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Archiv für November 2008

So bewirbst du dich mit einer Onlinebewerbung richtig

Mittwoch, 05. November 2008

Große Konzerne gehen immer mehr dazu über, nur noch Onlinebewerbungen zuzulassen. Konventionelle Bewerbungen werden in diesen Unternehmen nicht mehr gern gesehen.
Aber: Jede Online Bewerbung ist nur einen Klick vom Papierkorb entfernt! Als Bewerber solltest du die 7 folgenden Punkte beachten und dir eine perfekte Onlinebewerbung erstellen.

1.    Verzicht auf eine Onlinebewerbung?

Manch ein Bewerber mag sich denken, wenn meine Bewerbung so schnell gelöscht werden kann, schicke ich doch lieber eine konventionelle. Moderne Kommunikationsformen zu nutzen oder zu verweigern ist eine Aussage über den Bewerber. Verlangt ein Unternehmen eine Onlinebewerbung kann der verweigernde Jobsuchende schnell als rückständig eingestuft werden.

2.    Online bewerben ist easy!

Mal eben eine Bewerbung eintippen und diese dann per Blindkopie an 30 Unternehmen schicken, ist für keinen Bewerber der richtige Weg. Eine Onlinebewerbung ist niemals einfacher als eine konventionelle. Der Bewerber sollte auch nur dann eine Onlinebewerbung verschicken, wenn das Unternehmen das in der Stellenanzeige oder dem persönlichen Gespräch wünscht.

3.    Die Form einer Onlinebewerbung

Die Norm einer konventionellen Bewerbung gilt auch für den Onlinebereich. Der Bewerber sollte nicht in die Versuchung kommen, hier zu Schludern. Der oft lockerere Umgangston in Emails sollte bei einer Bewerbung keinesfalls gewählt werden.

4.    Das Bewerbungsformular

Einige Unternehmen haben ein eigenes Bewerbungsformular entwickelt. Mit diesem Formular können alle Informationen über den Bewerber in kurzer und knapper Form zusammengestellt werden. Oft wird aber versucht, so viele Informationen wie möglich von den Bewerbern zu sammeln. Hier sollte der Jobsuchende Umsicht walten lassen. Anschriftenfelder, Daten zum beruflichen Werdegang und zu Qualifikationen müssen natürlich vollständig ausgefüllt werden. Dabei sollte die Länge der Freifelder sinnvoll genutzt werden. Der Bewerber kann seine Motivation bspw. mit einem Stichpunkt oder aber in zwei prägnanten Sätzen formulieren. Zusatzfragen nach Neigungen oder Hobbys sollten kritisch betrachtet und nur im passenden Zusammenhang ausgefüllt werden.

Vor- und Nachteile des Bewerbungsformulars

Der Personaler hat die Möglichkeit, den gesamten Bewerberpool nach den für das Unternehmen ausschlaggebenden Kriterien zu scannen. Sucht das Unternehmen nur Hochschulabsolventen mit dem Durchschnitt bis 1,5 sowie Auslandserfahrung in Timbuktu und Engagement im sozialen Bereich, können diese sehr schnell herausgefiltert werden.

5.    Die Email

Empfänger und Absender müssen eindeutig benannt sein.

a) Der Empfänger

Eine Bewerbung, die an eine Infoadresse wie info@musterhaus.de gesendet wurde, fassen einige Unternehmen als Interesselosigkeit auf. Es wird vom Bewerber erwartet, dass er den richtigen Ansprechpartner im Vorfeld herausfindet.

b) Der Absender

Für Onlinebewerbungen sollte sich jeder Jobsuchende eine seriöse Emailadresse zulegen. Niemand würde auf einen Briefumschlag seinen Kosenamen als Absender schreiben. Das gilt für Emailadressen ebenso. Adressen wie mausebärchen@gmx.de, mögen im Privatleben ganz witzig sein, haben im beruflichen Alltag hingegen nichts verloren.

c) Das Datum

Emails werden automatisch mit einem Datumsstempel versehen. Die angehängten Unterlagen sollten ein identisches Datum haben.

d) Der Betreff

Der Betreff ist bei einer Email Bewerbung sehr genau zu benennen, bspw.: Bewerbung Sebastian Mayer als Marketing Manager, Kennziffer MM123654. Mit der genauen Benennung kann der Jobsuchende sicherstellen, dass seine Bewerbung an den Verantwortlichen weitergeleitet wird.

e) Das Anschreiben

Das Anschreiben in der Email sollte kurz und eindeutig gehalten werden. Aus dem Anschreiben muss hervorgehen, das es sich um eine Bewerbung handelt, die entsprechende Kennziffer sollte noch einmal angegeben werden, und auf den Anhang hingewiesen werden.

Tipp: Die eigenen Kontaktdaten nicht vergessen.

