Gibt es Titelmühlen im Bereich nichtakademischer Fortbildungen?

Share

 

 

Eine Titelmühle ist eine zweifelhafte Organisation, bei der man sich einen scheinbar akademischen Titel kaufen oder gegen sehr geringe Prüfungsleistungen in sehr kurzer Zeit verschaffen kann. Einen solcherart erworbenen Titel in Deutschland zu führen, kann als Titelmißbrauch strafbar sein (§132a StGB). Bisher war das ein Phänomen des universitären Bereiches, wo manch gescheiterter Absolvent eine Abkürzung zu akademischen Würden suchte. Jetzt gibt es Indizien, daß solche fragwürdigen Praktiken auch im Bereich der beruflichen Fortbildungen bestehen.

 

Artikel als MP3 anhören, gesprochen vom Autor:
 

Ganz offensichtlich existiert nämlich ein großer Bedarf an wohlklingenden Titeln und Amtsbezeichnungen, und das nicht nur im Bereich von Arbeitsverhältnissen (wo die Personaler ihren eigenen Stuhl absichern, indem sie nur Titelinhaber einstellen). Die bisweilen heftig geführten Debatten über Titel und Abschlüsse im Forum für Betriebswirtschaft beweisen, daß dies ein heißes Thema ist. Bei einer so großen Nachfrage sind auch illegale Angebote nicht fern.

Große Lücke im regulatorischen Umfeld

So ist der Kauf eines Titels offensichtlich illegal, und gegen unseriöse akademische Institutionen schützen der europäische Akkreditierungsprozeß und die Dienstaufsicht der Länder. Im Bereich nichtakademischer Fortbildungen gibt es solche Mechanismen noch nicht, und das ist eine Riesen-Gesetzeslücke. Die lädt unseriöse Anbieter geradezu ein.

Leicht zu erkennen

Dabei ist es leicht, Titelmühlen zu erkennen, wenn man nur will. So beruht das kriminelle Geschäftsmodell solcher Institutionen ja gerade darauf, den Weg zu Würden und Wohlstand abzukürzen – gegen Bares. Wer immer also in Werbung und Verkaufsgesprächen suggeriert, er könne einen Prüfungserfolg in kürzester Zeit und mit größter Sicherheit herbeiführen, muß großes Mißtrauen erregen. Mit einem Minimum an gesundem Menschenverstand ist dies unschwer zu erkennen.

Titelmühlen sind ferner oft im Ausland angesiedelt, um selbst dem Zugriff deutscher Behörden zu entgehen. Aus- und Fortbildungen in Ferienkursen können also ebenfalls ein Verdachtsmoment sein: das ist ja selbst für Fahrschulen jetzt verboten worden. Nur eben noch nicht für betriebswirtschaftliche Fortbildungen.

Ebenso sind Briefkastenfirmen, die oft nur aus einer einzigen Person bestehen, aber doch vollmundig mit großartigen Erfolgen und unschlagbaren Lernsystemen werben, stets außerordentlich suspekt: ordnungsgemäße Bildungsinstitutionen mit Dozenten und Verwaltungsmitarbeitern könnten illegale Angebote kaum erfolgreich verstecken. Einmannfirmen unter Umständen schon.

Korrupte Geschäftsmodelle?

Akademische Titelmühlen stellen ihre wertlosen Urkunden selbst aus, aber im Bereich der beruflichen Fortbildungen ist das nicht möglich. Hier prüfen öffentliche Organisationen. Das ist aber leider noch lange keine Garantie für Fairneß und Gleichbehandlung. So muß jeder Fortbildungsteilnehmer mißtrauisch werden, wenn er für einen nur wenige Tage dauernden Kurs so viel wie sonst für eine zweijährige Fortbildung zahlen soll. Hier kann offenbar etwas nicht stimmen. Auch kann es Sinn machen, nach personellen Verflechtungen zwischen Bildungsfirmen und prüfenden Organisationen zu forschen: Wenn der Bildungsstättenleiter mit den vollmundigen Werbeversprechungen wirklich ganz zufällig auch Prüfer und/oder Aufgabenautor ist, dann kann das eine unzulässige Ämterhäufung sein – oder, um es deutlicher zu sagen, ein korruptes Geschäftsmodell. Eine klare Trennung konkurrierender Ämter ist leider nicht immer eindeutig durchzusetzen, und eine Pflicht zur Berichterstattung über nahestehende Parteien, wie etwa in IAS 24 oder IPSAS 20, gibt es in Deutschland noch bei keiner öffentlichen Körperschaft, auch so eine Gesetzeslücke.

Ach ja, die Gesetzeslücken: hier ist gleich noch eine. Ein gekaufter Doktortitel ist natürlich eindeutig illegal und kann auch nach Jahren noch auffliegen – wenn es nämlich keine Dissertationsschrift gibt. Ein gekaufter Fortbildungstitel trägt indes den Stempel einer prüfenden Organisation, und da ist die Aufdeckung illegaler Machenschaften viel schwieriger. Also ist auch das Risiko für den Titelkäufer kleiner, was einen Anreiz darstellt, solche Abkürzungen zu wählen. Und die prüfenden Körperschaften selbst haben auch kein Interesse an einer Aufdeckung, denn es würde ihren eigenen Ruf schädigen: eine wahrlich unheilige Allianz.

Stets erpreßbar, auch noch nach Jahren

Man kann, um es kurz zu sagen, etwas wissen, etwas können und etwas sein. Man kann aber auch nur scheinen, etwas zu sein, und das geht auch im Fortbildungsbetrieb ganz gut – und dank geringerer Risiken für alle wechselseitig verfilzten Parteien auch immer öfter. Nur ein Risiko bleibt, das fast alle Kunden von Titelmühlen zunächst ignorieren: wer einen Titel kauft, macht sich nicht nur strafbar, sondern auch erpreßbar. Und auch das noch nach Jahren. Und das gilt für prüfende Organisationen wie für Prüfungsteilnehmer gleichermaßen.

Links zum Thema: Bestehensquoten in IHK-Prüfungen: Nepper, Schlepper, Bauernfänger… | Unseriöse Lehrgangsträger: Die »Study-Tech«-Heilsversprechen | Unseriöse Lehrgangsträger: das Bildungs-Pyramidenspiel | Die Qualitätsmängel der Kämmerlinge: Vorschlag für Pflichtakkreditierung von Fortbildungsanbietern (interne Links)

Das könnte dich auch interessieren …