Was ist eine GmbH?

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Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung gehört zu den Kapitalgesellschaften und besitzt als juristische Person eine eigene Rechtspersönlichkeit. Ihre Rechtsgrundlage ist das GmbH-Gesetz (GmbHG) von 1892. Gegründet werden kann die GmbH durch einen oder mehrere Personen, die jeweils eine Stammeinlage entrichten müssen. Die Summe dieser Stammeinlagen muss mindestens 25.000 Euro betragen. Diese können in Geld aber auch in Sacheinlagen geleistet werden. Der Gesellschaftsvertrag bedarf einer notariellen Form. Der Geschäftsanteil der Gesellschafter richtet sich nach der Höhe des jeweils eingezahlten Betrages.

Geleitet wird die GmbH vom Geschäftsführer. Diese Aufgabe kann auch von mehreren Geschäftsführern übernommen werden. Diese müssen jedoch nicht gleichzeitig Gesellschafter sein.

Die Haftung der GmbH beschränkt sich auf die Höhe der Kapitaleinlage. Im Gesellschaftsvertrag kann aber eine Nachschusspflicht vereinbart sein. Sofern dieser Betrag nicht auf eine bestimmte Höhe festgelegt ist, hat der Gesellschafter ein sogenanntes Abandon-Recht, welches ihm erlaubt, den Geschäftsanteil der Gesellschaft zur Verfügung zu stellen.

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