Das Jahresende: Steuerendspurt auch für Unternehmer

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Nicht nur Privatpersonen können mit der richtigen Strategie zum Jahresende hin nochmal richtig Steuern sparen. Auch Unternehmen haben die ganz legale Möglichkeit, mit den richtigen Investitionen und dem entsprechenden Know-how insgesamt deutlich weniger Geld an den Fiskus abzuführen.

Wer viele Steuern zahlen muss, der steht in der Regel gut dar; schließlich gibt es kein eindeutigeres Zeichen dafür, dass das Unternehmen im laufenden Jahr ordentlich Gewinn eingefahren hat. Dennoch ist es natürlich ein erstrebenswertes Ziel, so viel Geld wie möglich im Betrieb zu halten und dementsprechend weniger Steuern zu zahlen. Wer also seine Gewinne und Ausgaben für das laufende Jahr noch nicht abschließend überprüft hat, sollte das jetzt dringend tun und sich mit Hilfe der folgenden Tipps wichtige steuerliche Vorteile sichern. Diese richten sich dabei nicht nur an Großunternehmen, sondern auch an kleine und mittelständische Firmen.

1.) Kleinunternehmer bleiben, Umsatzsteuer sparen

Jahresabschluss und BuchhaltungDie Umsatzsteuer wird auf alle Lieferungen und Leistungen eines Unternehmens erhoben – aber erst ab einer bestimmten Einkommensgrenze. Wer im letzten Steuerjahr nicht mehr als 17.500 Euro Umsatz gemacht hat und im laufenden Steuerjahr unter der Einkommensgrenze von 50.000 Euro bleibt, gilt laut § 19 UStG als Kleinunternehmer und ist dementsprechend von der Umsatzsteuer befreit. Aus diesem Grund lohnt es sich, rechtzeitig den Gesamtumsatz des ganzen Jahres zu ermitteln, denn: Liegt ein Unternehmer auch nur einen Euro über der Grenze, wird er damit automatisch umsatzsteuerpflichtig. Je nachdem kann es sich also finanziell lohnen, am Jahresende auf einen Auftrag und die entsprechende Entlohnung zu verzichten, um dementsprechend weiter als Kleinunternehmer zu gelten.

2.) Gewinne in Rücklagen verwandeln

Wenn das Geschäft dieses Jahr gut lief und ordentliche Gewinne gemacht werden konnten, sollten Unternehmer auf jeden Fall darüber nachdenken, einen Teil dieses Einkommens als Rücklage zu deklarieren. Das wird durch einen entsprechenden Antrag beim Finanzamt möglich und rechnet sich vor allem deswegen, weil Gewinne mit 45%, Rücklagen aber lediglich mit 28% versteuert werden müssen. Aber Achtung: Da das spätere Auslösen bzw. die Entnahme der entsprechenden Summe ebenfalls mit einem Steuersatz von 25% belastet wird, gilt dieser Vorteil lediglich so lange, wie der entsprechende Betrag auch tatsächlich als Rücklage verwendet wird. Dementsprechend rechnet sich diese spezielle Methode lediglich bei sehr hohen Summen und einer längeren Einlagerungszeit (in der Regel mindestens sieben Jahre).

3.) Aktuelle und zukünftige Anschaffungskosten absetzen

Steuern sparenVom Telefon bis hin zum neuen Bürostuhl – kleinere Investitionen können in der Regel direkt von der Steuer abgesetzt werden und mindern dementsprechend die Gewinne. Als aktuelle Obergrenze für direkt absetzbare Anschaffungen gilt aktuell der Betrag von 410 Euro. Investitionen, die diese Grenze überschreiten, müssen hingegen über mehrere Jahre hinweg abgesetzt werden. Damit die Anschaffungen noch für das Steuerjahr 2015 geltend gemacht werden können, muss der Kauf allerdings noch im selben Jahr getätigt werden. Anders sieht es hingegen bei kleinen und mittelständischen Unternehmen aus, die den sogenannten Investitionsabzugsbetrag geltend machen können. Dieser ermöglicht es, Güter für das aktuelle Wirtschaftsjahr anzuschreiben, deren eigentliche Anschaffung aber noch in der Zukunft liegt. Somit sinkt die Steuerbelastung im Jahr der Inanspruchnahme und steigt erst in den folgenden Jahren an. Diese Methode lohnt sich dementsprechend vor allem dann, wenn sie geschickt und unter Berücksichtigung des progressiven Einkommenssteuertarifs durchgeführt wird.

