Zweitwohnungssteuer für Studenten laut Bundesverfassungsgericht zulässig

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Nun gibt es keine Fragen mehr, das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat es für zulässig erachtet, dass auch Studenten mit einem Zweitwohnsitz zusätzlich besteuert werden dürfen.

Was ist die Zweitwohnungssteuer?

Die Zweitwohnsitzsteuer (auch Zweitwohnungssteuer) ist eine Aufwandsteuer, die von den örtlichen Gemeinden bzw. der Stadt für alle Studenten erhoben wird, die sowohl einen Wohnsitz bei ihren Eltern haben, als auch in der Stadt, in der sie studieren. Sie hat den Hintergrund, dass derjenige steuerlich belastet werden soll, der sich den „Luxus" einer zweiten Wohnung leisten kann. Bei Studenten stellt diese Wohnung jedoch keinen Luxus, sondern notwendiges Übel dar, das ohnehin schon eine Belastung für die Betroffenen ist.

Haupt- und Zweitwohnung

Als Hauptwohnung versteht sich normalerweise die Wohnung, in der man sich gewöhnlich am längsten aufhält. Bei Studenten wäre das dann die Unterkunft in Uninähe. Da aber viele noch bei ihren Eltern gemeldet sind und dies laut deutschem Meldegesetz auch bei der zuständigen Gemeinde angezeigt werden muss, gilt die elterliche Wohnung als Zweitwohnsitz bzw. Nebenwohnung.

Höhe der Zweitwohnsitzsteuer

Jede Gemeinde oder Stadt, die eine solche Steuer erhebt, hat einen unterschiedlichen Steuersatz. Die Stadt Murnau in Bayern zum Beispiel, hat mit einem effektiven Steuersatz von 28,03 Prozent, weit die Nase vorn, wobei hingegen in Schleswig-Holstein in dem Örtchen Warweort der niedrigste Steuersatz (4,4 Prozent im Jahr) angesetzt wird. Bei einem Betroffenen, der eine Kaltmiete von 200 Euro im Monat zu zahlen hat, würde dies bedeuten, dass er in Murnau 56,06 Euro bezahlen müsste, in Warwerot jedoch nur 8,80 Euro.

Derzeit erheben 373 Städte und Gemeinden diese Steuer, während 35 auf die zusätzliche Einnahme dieser Steuergelder verzichten. Die durchschnittliche Höhe der Steuer beträgt 11,23 Prozent.

Definition der jeweiligen Gemeinde

Um sich diese Steuer eventuell zu sparen, lohnt es sich, die Definition der jeweiligen Gemeinde von einem Zweitwohnsitz anzuschauen. In Rostock muss man die Zweitwohnsitzsteuer nicht bezahlen, wenn man über das Zimmer in der elterlichen Wohnung nicht „rechtlich verfügungsberechtigt" ist.

Quelle: http://www.steuernetz.de

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3 Antworten

  1. Zweitwohnungssteuer ist Beutelschneiderei. Die Kommunen gehen gegen einen Personenkreis vor der sich bei der nächsten Wahl nicht dafür "bedanken" kann, denn der überwiegende Teil der Zweitwohnungssteuerpflichtigen ist in der veranlagenden Gemeinde nicht wahlberechtigt.
     
    Es wird auch immer der Eindruck erweckt, dass die Steuerpflichtigen nur die Vorteile ausnutzen. Dies ist Polemik von Politikern die ihren Haushalt nicht in den Griff bekommen, auch die Zweitwohnungssteuer wird deren Misere nicht abhelfen. Man geht hier den Weg des geringsten Widerstands.
     
    Jeder zweitwohnungssteuerpflichtige Eigentümer zahlt sämtliche anfallenden Gemeindeabgaben, wie Grundsteuer, Straßengebühren, Müllabfuhr, Regenwassergebühren usw., soweit erhoben die Kurabgabe, wie jeder ortsansässige Steuerpflichtige, nur der Zweitwohnungssteuerpflichtige zahlt zusätzlich noch die  Zweitwohnungssteuer.
     
    Doppelbesteuerung dafür, dass für die Zweitwohnung aus gutem Grund kein Erstwohnsitz angemeldet wurde. Es ist eben doch eine Reichen- und Neidsteuer, bei der man auch in Kauf nimmt die Falschen zu treffen, und zum Beispiel Studenten zu veranlagen, unter dem Vorwand einen Erstwohnsitz erreichen zu wollen, den man der Nachbargemeinde gerne abjagt. Anschließend jammert man dann gemeinsam über fehlende Mittel.

  2. Stefan Tolonics sagt:

    Aus meiner Sicht verstößt die Zweitwohnsitzsteuer bei mittellosen Studenten gegen das verfassungsrechtliche Recht der freien Wohnsitzwahl, welches auch im Europäschen Recht festgelegt ist. Entgegen den deutschen Verfassungsrichtern hat nämlich der Europäsche Gerichtshof bereits 2009 entschieden, daß durch die Wohnsitzwahl keine erheblichen finanziellen Nachteile entstehen dürfen. Was ist das denn bei einem mittellosen Studenten, der nicht einmal die freie Universitätswahl hat. Die sollen sich ummelden, aber die Städte wollen Landesmittel kassieren aber keine Verantwortung bezüglich Sozialleistungen übernehmen, die bleibt schön bei den Eltern. Ich denke, hier wird sich Deutschland zum wiederholten Male eine Rüge einhandeln. Weiterhin stellt die Aufforderung seinen Wohnsitz in eine bestimmte Stadt zu verlegen klare Nötigung dar, ggf. gegen das Meldegesetz zu verstoßen. Eigentlich müßte man Strafanzeigen gegen die jeweiligen Bürgermeister stellen. Wo ist der Unterschied gegenüber Erpressung und Nötigung … Tue das was ich will oder zahle! Den Studenten werden die Städte sicherlich in wenig guter Erinnerung bleiben. Und eines sollten die Stadtväter auch bedenken, wenn ein Stunden sich Zwangsummeldet ist er auch Wahlberechtigt. Aber er wird mit Sicherheit nicht diese wählen! Da die Zweitwohnsitzsteuer im hohen Maße gerade die ländlichen Gebiete schädigt, sollten die Landesregierungen hier dringend eingreifen.

  3. Ira sagt:

    Diese Steuer macht mein Leben grade zur Hölle!

    Wie soll ein Student mal eben 400 EUR an die Stadt überweisen?

    Mehr als unverschämt!