Grundbegriffe des Rechnungswesens

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Die Begriffe der Kosten- und Leistungsrechnung gehören zu den wichtigsten Grundlagen des Rechnungswesens. Sie zu wissen ist für Prüfungsteilnehmer aus dem Bereich der Betriebswirtschaft unerläßlich. Der Prüfling sollte sich demnach folgende Begriffe gut verinnerlichen.

  • Auszahlungen sind tatsächliche Abflüsse, also Abgang liquider Mittel aus Barmitteln und Sichtguthaben.
  • Einzahlungen sind tatsächliche Zuflüsse von Zahlungsmitteln zu Barmitteln und Sichtguthaben (Kontobestände)
  • Ausgaben dagegen, ist die Abnahme liquider Mittel, also Minderung des Geldvermögens
  • Einnahmen sind Mehrungen, also die Zunahme liquider Mittel.
  • Aufwand ist der gesamtw Werteverzehr in einer bestimmten Periode. Er wird in der Finanzbuchhaltung erfasst (Ausweis in der GuV).
  • Ertrag ist der Wertezuwachs in einem Betrieb.

Die betrieblichen Aufwendunge/Erträge werden noch weiter unterteilt in:

  • ordentliche Aufwendungen/Erträge (die im üblichen Geschäftsbetrieb anfallen
  • außerordentliche Aufwendungen/Erträge (die ungewöhnlich hoch sind und unregelmäßig vorkommen)

Desweiteren sind die Begriffe Kosten und Leistungen zu definieren.

  • Kosten sind tatsächliche Verbrauch von Gütern und Dienstleistungen zum Zwecke der Leistungserstellung.
  • Leistungen sind betriebsbedingte Beträge , die aus dem betrieblichen Leistungsprozess resultieren.

Der Kostenbegriff lässt sich in drei Bestimmungsfaktoren einteilen.

  1. Der Verbrauch muss in Geld bewertbar sein.
  2. Der Verbrauch steht im Zusammenhang mit dem betrieblichen Leistungsprozess.
  3. Es muss der Verbrauch von Gütern, Dienstleistungen und Produktionsfaktoren vorliegen.

Beispiel: Der Einkauf von Rohmaterialien, die vorerst eingelagert werden. Es liegt noch kein Verbrauch und damit keine Kosten vor. Es liegen aber eine Auszahlung und damit auch eine Ausgabe vor.

Für den Leistungsbegriff sind auch drei Bestimmungsfaktoren zu benennen.

  1. Absatzleistung ist die Leistungsmenge mal der Erlös je Einheit.
  2. Bestandsveränderungen ist die Veränderung des Lagerbestandes. Eine Bestandserhöhung ist als positive Leistung der Periode zu bewerten und eine Minderung als eine negative Leistung.
  3. Eigenleistung, welche die selbsterstellte Leistung ist, die eigenbetrieblich genutzt wird.

Mit diesen Begriffen ist folgender kaufmännischer Gewinnbegriff zu definieren.

  • Gewinn = Ertrag – Aufwand (GuV-Rechnung §275 HGB, §158 AktG)
  • Cash Flow = Einzahlungen – Auszahlungen (Kapitalflußrechnung)
  • Betriebsergebnis = Leistungen – Kosten (Kosten- und Leistungsrechnung)

Das sollte genug für die erste Lektion im Rechnungswesen sein.

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Eine Antwort

  1. 22.05.2013

    […] auf Kreditkarten. Wie bei Girokonten, so ist auch das Guthaben, das auf einer Kreditkarte ist, ein so genanntes Sichtguthaben – und dieses unterliegt wie Sparbücher, Tagesgeld und Festgeld der Gesetzlichen […]