Steuerrecht: die Vorteile der neuen GWG-Abschreibung (mit Übungsaufgabe)

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Seit 2008 müssen geringwertige Wirtschaftsgüter, die selbständig nutzbar ("verkehrsfähig") und über 150 Euro aber nicht mehr als 1.000 Euro wert sind, in einem Sammelposten über fünf Jahre linear abgeschrieben werden (§6 Abs. 2a EStG). Diese sogenannte Pool-Abschreibung ist auch fortzusetzen, wenn der Gegenstand während der fünf Jahre aus dem Betriebsvermögen ausscheidet. Jedes Jahr ist daher ein neuer Pool zu bilden. Diese Neuregelung wurde vielfach als besondere Härte der Unternehmensteuerreform angesehen. Jetzt wo der erste Jahresabschluß mit dieser Regel ansteht erkennen viele Buchhalter, daß dies aber auch eine Erleichterung darstellen kann.

So müssen beispielsweise gemäß Nr. 6.14.3.3 der amtlichen AfA-Tabelle Notebooks über drei Jahre abgeschrieben werden. Sind sie aber über 150 und nicht mehr als 1.000 Euro netto wert, so fallen sie jetzt in die Kategorie der geringwertigen Wirtschaftsgüter und müssen damit über fünf Jahre abgeschrieben werden, zweifellos eine heftige Verschärfung.

Verbrauchsfiktion
Als Aufwand buchen
§6 Abs. 2 EStG
Geringwertiges Wirtschaftsgut
Pauschalabschreibung fünf Jahre, im Sammelposten
§6 Abs. 2a EStG
Vollabschreibung
"Normale" AfA nach Tabelle
§§ 7 ff EStG
0 Euro 150 Euro   1.000 Euro

Doch es gibt auch wenig beachtete Gegenbeispiele: So müssen Büromöbel beispielsweise gemäß Nr. 6.15 der AfA-Tabelle schon seit dem Jahre 2001 über 13 Jahre abgeschrieben werden. Die damalige Reform der AfA-Tabelle schuf eine erhebliche Erschwernis, denn viele Schreibtische, Bürostühle und ähnliche Gegenstände werden schon nach deutlich weniger als 13 Jahren ersetzt. Jetzt fallen die meisten dieser Objekte aber in den Sammelposten, und dürfen damit in nur fünf Jahren abgeschrieben werden – für einen mittelprächtigen Büroschreibtisch eine realistische Nutzungsdauer. Ähnliches gilt für eine Vielzahl anderer Anlagegegenstände: sind sie nicht mehr als 1.000 Euro wert, so können sie jetzt über fünf Jahre abgeschrieben werden. Die teils viel zu langen Abschreibungszeiten der amtlichen AfA-Tabellen werden damit indirekt verkürzt.

Im Marketing wurde dies übrigens längst erkannt: ein mir wohlbekannter Büromarkt ein paar Straßen weiter von hier macht Werbung mit der kürzeren Abschreibung für viele dort zu erwerbende Gegenstände. Bei Computern aller Art kann die Neuregelung indes ein Grund sein, ein etwas größeres Gerät zu erwerben – um wieder in den Genuß der dreijährigen AfA-Zeit zu kommen. Netbook-Hersteller finden das begreiflicherweise nicht so gut…

Übungsaufgabe zum Thema

 

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Links zum ThemaAmtliche AfA-Tabelle | Unternehmensteuerreform 2008: Neuregelung der gWGs | Neuregelung der geringwertigen Wirtschaftsgüter: noch immer problematisch! | Die Abschreibung der geringwertigen Wirtschaftsgüter ab 2008: eine neue Buchungstechnik ist notwendig! (interne LinksGWG im Betriebsausgabenlexikon nachschlagen | Allgemeine  AfA Tabelle (externe Links)

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