Kindergeld nach dem Schulabschluss?

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Wenn die Kinder groß geworden und ihren Schulabschluss gemacht haben, stellt sich vielen Eltern die Frage, ob weiterhin Anspruch auf Kindergeld oder den Kinderfreibetrag besteht. Diese Frage kann im Allgemeinen mit Ja beantwortet werden. Selbst Kinder, die bereits das 18. Lebensjahr vollendet haben, können weiterhin Anspruch auf Kindergeld haben.

Einzige Voraussetzung dafür ist, dass sie sich in einer Berufsausbildung befinden oder ein Studium aufnehmen. Die Familienkasse erkennt hier alle Maßnahmen und Ausbildungen an, die darauf abzielen, einen Beruf zu erlernen. Somit sind auch Praktika, die beruflich oder auf das Studium bezogen sind, kein Grund, den Anspruch auf Kindergeld oder den Kinderfreibetrag zu verlieren.

Was ist zwischen Schulabschluss und Ausbildungsbeginn?

Vielen Eltern stellt sich ebenso die Frage, wie die Regelungen für die Übergangszeit zwischen Abschluss der Schule und Beginn einer Ausbildung sind. Auch hier gilt, dass grundsätzlich weiterhin Anspruch auf Kindergeld oder den Kinderfreibetrag besteht. Dabei wird dieses für eine Überbrückungszeit von bis zu vier Monaten gezahlt.

Spätestens fünf Monate nach dem Schulabschluss müssen Kinder also ihre Ausbildung beginnen, um weiterhin Anspruch auf Kindergeld zu haben. Allerdings kann der Anspruch auch während der Ausbildung entfallen, sofern die Einkommensgrenzen überschritten werden. Die Familienkasse prüft dies regelmäßig kurz vor dem 18. Geburtstag der Kinder.

Quelle: Steuerzahler 05/2009, S. 98

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