Mögliche Stromkostenersparnis durch Änderungen des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)

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Besondere Ausgleichsregelung des EEG (BesAR) vor dem 01.01.2012

Seit der Einführung ist die staatlich geforderte EEG-Umlage von den Übertragungs-netzbetreibern an die Versorger und von denen wiederum an die Endkunden weitergegeben worden und bildet somit bei vielen Unternehmen einen nicht unerheblichen Teil der Betriebskosten.
Die bisherige besondere Ausgleichsregelung dient seit 2003 dazu, die Wettbewerbsfähigkeit ausgewählter Unternehmen zu erhalten, indem die staatlich geforderte EEG-Umlage, die die stromverbrauchenden Unternehmen durch die Versorger mittragen müssen, auf Antrag auf maximal 0,05 Cent pro kW/h begrenzt wurde.
Diese Regelung betraf bisher hauptsächlich Unternehmen im produzierenden Gewerbe sowie Schienenbahnbetreiber. Seit 2009 müssen Unternehmen zusätzlich nachweisen, dass sie Möglichkeiten zur Stromersparnis nutzen, um auch weiterhin von dieser Regelung profitieren zu können. Allein im Jahr 2010 wurden 577 Anträge erfolgreich gestellt.

Besondere Ausgleichsregelung des EEG (BesAR) nach dem 01.01.2012

Während jetzt für Millionen Deutsche der Strom teurer wird, könnten viele Betriebe aufgrund der Senkung von Schwellenwerten des BesAR von diesen Neuerungen des EEG sogar profitieren.
Die wohl wichtigste Neuerung ist die Senkung des vorausgesetzten Stromverbrauchs von 10 GWh auf jetzt nur noch 1 GWh pro Jahr. Damit wird der Kreis der infrage kommenden Unternehmen, die jetzt antragsberechtigt, sind ganz erheblich erweitert da sich diese Regelung jetzt nicht mehr fast ausschließlich an mittlere und größere Stromverbraucher richtet.
Des Weiteren wurde das Verhältnis des gesamten Stromverbrauches zur Bruttowertschöpfung von 15 % auf jetzt 14 % gesenkt. Das heißt, dass jetzt nur noch 14 % des verbrauchten Stroms direkt für die Herstellung von Waren und/oder Dienstleistungen des Unternehmens verwendet werden muss. Auch das sollte zu einer vermehrten Antragstellung ab 2012 führen.

Um einem Missbrauch der neuen Regelung vorzubeugen, wurde die Antragstellung von Betrieben aus dem produzierenden Gewerbe moderat eingeschränkt. Antragsberechtigt sind jetzt hauptsächlich Schienenbahnbetreiber, Betriebe des Bergbaus und Unternehmen im verarbeitenden Gewerbe.
Besonders energieintensive Unternehmen wurden ganz ausgegliedert und sind jetzt in gesonderten Regelungen erfasst.

Antragstellung und Einsparmöglichkeiten

Eine Neuerung betrifft die nun ausschließliche elektronische Antragstellung ab 2012. Über das Online-Portal ELAN-K2 der BAFA können, nach einer Registrierung, teilnehmende Unternehmen ihren Antrag nun selbstständig eingeben. Die dafür notwendige Registrierung ist seit dem 12.03.2012 möglich.
Anträge sollten jeweils bis zum 30.06. des laufenden Jahres eingereicht werden.

http://www.bafa.de/bafa/de/energie/besondere_ausgleichsregelung_eeg/formulare/index.html

Bedingung für eine erfolgreiche Antragstellung ist die Bescheinigung eines Wirtschaftsprüfers der BAFA, dass neben dem tatsächlichen Verbrauch von mindestens 1 GWh auch ein Verhältnis zur Bruttowertschöpfung von mindestens 14 % besteht (§ 41 Abs. 2 EEG).

Wer schon einmal vorab prüfen möchte, wie hoch die Einsparmöglichkeit durch die Änderungen im BesAR für sein Unternehmen sein könnte, kann nun auch auf einen online EEG-Rechner zurückgreifen.

http://www.pwc.de/de/energiewirtschaft/eeg-rechner.jhtml

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