.

Aufgrund des umfangreichen Ausmaßes der Dezentralisation von Aufgaben und Entscheidungsbefugnissen ergibt sich eine ergebnisorientierte Kontrolle, weil eine direkte Überwachung einzelner Funktionen innerhalb der Profitcenter schwer zu erfüllen ist. Demnach bildet das Profitcenter als Ganzes und nicht einzelne Vorgänge innerhalb des Geschäftsbereichs das Kontrollobjekt. Die Messung von Erfolg richtet sich auf die Messung des Zielerreichungsgrades, so dass in der Profitcenter-Organisation der Bezug von Erfolgsmessung und Ziel sowie die Anforderungen an die Zielgröße einhergehen.

Hauptkontrollgröße im Profitcenter-Konzept stellt der Gewinn dar, so dass der Erfassung und Bewertung der Komponenten dieser Erfolgsgröße entscheidende Bedeutung zukommt. Entsprechend der Zielsetzung der Kontrolle bestehen innerhalb des internen Rechnungswesens zwei Systeme.  Während ein entscheidungsorientiertes Rechnungswesen der Vorbereitung kurzfristiger Gewinnentscheidungen dient, nimmt ein verantwortlichkeitsorientiertes Rechnungswesen eine verantwortungsgerechte Zurechnung von Gewinnkomponenten auf die Profitcenter vor. Unter dem Aspekt eines Verantwortungsbereichs nach der begrifflichen Definition des Profitcenters liegt der Schwerpunkt auf einer verantwortlichkeitsorientierten Kontrolle.

Ein auf dem Gewinn aufbauendes Instrument zur Leistungsbeurteilung selbstständiger Unternehmensbereiche stellt eine Deckungsbeitragsrechnung dar. Ausgehend vom Betriebsgewinn ergeben sich aus dem unterschiedlichen Umfang der Zurechnung einzelner Kosten verschiedene Gewinnkonzeptionen.

Die Rechnungsgrößen folgen schematisch dem Gliederungskriterium abnehmender Beeinflußbarkeit. In Rechenrichtung der einzelnen Stufen ergeben sich Gewinngrößen, welche als Entscheidungsgrundlage im Rahmen der Kontrolle von Profitcentern als Verantwortungsbereich herangezogen werden können, jedoch nicht für eine Leistungsbeurteilung. Die Deckungsbeitragsstufe 1 (DB 2) erfüllt das Prinzip der Beeinflußbarkeit am besten, welcher sich aus den variablen Einzelkosten (Summe aus Einzel- und Gemeinkosten eines Profitcenters) und direkt verrechneter Kosten intern bezogener Leistungen zusammensetzt.

Auf Grundlage eines stufenweisen Ausweises der Deckungsbeiträge können die Kontrollzwecke in der Profitcenter-Konzeption erfüllt werden. Als Abrechnungseinheit erhält der Profitcenter-Leiter und die Unternehmensleitung eine Kontrollgröße kurzfristiger Entscheidungen durch den Deckungsbeitrag 1, während Deckungsbeitrag 2 für die Unternehmensleitung eine Kontrollgröße für Profitcenter als Verantwortungsbereich darstellt.

Dieser Artikel wurde zur Verfügung gestellt von: uni-fachwissen.de


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Misslungener Abi-Scherz in Mittelhessen

Donnerstag, 13.05.10 14:36

Das Abitur abzulegen bedeutet die Hochschulreife zu erlangen. Wo bleibt die Bescheinigung für die Lebensreife? Das fragt sich der besorgte Leser bei dem folgenden "Scherz" einiger Abiturienten zum letzten Schultag.

In Dillenburg planten acht Schüler des Abiturjahrgangs als sogenanntes Spezialeinsatzkommando eine spektakuläre Festnahme ihrer Lehrer. Dafür zogen sie sich Tarnanzüge an, vermummten sich mit Sturmhauben und "stürmten" die Schule. Eine besorgte Anwohnerin beobachtete die vermumten Männer und rief besorgt die Polizei an. 

