Bildungsprovinzialismus: wenn die IHK kein Englisch kann…

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Schon vor einiger Zeit haben wir uns an dieser Stelle über Probleme mit Übersetzungen von in Deutschland erworbenen Titeln ausgelassen. Für Absolventen ist es in Zeiten der Globalisierung offensichtlich wichtig, daß ihre Titelbezeichnungen auch in Englisch vorliegen. Während dies im akademischen Bereich durch den sogenannten Bologna-Prozeß vereinfacht wird, durch den europaweit Abschlüsse vereinheitlicht und Prüfungen standardisiert werden, gibt es im Bereich der IHK-Fortbildung noch immer keine vergleichbaren Bestrebungen. Einige Kammern tun sich daher mit der Ausstellung englischsprachiger Zeugnisse besonders schwer.

ihk

Dabei wären sie eindeutig zu einer englischen und einer französischen Fassung des Kammerzertifikates verpflichtet, §37 Abs. 3 Satz 1 Berufsbildungsgesetz (BBiG). "Dem Zeugnis ist auf Antrag der Auszubildenden eine englischsprachige und eine französischsprachige Übersetzung beizufügen" heißt es unmißverständlich im Gesetzestext. "Ist beizufügen", und nicht "darf beigefügt werden" oder sowas! Dennoch wird dies von einer bestimmten Kammer in Bayern bis heute verweigert. Selbst eine "Übersetzungshilfe" des Titels, also eine amtliche englische Version von "Betriebswirt/IHK" (statt einer Vollübersetzung des gesamten Dokuments), wird verweigert – seit einem halben Jahr.

Der englische Titel ist für die Absolventen nicht nur bei einer Tätigkeit im Ausland relevant: auch Qualitätsmanagement- und Personalverwaltungssysteme verlangen oft standardmäßig eine englische Titelbezeichnung – und machen Gehaltseinstufungen und Qualifizierungskategorien davon abhängig. Und von international einzusetzenden Briefköpfen und Visitenkarten mal ganz zu schweigen.

Wir haben uns ja schon an anderer Stelle über die Grundsätze ordnungsgemäßer Beschwerdeführung ausgelassen. Das ist hier erschwert, denn der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) ist keine Aufsichtsbehörde für die vor Ort tätigen Industrie- und Handelskammern. Es gibt, leider, keine hierarchische Organisation der Industrie- und Handelskammern. Zudem wissen wir wohl, wie der DIHK auf Beschwerden reagiert. Sind Kammerbeschwerden form-, frist- und fruchtlos? Kann jede örtliche Industrie- und Handelskammer nach Gutdünken verfahren?

Natürlich hat der Betroffene sich auch beim zuständigen Landesministerium beschwert, und von dort in einem der Redaktion vorliegenden Schreiben allen Ernstes die Auskunft erhalten, daß dies kein Rechtsverstoß sei, nichtmal mit Blick auf die unmißverständliche Formulierung im Berufsbildungsgesetz. Es sei auch kein Verstoß gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung, in diesem Fall eine "Übersetzungshilfe" zu verweigern, obwohl diese von anderen Kammern problemlos ausgestellt wird. Schlägt hier der deutsche Bildungsprovinzialismus zu? Warum kann sowas nicht bundesweit einheitlich gehandhabt werden, wo anderswo längst die Europäische Vereinheitlichung greift?

Vielleicht hilft ein Blick in das IHK-Gesetz. "Die Industrie- und Handelskammern", so lesen wir dort in §1 Abs. 1, "haben die Aufgabe, das Gesamtinteresse der ihnen zugehörigen Gewerbetreibenden ihres Bezirkes wahrzunehmen, für die Förderung der gewerblichen Wirtschaft zu wirken und dabei die wirtschaftlichen Interessen einzelner Gewerbezweige oder Betriebe abwägend und ausgleichend zu berücksichtigen". Es ist ganz offensichtlich ein berechtigtes Interesse des betroffenen Absolventen, der übrigens selbst Kammermitglied ist, seinen mühsam erworbenen Titel auch in Englisch vorweisen zu können. Und die Kammern sollten Erfahrung mit englischen Dokumenten haben, denn ihnen "obliegt die Ausstellung von Ursprungszeugnissen und anderen dem Wirtschaftsverkehr dienenden Bescheinigungen" (§1 Abs. 3 IHK-G). Warum ist es dann ein solches Problem, "Betriebswirt/IHK" endlich verbindlich zu übersetzen und entsprechend auf Anfrage englische und französische Zeugnisse auszustellen?

Die Kammern stellen sich an wie Provinzbehörden vor Jahrzehnten. Die Globalisierung, die Europäische Integration und die weltweite Mobilität von Mensch und Material sind an den Kämmerlingen ganz offenbar spurlos vorübergegangen, jedenfalls was den Bereich der Fortbildungen angeht. Hier besteht dringender Handlungsbedarf, wenn wir nicht in diesem Bereich auch den Anschluß verlieren wollen. Die glatte Verweigerung einer englischen Titelbezeichnung kann jedenfalls auf eine regelrechte Inländerdiskriminierung hinauslaufen. Mit den Regelungen des EU-Rechts dürfte das kaum vereinbar sein…

Zur Ehrenrettung der Kammern muß man jedoch anmerken, daß die hier geschilderten Probleme nur einen einzigen Kammerstandort zu betreffen scheinen. Andere Kammern haben offensichtlich keine Probleme mit der Ausstellung englischsprachiger Titel und Zertifikate zu haben: sie erscheinen schon im Weiterbildungsprogramm (Beispiel, 6,47 MB) und natürlich auf den Zertifikaten. Vielleicht würde es ausreichen, bestimmte Dinge bundesweit zu zentralisieren, so daß nicht mehr jede Kammer nach Gutsherrenart machen kann, was sie will?

Links zum Thema: Der Meister, der kein Master ist: Probleme bei der Übersetzung von Titeln und Berufsbezeichnungen | Kleiner Beschwerderatgeber für Probleme bei Prüfungen und mit Bildungsveranstaltern | »Auffällig geworden«: wie der DIHK auf Beschwerden reagiert (interne Links)

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