6.    Bewerbungsdokumente im E-Mail-Anhang

Die persönliche Bewerbung liegt im Allgemeinen in mehreren Dateien als .doc, .jpg, .tif u.ä. auf dem PC des Bewerbers. Der Jobsuchende sollte einerseits auf die Größe der zusendenden Dokumente achten und andererseits sollte er vermeiden, dass zu viele verschiedene Dateitypen versendet werden, denn das erfordert beim Empfänger entsprechende Softwarevoraussetzungen. Das Unternehmern muss also die Programme auf dem Rechner auch installiert haben, welche vom Bewerber daheim genutzt wurden. Es ist also ein Risiko viele verschiedene Dokumententypen zu verwenden und per Mail zu verschicken, im schlimmsten Fall kann der Personaler die Bewerbung gar nicht lesen, was so viel heißt wie „Bewerbung abgelehnt“

Ein anderes Problem liegt bei der Benutzung von so genannten Freemail-Anbietern wie web.de oder gmx – denn diese lassen nur Dateianhänge in einer bestimmten Größe zu, so dass viele Dokumente häufig schon beim Senden zu Problemen führen. Darüber hinaus suggerieren viele Dateien im Anhang einer E-Mail beim Personalbeauftragten einen wüsten Eindruck. Die anzuhängenden Dokumente sollten insgesamt nicht größer als 2 MB sein. Davon abweichende Größen oder Angaben sollten vorher mit der Personalabteilung des zu bewerbenden Unternehmens besprochen werden. Etwas Ordnung bringt man bei vielen Dokumenten in die Onlinebewerbung, indem man sämtliche Dateien komprimiert und in Form einer zip – Datei versendet. Die Beste und formatunabhängigste Variante ist, sämtliche Dokumente und Informationen per PDF zu senden, denn dieses Format ist in jeder Firma geläufig und bekannt.

a) Die ZIP Datei

Es sind mehrere Formate auf dem Markt, mit denen die einzelnen Dokumente vereinheitlicht oder verkleinert werden können. Der Interessent kann seine Dokumente packen und als ZIP Datei zusammenstellen. Gängige Komprimierungsprogramme wie WinZIP oder WinRAR sind normalerweise auch den Personalern geläufig.

b) Die PDF Datei

Gefälliger sieht eine PDF Datei aus. Der Bewerber wandelt die einzelnen Dokumente in PDF Dateien um und stellt diese zu einer einzigen Datei zusammen. Damit muss der Personaler nur noch eine einzige Anlage öffnen. PDF Dateien sind weniger virenanfällig und jeder kann Sie lesen. Außerdem kann das einmal gewählte Format, die Form und Farbe von Schrift und anderen Elementen nachträglich nicht mehr so schnell geändert werden. So muss der Bewerber keine Angast haben, das seine Onlinebewerbung beim Leser anders aussieht als am heimischen PC.

Hier kannst du den Acrobatreader zum Lesen von PDF Dateien in der aktuellsten Version downloaden.

Mit FreePDF XP kannst du schnell und zuverlässig aus Word PDF Dokumente erstellen. Achtung, vorher Ghostscript downloaden und installieren. Weitere Infos zu Ghostscript und FreePDF findest du auf der Herstelerseite.

7.    Die Bewerbungshomepage

Hat der Bewerber noch einen besonderen Mehrwert zu bieten, der den Rahmen einer Email sprengt, bietet sich eine Bewerbungshomepage an. Im Emailanschreiben kann der Link zur eigenen Homepage platziert werden.

a) Nutzen der Bewerbungshomepage

Wenn sich der Verantwortliche die Mühe macht, auf die Homepage des Bewerbers zu gehen, kann er sich dort bspw. Arbeitsproben des Bewerbers anschauen. Bewerbungshomepages können im Internet von Interessierten schnell gefunden werden.

b) Schaden der Bewerbungshomepage

Du veröffentlichst deine Daten im Netz, so dass jeder darauf zugreifen kann. Einmal im Internet veröffentlichte Daten können so auch in die falschen Hände geraten, so dass du dir in Zukunft nicht sicher sein kannst, ob nach dem Löschen deiner Bewerberhompage wirklich alle Daten aus dem Netz entfernt wurden oder ob irgend jemand deine Daten irgendwo weiterverwendet und dir sogar später noch Schaden zufügen kann.

C) Kosten für eine Bewerbungshomepage

Bewerber, die mit Hilfe kostenloser Programme sich eine Homepage selbst erstellen können, erwarten keine Kosten. Interessenten, die fundierte Hilfe benötigen, können je nach Speicherplatzbedarf und Laufzeit mit monatlichen Kosten von 5,- bis 10,- EUR rechnen. Weisen Schüler und Studenten ihren Status nach, sind diese Angebote für sie oft auch kostenlos.

Die Reform des Handelsrechts, oder ein gesellschaftlicher Paradigmenwechsel

Montag, 03. November 2008

Seit nunmehr vier Jahren wird über die Bilanzrechtsreform gestritten, vier Jahre bisher fruchtloser Reformbemühungen: Rot-Grün brachte einst nur das Bilanzrechtsreformgesetz zustande. Das noch immer anstehende Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG), das viel tiefgreifendere Reformen in die Rechnungslegung einführen soll, dürfte nach Auskunft des Bundesjustizministeriums erst im 1. Quartal 2009 erscheinen. Wenn es nicht, wie zu befürchten, auch der derzeitigen Regierung im Rohr stecken bleibt. Warum aber ist eine scheinbar „nur“ technische Reform des Rechnungswesens ein solches Problem?