Großeinsatz an Polizeikräften

Die Polizei des Lahn-Dill-Kreises musste von einer akuten Gefährdungslage ausgehen und bot ein Großaufgebot von Polizei- und Einsatzkräften auf. Die vermeintlichen Amokläufer waren schnell gestellt und sich keiner wirklichen Schuld bewusst. Obwohl einer von ihnen sogar eine Luftdruckpistole bei sich trug. Es sollte ja nur ein Abi-Scherz werden.

Mit welchen Strafen müssen die Abiturienten rechnen?

An diesen misslungenen Scherz werden die acht Schüler noch lange Zeit denken. Sie müssen höchstwahrscheinlich die gesamten Kosten des Polizeieinsatzes übernehmen. Wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz muss sich der Pistolenbesitzer außerdem noch verantworten.

Was können zukünftige Abiturienten daraus lernen?

Scherze zum letzten Schultag gab es immer und auch die folgenden Jahrgänge werden nicht zurückstehen wollen. Die Scherze dürfen auch ruhig ein wenig derber ausfallen. Auf keinen Fall jedoch darf der Abi-Scherz Gewalt androhen, eine Gewalttat simulieren oder auch nur andeuten. Da hört jeder Scherz auf.

Was halten Sie davon? Kommentieren Sie, wir sind gespannt...


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Wie wir Plagiate und Raubkopien unserer Texte finden und verfolgen

Freitag, 16.04.10 12:34

Sicher kennt das Problem der Raubkopien und Plagiate jeder, der bereits eine wissenschaftliche Arbeit, Referat oder ein anderes gut recherchiertes und somit zeitaufwändiges Dokument verfasst hat. Faule oder unwissende Menschen, die sich mal eben bewusst oder unbewusst mit fremden Federn schmücken möchten, kopieren einfach veröffentlichte Texte, um sie als eigene Antwort in Foren oder auch auf der eigenen Webseiten zu veröffentlichen. Das verstößt selbstverständlich gegen das Urheberrechtsgesetz, doch das stört die Täter in der Regel nicht. Uns aber...

Warum sind wir so hinter den Plagiaten her?

Weil wir einfach nicht möchten, dass unsere Artikel und redaktionelle Beiträge von Fremden unter deren Namen veröffentlicht werden. Schließlich hat es sehr viel Arbeit gemacht, die Texte zu verfassen oder einiges an Geld gekostet, Fachbeiträge uä. schreiben zu lassen. Wenn jemand einen Text oder Artikel für andere Zwecke nutzen möchte, verlangt es einfach der Anstand, uns zumindest zu kontaktieren und zu fragen, ob unsere Texte verwendet werden dürfen. Sofern wir kein Geld für eine Kopie verlangen, ist es doch das Mindeste einen Link auf unserer Seite zu setzen, um so auf den Urheber hinzuweisen. Aber auch das ist einigen Leuten egal, so dass wir mit einem automatisierten System unsere Texte mit sämtlichen Seiten im Internet vergleichen, um so schnell auf Raubkopien unserer Artikel zu stoßen. Wenn die Täter nicht einsichtig sind, werden wir sogar den Schritt zum Rechtsanwalt nicht scheuen. Wir haben in der Tat schon die tollsten Dinge bei klärenden Anrufen erlebt, so dass es mittlerweile einfach nur noch nervt, sich mit derartigen Leuten und ihren Machenschaften auseinander zu setzen. Wer klaut wird bestraft, das war nicht nur im Mittelalter so.

Wir nutzen Plagaware...

Bei der regelmäßigen Suche im Internet nutzen wir einen genialen Service, den ich an dieser Stelle auch nennen möchte:

http://www.plagaware.de/

Plagiate dieser Website werden automatisiert erfasst und verfolgt.

Der Contentklau ist ein immer wichtigeres Thema, leider auch für uns. Zunehmend mehr andere Webseiten kopieren ohne Rücksicht unsere Inhalte und geben sie unter eigenem Namen auf ihren Webseiten als ihre Inhalte aus. Dass uns das stört, dürfte klar sein. Schließlich haben wir viel Zeit in die Erstellung unserer Texte gesteckt oder nicht unerhebliche finanzielle Mittel eingesetzt, um Fachbeiträge schreiben zu lassen.

