Buchführung: eine heftige Aufgabe zur Periodenabgrenzung

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Die Fähigkeit, Buchungssätze zu bilden, gehört zu den Grundfertigkeiten in jeder kaufmännischen Aus- oder Fortbildung. Wer die grundlegende Mechanik des Buchens "Soll AN Haben" verstanden hat, braucht viel Übung, um sich klausurfest zu perfektionieren. Die Aufgabenersteller wissen das, und zaubern die heftigsten Knallschoten. Schauen wir uns mal ein Beispiel aus dem Bereich der Periodenabgrenzung an.

 

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Gegen Ende des Jahres 2008 schließt ein Mieter mit einem Vermieter einen Mietvertrag über ein Büro auf die drei Kalenderjahre 2009 bis 2011. Die Miete ist umsatzsteuerfrei und soll 54.000 Euro für den ganzen Mietzeitraum (oder 1.500 Euro pro Monat) betragen. Wegen der Finanzkrise wird aber eine Zahlung erst zum 28.02.2010 vertraglich vereinbart. Alle insgesamt zu dem Geschäft gehörenden Buchungen sind als Buchungssätze (also als Journalbuchungen) aus Sicht des Mieters aufzuführen und zu begründen.

Zunächst ist bei Beginn des Mietverhältnisses am 01.01.2009 ist eine sogenannte Sollstellung zu buchen. Im vorliegenden Fall wird aber eine antizipative Rechnungsabgrenzung gebucht, weil die Miete ja erst zum 28.02.2010 fällig ist. Es liegt also ein noch zu zahlender Aufwand vor:

 

 

Mietaufwand AN Sonstige Verbindlichkeiten 54.000 Euro

Am 31.12.2009 ist zunächst der Anteil der Mietaufwendungen, der die Jahre 2010 und 2011 betrifft, also 24 x 1.500 Euro, aktiv abzugrenzen, so daß er den richtigen Rechnungsperioden zugerechnet wird:

 

 

A-RAP AN Mietaufwand 36.000 Euro

Auf diese Art steht im Mietaufwandskonto des Jahres 2009 nur noch der Betrag von 54.000 – 36.000 = 18.000 Euro. Diese Summe ist die Miete, die dem Kalenderjahr 2009 zuzurechnen ist. Ende 2009 bestehen damit gleichzeitig passive antizipative und eine aktive transitorische Rechnungsabgrenzung.

Zum 1. Januar 2010 ist der das Jahr 2010 betreffende Anteil der Miete in die Aufwendungen des Jahres 2010 vorzutragen, also aus der aktiven Rechnungsabgrenzung zu entnehmen:

 

 

Mietaufwand AN A-RAP 18.000

Jetzt ist der Aufwand für 2010 ebenfalls richtig bewertet, und in der aktiven Rechnungsabgrenzung stehen noch die abgegrenzten Restaufwendungen i.H.v. weiteren 18.000 Euro, die das Jahr 2011 betreffen und daher in 2010 nicht erfolgswirksam werden dürfen.

Durch die Zahlung wird dann am 28.02.2010 die vom Beginn des Mietverhältnisses her bestehende Verbindlichkeit aufgelöst:

 

 

Sonstige Verbindlichkeiten AN Bank 54.000

Am 31.12.2010 ist schließlich keine Buchung erforderlich, weil der Anteil der Mietaufwendungen, der das Jahr 2011 betrifft, also 12 x 1.500 Euro, ja bereits aktiv abgegrenzt worden ist. Diese Abgrenzung ist aber zum 01.01.2011 aus der aktiven Rechnungsabgrenzung zu entnehmen:

 

 

Mietaufwand AN A-RAP 18.000

Jetzt ist der Aufwand für 2011 richtig bewertet, und in der aktiven Rechnungsabgrenzung steht eine Null. Das Geschäft ist damit insgesamt abgeschlossen.

Die Sache ist insbesondere durch den Umstand erschwert, daß hier mehrere Arten von Abgrenzungsbuchungen gleichzeitig stattfinden. Der Klausurteilnehmer muß die einzelnen zeitlichen Differenzen erkennen, der richtigen Art von Abgrenzung zuordnen und entsprechend buchen. Das erfordert solide Grundkenntnisse der Periodenabgrenzung, Beherrschung der zugrundeliegenden Buchungsmethodik und viel Übung. Aber es verschafft Erfolg in der nächsten Klausur, und das ist der erste Sinn der ganzen Angelegenheit.

Links zum Thema: Der Buchhalter-RAP, Teil 1 von 2: Was Du heute kannst besorgen… | Der Buchhalter-RAP, Teil 2 von 2: Wer zu spät kommt… | Grundlagen der Buchführung | Buchungen des Jahresabschlusses (interne Links)

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