Die gegenwärtige Finanzmarktkrise hat gewiß zur Verzögerung beigetragen, ist aber nicht der alleinige Grund. Den findet man erst, wenn man die dem BilMoG zugrundeliegenden Prinzipien anschaut, denn die sind weitgehend aus den Grundgedanken der International Financial Reporting Standards (IFRS) abgeleitet. Während nämlich im bisherigen Handelsrecht das Vorsichtsprinzip im Vordergrund steht und Offenlegungspflichten überhaupt erst 1986 durch das damalige Bilanzrichtliniengesetz (BiRiLiG) eingeführt wurden, ist das IFRS-Rechnungswesen primär auf Offenlegung und Informationsnutzen für den Abschlußleser hin orientiert. So führt das Vorsichtsprinzip zur Bildung vieler Stiller Reserven, die den Überblick über die Lage der Unternehmung im Grunde erschweren. Kennzahlenrechnungen sind oft erst nach umfangreichen Um- und Neubewertungen aussagekräftig. Das ist im internationalen Rechnungswesen anders: hier bekommt der Abschlußleser von Anfang an ein viel „richtigeres“ Bild vermittelt. Das hängt damit zusammen, daß der Leser des IFRS-Abschlusses in der Regel Kapitalmarktteilnehmer ist.

Wirtschaft ist ein Phänomen der Gesellschaft, und die Jahresabschlüsse von Unternehmen sind daher auch gesellschaftliche Dokumente. Sie geben Auskunft über die Verwendung von Produktionsfaktoren, also über unseren Stoffwechsel mit der Natur. Dies ist nach dem „alten“ Leitbild des letztlich kaiserlichen Handelsrechts eine Sache der Unternehmung und nicht der Öffentlichkeit. Erst mit der großen HGB-Reform von 1985 wurde der allgemeinen Öffentlichkeit überhaupt Einblick in die Jahresabschlüsse der Kapitalgesellschaften gegeben, und das ist in letzter Konsequenz ein Stück Demokratisierung des Rechnungswesens: jeder konnte plötzlich – ohne Bedarfsnachweis! – die Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen der großen Unternehmen einsehen, und damit Dinge erfahren, die zuvor nur der Unternehmensführung zugänglich waren. Eine Reform mit Tiefgang!

So wie die produzierende Wirtschaft Produktionsfaktoren kombiniert um aus potentiell nützlichen Gütern, die die Natur bereitstellt, tatsächlich dem Menschen nützliche Produkte zu machen, so tauschen wir die Anteile der Unternehmen, die dieses leisten, an den Börsen aus. Der Kapitalmarkt ist also der Ort, an dem der Stoffwechsel des Menschen mit der Natur durch den Austausch von Kapital gesteuert wird. Das Kapital ist der höchste aller Faktoren, denn mit Kapital kann man Boden, Arbeit und Information kaufen; umgekehrt ist das weitaus schwieriger. Es macht daher Sinn, mit der schon seit vier Jahren anstehenden Anpassung des Handelsrechts an die Grundprinzipien des IFRS-Rechnungswesens die Kapitalmarktorientierung auch zum Leitbild des Handelsrechts zu machen. Das ist der wahre Kern der nur scheinbar technischen Reform: das Handelsrecht paßt sich den kapitalmarktnahen Handlungsmustern unserer Zeit an. Es wird daher offener und Bewertungswahlrechte werden abgeschafft oder eingeschränkt, um den bilanziellen Ausweis dem Grunde und der Höhe nach realistischer zu gestalten.

Leider gibt es hier ein Problem: die Kapitalmärkte haben seit der Zulassung derivativer Finanzinstrumente in den 1970er Jahren kaum noch materielle Güter zum Gegenstand, sondern weitgehend nur noch Finanzwetten. Der Emissionshandel ist nur das neuste, vielleicht aber auch schädlichste Beispiel für diesen Mißstand. Weniger als 1% der auf Kapitalmärkten gehandelten Werte sind heute noch „beißfähig“. Dieses Kartenhaus stürzt derzeit mit atemberaubender Geschwindigkeit ein. Ist es in Wirklichkeit dieser Einsturz der ergrünten Kasino-Wirtschaft, der die Bilanzrechtsmodernisierung behindert? Es könnte nämlich sein, daß wir mit der Implosion der Börsen längst ein neues Paradigma heraufziehen sehen. Es ist möglich, daß der Bärentanz an den Börsen das Zeichen einer neuen Zeit ist, in der das Wohl der Menschen wieder im Mittelpunkt steht, und nicht das des Kapitalanlegers. Dann allerdings wäre das BilMoG veraltet, bevor es überhaupt im Bundesgesetzblatt steht.

Quelle: Dieser Beitrag wurde freundlicherweise vom Dozenten und Unternehmensberater Harry Zingel zur Verfügung gestellt. Danke dafür und weiter so.

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