Liebe Kopierer: Kopieren lohnt sich nicht. Wir überprüfen unsere Seiten und Inhalte regelmäßig auf Plagiate, die anderswo im Netz auftauchen. Dabei hilft uns die PlagAware Software. Sollten wir Plagiate finden, werden wir schnell handeln, notfalls auch mit rechtlichem Beistand. Wenn also jemand unsere Texte verwenden will, gebietet es eigentlich schon der Anstand, dass er uns fragt. Ein Link ist das Mindeste, was andere Webseitenbetreiber tun können, wenn sie schon nichts für den Content zahlen müssen. Wird aber auch diese Forderung nicht erfüllt, sehen wir uns gezwungen, rechtliche Schritte einzuleiten.

Warum sind wir so hinter dem Contentklau her?

Die Frage stellen uns die Kopierer immer wieder. Dabei ist die Sache ganz einfach erklärt. Es gibt in Deutschland ein Urheberrecht. Nur der Urheber, also der Autor eines Textes, kann entscheiden, was mit diesem geschieht. Wird Content einfach ungefragt kopiert, so wird das Urheberrecht verletzt und das ist längst kein Kavaliersdelikt mehr, sondern strafbar.

Doch damit nicht genug: Wir haben viel Zeit und Geld in wertvolle Inhalte gesteckt und möchten davon natürlich profitieren. Allerdings wird es schwierig, bei den Suchmaschinen Treffer zu erzielen, wenn andere Seiten genau denselben Inhalt aufweisen oder dieser nur sehr leicht abgewandelt wurde. Denn die Suchmaschinen entscheiden sich dann oft, nur eine der beiden Seiten im Index zu belassen, da doppelte Inhalte, im Fachjargon Duplicate Content, keinen Mehrwert für die Leser darstellen. Es werden nur unnötig viele Suchergebnisse produziert.

Verlorene Leser

Unsere Leser sind uns wichtig und genau sie wollen wir mit unseren Texten und Inhalten informieren, fachlich und sachlich korrekt. Wenn nun unsere Inhalte von Kopierern geklaut, leicht verändert werden, sodass ein völlig anderer Sinn entsteht, dann bedeutet das einen Nachteil für die Leser. Sie erhalten falsche Informationen aus dem Web.

Zudem müssen die Kopierer keine Zeit und kein Geld für die Erstellung von relevanten Inhalten aufwenden. Sie können dieses Geld in die Suchmaschinenoptimierung stecken, erhalten dadurch bessere Platzierungen in den Suchergebnissen und mehr Besucher. Unsere Besucher kommen uns abhanden und genau das wollen wir verhindern. Wir sind nicht bereit, es einfach hinzunehmen, dass andere sich mit unseren Lorbeeren schmücken.

PlagAware hilft

Mithilfe von PlagAware werden wir unsere Inhalte deshalb jetzt noch stärker überprüfen. Das Tool überprüft zufällig ausgewählte Phrasen unseres Contents und vergleicht diese mit allen anderen Seiten im Web. Durch ausgeklügelte Algorithmen, die über Jahre hinweg entwickelt wurden, werden Plagiate gefunden. Sie werden uns direkt angezeigt, und zwar zusammen mit der Webseite, die uns kopiert hat.

Danach können und werden wir weitere Schritte einleiten. Denn Contentklau ist etwas, worauf wir absolut allergisch reagieren. Für alle unsere Leser: Selbstverständlich steht es Ihnen frei, sich einzelne Teile unserer Inhalte für den privaten Bereich auszudrucken. Doch einer kommerziellen Veröffentlichung, insbesondere im Web, treten wir strikt und sehr bewusst entgegen.

Das PlagAware Konto

Falls auch Sie eine Webseite betreiben und PlagAware nutzen möchten, es ist ganz einfach. Ein Konto kann gratis angelegt werden. Danach müssen Sie nur noch mit einer Authentifikationsdatei beweisen, dass Sie die Webseite betreuen. Diese stellen Sie in Ihre Seite ein. Anschließend können Sie noch das PlagAware Banner auf Ihrer Webseite anzeigen lassen, um Raubkopierern von vornherein ein klares Zeichen zu geben, dass Sie ihnen auf die Schliche kommen werden.

Quelle: http://www.plagaware.de


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