Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung: Denn das Finanzamt hat keinen Kredit bei Euch!

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Wer hohe Werbungskosten, Sonderausgaben oder Verluste aus einer anderen Einkunftsart hat, bezahlt Monat für Monat zu viel Lohnsteuer. Das Geld gibt es zwar später zurück, wenn eine Steuererklärung abgegeben wird. Aber wollt Ihr wirklich dem Staat einen kostenlosen Kredit geben? Steuertipps.de und BWL24.net zeigen Euch, wie Ihr früher über Euer Geld verfügen könnt!

Mit einem Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung könnt Ihr Euch vom Finanzamt für verschiedene steuerliche Abzugsbeträge und voraussichtliche Kosten einen Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eintragen lassen. Bei der Lohn- und Gehaltsabrechnung kürzt dann der Arbeitgeber den Bruttoarbeitslohn um den monatlichen Freibetrag und berechnet nur vom gekürzten Bruttoarbeitslohn Lohnsteuer. So zahlt Ihr mit einem Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte schon während des Jahres weniger Lohnsteuer und auch weniger Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Wie viel das im Einzelfall in Euro und Cent ausmacht, könnt Ihr mit dem kostenlosen Lohnsteuer-Rechner von Steuertipps.de ausrechnen.

Da ein Freibetrag das Nettogehalt erhöht, ist er auch wichtig bei der Berechnung von bestimmten Lohnersatzleistungen. Krankengeld und Mutterschaftsgeld beispielsweise werden auf Grundlage des Nettolohns berechnet – je höher der Nettolohn, desto höher fallen Kranken- und Mutterschaftsgeld aus.

Monat für Monat mehr Netto vom Brutto
 

Am besten stellt Ihr den Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung noch vor Beginn des Kalenderjahres oder spätestens im Januar. Dann zahlt Ihr schon ab Januar (bzw. Februar, wenn Ihr den Antrag erst im Januar gestellt habt) weniger Lohnsteuer. Grundsätzlich habt Ihr aber viel länger Zeit für den Antrag, dieser kann nämlich auch noch später während des Kalenderjahres bis zum 30. November gestellt oder mit einem erneuten Antrag erhöht werden.

Für einen Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung gibt es zwei verschiedene Formulare:

  • den »normalen« Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung: Dieses Formular wird ausgefüllt, wenn zum ersten Mal einen Antrag gestellt oder ein höherer Freibetrag beantragt wird. Das Formular ist so ähnlich wie die Formulare für die Einkommensteuererklärung;
  • den »vereinfachten« Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung: Dies ist das Formular für »Wiederholer«, die bereits im Vorjahr einen Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung gestellt haben und einen gleich hohen oder geringeren Freibetrag als im Vorjahr beantragen wollen.

Ganz einfach geht der Antrag mit der kostenlosen Software Lohnsteuer-Freibetrag 2013 von Steuertipps.de.

Lohnsteuerfreibetrag und ELStAM

2013 verschwindet die Lohnsteuerkarte auf Papier endgültig. Das neue Verfahren heißt »ELStAM«, das steht für »Elektronische Lohnsteuer-Abzugsmerkmale«.

Die Umstellung bedeutet zum Beispiel, dass für 2013 alle Freibeträge neu beantragt werden müssen – auch dann, wenn sich die Höhe des Freibetrags gar nicht ändern soll. Glücklicherweise reicht in solchen Fällen aber ein vereinfachter Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung aus.

Ausnahmen gibt es nur bei Pauschbeträgen für behinderte Menschen und Hinterbliebene: Sie müssen nur dann neu beantragt werden, wenn sie nicht schon in der neuen elektronischen Datenbank gespeichert sind. Der Eintrag kann beispielsweise fehlen, weil das Gültigkeitsdatum für den Freibetrag abgelaufen ist.

Die Umstellung bedeutet auch, dass Ihr nicht mehr »schwarz auf weiß« seht, welcher Freibetrag auf Eurer Lohnsteuerkarte eingetragen ist. Eure aktuellen ELStAM-Daten könnt Ihr beim Finanzamt erfahren oder im ElsterOnline-Portal der Finanzverwaltung einsehen. Dafür müsst Ihr Euch dort allerdings registrieren. Änderungen der Daten beantragt Ihr über ein amtlich vorgeschriebenes
Formular
beim Finanzamt.

 

Lohnsteuerfreibetrag und Steuererklärung
 

Wenn ein Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eingetragen ist, muss eine Steuererklärung abgegeben werden. Von dieser Regel gibt es nur eine einzige Ausnahme: Die Eintragung eines Behinderten-Pauschbetrags verpflichtet nicht zur Abgabe einer Steuererklärung.

In der Einkommensteuererklärung macht Ihr Eure tatsächlichen Aufwendungen bei den Werbungskosten, Sonderausgaben usw. geltend – auch dann, wenn Ihr sie schon im Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung angegeben habt.

Wie hoch der eingetragene Freibetrag war, ist für die Steuererklärung nicht wichtig. War der Freibetrag aber viel zu hoch oder viel zu niedrig, dann merkt Ihr die Konsequenzen im Steuerbescheid:

  • Bei einem deutlich zu hohen Freibetrag wird das Finanzamt eine Steuernachzahlung fordern. Manchmal setzt es dann für die Zukunft auch noch Einkommensteuervorauszahlungen fest.
  • Nach einem zu niedrigen Freibetrag gibt es eine Steuererstattung für Euch.

 

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Eine Antwort

  1. heike cruz sagt:

    brauche für 2013 eine Lohnsteuerbescheinigung