Rechnungswesen: die Irrlehre von den »Eigenkapitalzinsen«

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Im Zusammenhang mit der Kostenrechnung ist immer wieder von sogenannten Eigenkapitalzinsen die Rede. Diese Lehre wird sogar von Autoren wie Günther Wöhe (02.05.1924 – 29.12.2007), der Ikone der deutschen Betriebswirtschaft, vertreten, aber auch bei Schmolke und Deitermann ist die Idee der Eigenkapitalverzinsung zu finden. Dennoch, oder gerade deshalb, muß es aber erlaubt sein, dieses Konzept kritisch zu hinterfragen.

Die Idee einer Eigenkapitalverzinsung ist eine Spätfolge des pagatorischen Kostenbegriffes nach Rieger. Wilhelm Rieger (07.05.1878 – 15.03.1971) ließt zunächst, von der Volkswirtschaft her kommend, auch in der Betriebswirtschaft nur Auszahlungen als Kosten gelten (u.a. in "Privatwirtschaft", 1964). Was für die gesamtwirtschaftliche Sichtweise angemessen sein mag (dazu nehmen wir hier nicht Stellung), ist für die Betriebswirtschaft aber ganz sicher nicht zutreffend. Ein hochverschuldetes Unternehmen hätte dann durch hohe Zinszahlungen auch hohe (pagatorische) Kosten, während ein Unternehmen mit wenig Fremdkapital auch wenig (pagatorische) Zinskosten hätte – und zwar auch dann, wenn beide den Produktionsfaktor "Kapital" in gleichem Umfang einsetzen. Der pagatorische Kostenbegriff kann also den Faktoreinsatz nicht angemessen abbilden.

Um diese offensichtliche Unrichtigkeit des pagatorischen Kostenbegriffes auszugleichen, erfand man das Konzept der kalkulatorischen Eigenkapitalverzinsung, das noch von Wöhe, Schmolke und Deitermann vertreten wird. Diese Autoren lassen Schuldzinsen noch als Kosten gelten, und wollen sie durch eine kalkulatorische Verzinsung auf das Eigenkapital ergänzen. Auch diese Lehre ist jedoch im frühen 21. Jahrhundert veraltet.

Der Sinn des Kostenbegriffes ist ja gerade die Bewertung des Produktionsfaktoreinsatzes. Schuldzinsen bewerten aber nicht den Faktoreinsatz, sondern den Kapitalmarkt. Dort aber gelten Gesichtspunkte wie Bonität oder spekulative Anlagekonzepte der "Kasinowirtschaft", die mit dem produktiven Faktoreinsatz des Kreditnehmers in Handel, Handwerk und Industrie, also mitgesellschaftlichem Nutzen, nichts zu tun haben. Gerade die Finanzkrise hat das eindrucksvoll unter Beweis gestellt. Der Schuldzins kann also schon von daher keine Kosteneigenschaft aufweisen.

Hinzu kommt, daß Schulden wie Eigenkapital passivische Phänomene sind. Der Faktoreinsatz spielt sich aber auf der Aktivseite der Bilanz ab. Ein echter Kostenzins muß also das Vermögen (und nicht etwa das Kapital) zugrundelegen. Man braucht nicht Eigen- oder Fremdkapital, um zu investieren, sondern einfach nur Kapital. Das investierte und produktiv genutzte Kapital muß sich daher unabhängig von seiner Herkunft verzinsen. Die arbeitende Maschine weiß nicht mehr, wer sie finanziert hat. Der Kunde soll im Wege der Selbstkostenrechnung für den in der Maschine durchschnittlich gebundenen Kapitaleinsatz Zinskosten erstatten, und nicht für die Verhältnisse des Kapitalmarktes oder für die Eigenkapitalquote des Unternehmers. Man kann nicht mit Eigen- oder Fremdkapital investieren, man kann nur investieren. Auch dies wird von dem völlig überholten Konzept der Eigenkapitalverzinsung ignoriert.

Alte Lehren sterben so langsam, weil nicht nur die, die sie sich ausgedacht haben, sondern auch ihre Schüler erst sterben müssen, bevor ein neues Nachdenken erlaubt ist. Wöhe und Rieger leben zwar nicht mehr, aber viele ihrer Schüler. Obwohl ich selbst ein (indirekter) Wöhe-Schüler bin, erlaube ich mir doch, über die Lehren des Meisters kritisch nachzudenken. Diese jedenfalls halte ich für überholt.

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