Was Sie über den Mindestlohn wissen sollten!

Mindestlohn
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Ab dem 1. Januar 2015 gilt in Deutschland bundesweit ein flächendeckender Mindestlohn von 8,50 Euro. Hier beantworten wir Ihnen alle wichtigen Fragen auf was Sie als Arbeitnehmer und Arbeitgeber achten müssen.

Warum überhaupt ein Mindestlohn?

Mindestlohn und LohnerhöhungDurch den Mindestlohn soll Beschäftigten im sogenannten Niedriglohnsektor ein gewisses finanzielles Grundniveau zugesichert werden. Notwendig ist der gesetzliche Mindestlohn auch, da nur die Hälfte der Beschäftigung in tarifgebundenen Betrieben tätig ist und daher eine angemessene Bezahlung nicht mehr nur durch Gewerkschaften und Tarifverträge gesichert werden kann.

Der Mindestlohn soll also die Beschäftigung mit Dumping- bzw. Niedriglöhnen verhindern. Zudem soll vermieden werden, dass Arbeitnehmer bei einer Vollbeschäftigung weiterhin auf Sozialleistungen angewiesen sind. Zudem wird durch den Mindestlohn das Gehaltsgefälle von West nach Ost beseitigt. Kritiker prognostizieren allerdings einen Verlust von Arbeitsplätzen. Ihr Argument ist, dass durch die steigenden Lohnkosten viele Arbeitgeber weniger Arbeitsplätze zur Verfügung stellen können.

Schon kurz nach der Einführung gibt es Anzeichen, dass der Mindestlohn beispielsweise durch eine fiktive Absenkung der Arbeitsstunden umgangen wird.

Besonderheiten

Sonderregelungen und Übergangsfristen gibt es bei Branchen, deren Lohnniveau deutlich unter dem bisherigen Mindestlohn liegt. Hier soll eine Anpassung erleichtert werden. So müssen Zeitungszusteller zum Beispiel erst an dem Jahr 2017 den vollen Mindestlohn erhalten.

Generell gilt für Branchen mit allgemein verbindlichen Tarifverträgen der Mindestlohn verpflichtend ebenso erst ab 2017. Außerdem dürfen Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten auch unter dem Mindestlohn bezahlt werden. Der Mindestlohn gilt natürlich auch nicht für Selbstständige, Auszubildende oder Teilnehmer an einer Maßnahme der Arbeitsförderung.

Mindestlohn und Praktikum

Praktikum

Auch im Bereich Praktikum gibt es einige Neuregelungen. So sind auch alle Praktikumsstellen – außer verbindliche Pflichtpraktika und Orientierungspraktika bis zu einer Dauer von drei Monaten – mit dem Mindestlohn zu vergüten. Zudem stehen jedem Praktikanten ein Vertrag und ein Abschlusszeugnis zu. Gerade im Praktikumsbereich sind die Auswirkungen des Mindestlohns für Praktikanten wie auch für Firmen besonders zu spüren. Der durchschnittliche Verdienst eine Praktikanten lag bisher bei 770,89 Euro. Dieser steigt nun auf einen Schlag auf etwa 1470 Euro im Monat. Der Mindestlohn gilt ab dem 18. Lebensjahr bzw. vorher bei abgeschlossener Berufsausbildung.


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