Zulässige Fragen im Vorstellungsgespräch

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Ein Vorstellungsgespräch dient dazu, dass sich Bewerber und Unternehmen besser kennen lernen. Regelmäßig wird es wie eine Art Interview geführt, wodurch sich die Möglichkeit ergibt, verschiedene Fragen zu stellen. Doch nicht alle Fragen sind auch tatsächlich erlaubt.

Erlaubte und unter Umständen erlaubte Fragen

Grundsätzlich dürfen nur Fragen gestellt werden, die die Eignung für den Beruf näher erläutern. Also Fragen nach der Ausbildung, den bisherigen Tätigkeiten und speziellen, fachspezifischen Kenntnissen sind immer erlaubt. Sie müssen stets wahrheitsgemäß beantwortet werden. Auch wenn man immer wieder hört, dass die Frage nach einer Schwangerschaft verboten ist, so stimmt dies nur teilweise. Wirkt sich die Schwangerschaft auf den Beruf aus, kann dieser wegen starker körperlicher Belastungen nicht ausgeübt werden, oder würde die Bewerberin bei einer kurzfristigen Tätigkeit durch eine Schwangerschaft den größten Teil der Zeit ausfallen, muss diese Frage beantwortet werden. Nicht erlaubt sind die Fragen lediglich, wenn sie sich nicht auf den Beruf beziehen.

Ebenfalls sind Fragen nach der politischen Meinung oder der Zugehörigkeit zu Gewerkschaften und religiösen Verbänden nicht zulässig. Wer jedoch bei einer Zeitung anfangen will, muss die Frage nach der politischen Gesinnung durchaus beantworten. Gleiches gilt bei der Bewerbung bei einer religiösen Einrichtung. Dieser ist es nicht zuzumuten, einen Bewerber einzustellen, der den eigenen Glauben nicht teilt.

Verbotene Fragen und Lügen

Verboten sind Fragen nach Behinderungen, sofern diese nicht im Zusammenhang mit dem Beruf stehen. Wer aufgrund der Behinderung spezielle Hilfsmittel benötigt, muss dies angeben. Außerdem muss der Arbeitgeber über bestimmte Krankheiten aufgeklärt werden, die ansteckend sind. Dies gilt, wenn man damit eine Gefahr für die Kollegen, Patienten oder Kunden darstellen würde.

Lügen darf man im Vorstellungsgespräch bei allen verbotenen Fragen. Da aber jede Lüge früher oder später ans Licht kommt, ist zu beachten, dass das Vertrauensverhältnis stark geschwächt wird. Schnell kann es dann bei der nächsten Gelegenheit zur Kündigung kommen.

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