Infos zum neuen Jahr: was Sie zum Thema „Resturlaub“ wissen sollten

Resturlaub richtig nutzen
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Mitunter ist es im Laufe des Jahres aufgrund verschiedener Faktoren wie Auftragslage oder Krankheit nicht möglich, längere Zeit Urlaub zu machen. Daher lassen sich die letzten paar Tage Urlaub nicht immer rechtzeitig antreten. Zudem lagen die vergangenen Feiertage so Arbeitnehmer-freundlich, dass nur wenige Urlaubstage in Anspruch genommen werden mussten, um zwei Wochen frei zu haben. Was ist also, wenn Sie noch einige Tage Urlaub übrig haben?

Allgemeines zum Urlaubsanspruch

urlaub gesetz
Im jeweiligen Arbeitsvertrag ist die genaue Anzahl an Urlaubstagen genau festgehalten. Diese kann von den gesetzlichen Bestimmungen abweichen, darf aber ein Minimum nicht unterschreiten. Der Gesetzgeber legt in § 3 BUrlG mindestens 24 Werktage pro Jahr bzw. 20 Arbeitstage (5-Tage-Woche) als Urlaub fest. Sonderregelungen sind per Gesetz für Mütter, Jugendliche und schwerbehinderte Arbeitnehmer festgelegt.

6 Monate muss ein neuer Mitarbeiter abwarten, bis er zum ersten Mal seinen kompletten Urlaub in Anspruch nehmen kann. Um diesen einzufordern, muss ein Antrag beim Arbeitgeber gestellt werden, der diesem zustimmt. Dies dient in erster Linie der Personalplanung und sollte daher rechtzeitig geschehen. Grundsätzlich bestimmt nach § 7 Abs. 1 BUrlG der Mitarbeiter den Zeitpunkt seiner Ferien. Nur wenn gewichtige Gründe dagegen sprechen, kann der Chef diesen ablehnen.

Bestimmt ist diese Zeit für Entspannung und Erholung, in welcher ein Arbeitgeber nicht arbeiten muss, aber dennoch Lohn bezieht. Er ist nicht disponibel und darf daher nicht ausbezahlt werden.

Ausnahmefälle:

  1. Auszahlen darf der Arbeitgeber den Urlaub lt. Arbeitsrecht im Falle einer Kündigung. Kann er ganz oder teilweise bis zum Ende des Beschäftigungsverhältnisses nicht genommen werden, ist eine Auszahlung möglich.
  2. In der Praxis wird eine Auszahlung aber dennoch häufig durchgeführt, da es unter gewissen Umständen für Arbeitnehmer oder Arbeitgeber lukrativer ist. Jedoch liegt dann das Risiko beim Arbeitgeber, denn der Anspruch wird durch die Auszahlung rechtlich nicht erfüllt.

Resturlaub

ResturlaubPer Gesetz verfällt der Urlaubsanspruch eines Arbeitnehmers mit Ablauf eines Jahres. Dennoch ist in gewissen Fällen eine Übertragung ins Folgejahr zulässig. Ist es etwa nicht möglich, Ihren Urlaub anzutreten, weil zwei Mitarbeiter wegen Krankheit ausgefallen, können die ausstehenden Tage ins nächste Jahr übertragen werden. Auch wenn Sie selbst krank werden, bleibt Ihr Urlaubsanspruch bestehen. Allerdings nur bis Ende März. Denn mit dem Ablauf der ersten drei Monate muss der sogenannte Resturlaub genommen sein.

Weitere mögliche Gründe:

  • Urlaubswünsche anderer Mitarbeiter sind aufgrund sozialer Aspekte (z.B. Eltern) vorrangig gewesen
  • Arbeitsintensive Zeit: das Interesse des Arbeitgebers überwiegt das Interesse des Arbeitnehmers, Urlaub zu nehmen

Sind diese Umstände gegeben, erfolgt die Übertragung formlos. Das heißt weder Arbeitnehmer noch Arbeitgeber müssen irgendeine Handlung durchführen oder einen Antrag stellen.
Weitere Informationen zum Thema Urlaubsanspruch lesen Sie hier.

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