Vorsicht Spenden – Probleme mit verdeckten Gewinnausschüttungen

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Spenden an Vereine, Kirchen oder auch politische Parteien werden von Unternehmen und den Gesellschafter-Geschäftsführern von GmbHs gerne für die Verbesserung der Reputation genutzt, dies vor allem in guten Geschäftsjahren. Allerdings ist Vorsicht geboten, denn die Finanzämter suchen bei einer Betriebsprüfung gerne nach Spenden, die auf eine verdeckte Gewinnausschüttung hinweisen könnten.

Spendenquittungen sind nicht ausreichend

Um eine Spende nach §9 KStG vom Einkommen einer GmbH abziehen zu dürfen, ist mittlerweile mehr nötig als eine einfache Spendenquittung. Vielmehr muss nachgewiesen werden, dass die Spende nicht aus gesellschaftsrechtlichen Gründen getätigt wurde und es sich so um eine verdeckte Gewinnausschüttung handelt. Dies nimmt das Finanzamt unter anderem in folgenden Fällen an:

  • Es bestand in der Vergangenheit ein Arbeitsverhältnis zwischen dem Gesellschafter-Geschäftsführer und dem Empfänger der Spende
  • Die Spende geht an eine Stiftung, deren Gründer und Vorstand der Gesellschafter-Geschäftsführer ist und spendet der Stiftung hohe Beträge.
  • Bestimmte Spenden sind im Vergleich zu anderen unverhältnismäßig hoch.
  • Die Spenden gehen an Institutionen, mit denen der Gesellschafter-Geschäftsführer in enger Verbindung steht, zum Beispiel, weil ihm nahestehende Personen dort tätig sind.

In den genannten und ähnlichen Fällen wird das Finanzamt die Spende nicht als Verminderung des Einkommens innerhalb der GmbH anerkennen und der Spendenbetrag muss in voller Höhe versteuert werden. Dies erfolgt in Form einer Kapitalertragssteuer für die gesamte Spende.

Spendenabzüge schlüssig belegen

Damit eine Spende vom Finanzamt nicht als verdeckte Gewinnausschüttung deklariert wird, sollte auf einem Beiblatt zur Spendenbescheinigung schlüssig erläutert werden, warum an die entsprechende gemeinnützige Institution gespendet wird und wie der (hohe) Spendenbetrag zustande gekommen ist. So kann von vornherein der Vermutung vorgebeugt werden, dass es sich bei der Spende um eine verdeckte Gewinnausschüttung handelt.

Weitere wichtige Informationen rund um das Thema, zum Beispiel wann ein Unternehmen als gemeinnützig gilt, lesen Sie im Gründerlexikon.


Quellen:

Lexware.de
Gründerlexikon, gesetze-im-internet.de

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