4.) Vor dem Jahresende renovieren

Eine einfache und effektive Methode, die zu leistende Einkommensteuer zu drücken, ist die Durchführung von Renovierungen und Reparaturen (die früher oder später sowieso notwendig sind). Alle Rechnungen und Zwischenrechnungen, die noch vor dem Jahresende gestellt und bezahlt werden, senken das Gesamteinkommen des Unternehmens und wirken sich dementsprechend steuerlich vorteilhaft aus. Unternehmer müssen allerdings darauf achten, dass die entsprechenden Belege noch im aktuellen Steuerjahr 2015 ausgestellt werden.

5.) Mit den Mitarbeitern feiern

Wer sich entschließt, seinen Angestellten eine Weihnachtsfeier zu spendieren, der kann gleich zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen: Er trägt nicht zur Mitarbeitermotivation und zum Teambuilding bei, sondern kann gleichzeitig auch noch Steuern sparen. Anfallende Kosten für die Weihnachtsfeier lassen sich nämlich, ebenso wie Geschenke für die Mitarbeiter, als Betriebskosten verbuchen. Allerdings gibt es diesbezüglich eine Reihe von Einschränkungen. Dazu zählt zum Beispiel die Regelung, dass alle Mitarbeiter der betreffenden Organisationseinheit zur Weihnachtsfeier eingeladen werden müssen, die Ausgaben eine Höhe von 110 Euro pro Person nicht überschreiten dürfen und die Weihnachtsfeier höchstens die zweite Betriebsfeier des Jahres sein darf.

6.) Inventur und Warenabwertung

Eine gründliche Inventur kann eine weitere Möglichkeit für Unternehmen darstellen, um am Jahresende drastisch Steuern zu sparen. Ist das Lager voller Rohstoffe oder Waren, die nicht zum ursprünglich geplanten Preis abgesetzt werden konnten? Dann empfiehlt sich unbedingt eine Abwertung des entsprechenden Warenwerts auf den sogenannten „Teilwert“. Das sorgt dafür, dass der Lagerbestand deutlich niedriger besteuert werden muss.

7.) Rechtzeitig zweite Mahnung versenden

Finanzamt UnterlagenSäumige Kunden gehören zum Alltag eines jeden Unternehmers. Die erste Maßnahme, um diese an ihre finanziellen Verpflichtungen zu erinnern, ist in der Regel das Versenden einer Mahnung. Unmittelbar vor dem Jahresende kommt der Mahnung allerdings nicht nur eine erinnernde, sondern auch noch eine steuerrechtliche Bedeutung zu: Versendet das Unternehmen kurz vor dem 31.12. noch ein entsprechendes zweites Schreiben, kann es die noch offenen Forderungen in der Jahresabschlussbilanz um 50% senken und dementsprechend deutlich weniger Steuern zahlen.

8.) Spenden

Spenden sind besonders gegen Ende des Jahres eine populäre Option, um nicht nur dem eigenen Unternehmen etwas Gutes zu tun. Gehen diese nämlich an gemeinnützige Organisationen, die sich zum Beispiel sozialen Belangen oder dem Umwelt- und Naturschutz widmen, sind sie von der Steuer absetzbar. Bis zu 20% der Einkünfte können durch eine entsprechende Spende als Sonderausgabe geltend gemacht werden. Dabei muss es sich aber nicht immer um eine Geldspende handeln: Auch Sachspenden oder der zeitliche Aufwand für die Ausübung eines Ehrenamts werden vom Finanzamt berücksichtigt. Zu beachten ist allerdings, dass Spenden jedweder Art immer durch einen schriftlichen Beleg nachzuweisen sind.

Quelle:
www.finanztip.de
www.impulse.de
www.kaeuferportal.de

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