Die AGB Gestaltung – das müssen Unternehmer beachten

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In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Unternehmens sind die grundsätzlichen Konditionen für den Abschluss von Geschäften hinterlegt. Rechtssichere AGB zu verfassen, ist schwerer als gedacht, denn es gibt genaue Vorschriften, was in den AGB stehen darf und was nicht.

Wer braucht schon AGB?

Generell gibt es keine gesetzliche Pflicht für Unternehmen, AGBs zu verwenden. Sind keine Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorhanden, dann gelten die entsprechenden gesetzlichen Regelungen. Diese wiederum können aber gerade durch die Verwendung von AGB zu Gunsten des Unternehmers modifiziert werden. Die Gerichte haben allerdings trotz fehlender Gesetzesgrundlage die AGB-Pflicht doch irgendwie eingeführt. Denn es gibt mittlerweile eine Vielzahl von Informations- und Belehrungspflichten im Bereich des Fernabsatzes, die ohne eigene AGB kaum noch vernünftig zu übermitteln sind. Bloße Belehrungen und Informationen sind nicht ausreichend. Aus diesem Grund sollten vor allem Dienstleister, Agenturen und Portalbetreiber AGB einführen, dies gilt vor allem bei Rechtsgeschäften mit Privatpersonen. Damit die formulierten AGB bei Geschäftsabschluss auch wirksam und Bestandteil des Vertrages werden, müssen folgende Voraussetzungen vorliegen:

  • Auf die AGB muss ausdrücklich hingewiesen werden
  • Der Vertragspartner muss ohne weitere Probleme in der Lage sein, die AGB einzusehen
  • Der Vertragspartner muss den AGB zustimmen.

Vor allem bei Internetgeschäften sollte unmissverständlich auf die AGB hingewiesen werden. Dies kann zum Beispiel durch den Passus „Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen“, der gleich auf die AGB verlinkt ist, erfolgen.

Was in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen genau geregelt werden kann, lesen Sie im Gründerlexikon.

Die wichtigsten Regeln beim Verfassen der AGB

In den AGB darf ein Unternehmer nicht schreiben was er will, ebenso ist es nicht erlaubt und zu empfehlen, fremde AGB abzukopieren und zu verwenden. Dies kann zu Abmahnungen führen. Grundsätzlich sind für die Abfassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen folgende Regeln zu beachten:

  • Die AGB müssen verständlich formuliert sein, Unklarheiten wirken sich im Rechtsstreit immer zu Lasten des Verwenders aus.
  • Mehrdeutige Klauseln und Formulierungen sind nicht erlaubt. Ist eine Klausel interpretierbar, wird immer die Variante angenommen, die für den Kunden die günstigste ist. Alternativ kann die ganze Klausel unwirksam werden.
  • In den AGB darf nichts Unvorhersehbares stehen. Die Inhalte müssen dem Rahmen entsprechen, den ein Kunde für ein derartiges Geschäft üblicherweise erwartet.
  • Keine Klauseln in den AGB dürfen den Vertragspartner unangemessen in Nachteil bringen. Das wäre zum Beispiel dann der Fall, wenn die AGB von gängigen Vorschriften abweicht, die eigentlich zum Schutz des Vertragspartners gedacht sind.

Werden Klauseln innerhalb der AGB aufgrund von inhaltlichen oder Formulierungsfehlern unwirksam, dann tritt anstelle der Klausel die entsprechende gesetzliche Bestimmung in Kraft.
AGB sind immer auf das individuelle Unternehmen und die jeweilige Branche zugeschnitten, müssen also angepasst werden. Wer dies selbst versucht, kann böse in die Falle laufen. Denn schon kleine, nicht sachgemäße Veränderungen können zur Unwirksamkeit der gesamten Klausel führen. Deshalb sollten Allgemeine Geschäftsbedingungen immer in Absprache mit einem Anwalt oder dem eigenen Berufsverband verfasst werden.

Quellen:
Mittelstandswiki.de
e-recht-24.de
lexware.de

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