Was sind eigentlich ABS-Transaktionen?

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Staatliche Restriktionen unternehmerischer Freiheiten und immer engere Rahmenbedingungen für Kreditfinanzierung im Zusammenhang mit Basel II sind ein Sumpf, in dem seltsame Blüten wachsen: Asset Backed Securities Transaktionen zum Beispiel, also durch Vermögenswerte (zumeist Forderungen) gesicherte Sicherungs- und Kredittransaktionen, durch die ein Kreditnehmer nicht nur ein höheres Rating und damit eine bessere Bonität erwirbt, sondern zugleich auch wie beim Factoring Forderungsmanagement betreiben kann. Die alten Grenzen zwischen Geld- und Kreditleihe werden zunehmend verwischt: lesen Sie die Details in diesem Artikel.

Das Geschäftsmodell der ABS-TransaktionenABS-Transaktionen betreffen in der Regel Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Kreditforderungen von Banken oder Leasingforderungen auch von Nichtbanken. Diese werden vom Forderungsinhaber (dem Originator) an eine (meist im Ausland ansässige) Zweckgesellschaft (Special Purpose Entity, SPE) veräußert. Es liegt damit eine Variante des Factoring vor. Diese Zweckgesellschaft finanziert den Erwerb der Forderungen jedoch durch die Emission von Wertpapieren, in der Regel Schuldverschreibungen, die durch die erworbenen Forderungen besichert sind. Kurz- bis mittelfristige Forderungen werden auf diese Weise in eine langfristige Finanzierungsform umgewandelt. Da die Zweckgesellschaft Forderungen von zahlreichen Originatoren kauft, kann sie ihr Forderungsportfolio gezielt gestalten. Dies erlaubt der die Forderungen verwaltenden Zweckgesellschaft ein gutes Kreditating und damit eine hohe Bonität. Die Zweckgesellschaft kann damit auch günstig Darlehen aufnehmen – oft günstiger, als es die Originatoren könnten, denn im Rahmen des Basel II Abkommen hängt die Höhe der Kreditverzinsung ja vom Rating des Schuldners ab. Die Forderungsgesellschaft kann daher in der Regel selbst als Darlehensnehmer oder ggfs. den Investoren oder Originatoren gegenüber als Sicherungsgeber auftreten.

Da die Zweckgesellschaft die erworbenen Forderungen den Originatoren gegenüber sogleich begleicht, können diese die freigewordene Liquidität zur Tilgung eigener Verbindlichkeiten verwenden. Dies verbessert relevante Bilanzkennzahlen, insbesondere die Anlagedeckung. Auf diese Weise erwirbt auch der Originator eine höhere Bonität und kann damit günstiger Fremdkapital aufnehmen.

Bei Fälligkeit der erworbenen Forderungen zieht nicht die Zweckgesellschaft als (neuer) Gläubiger den Betrag von den Schuldnern ein, sondern das veräußernde Unternehmen tut dies, und leitet die Tilgung der Forderungen an die Zweckgesellschaft weiter. Dies ist erforderlich, da der Schuldner nicht über den Forderungsverkauf informiert wird, also eine stille Zession vorliegt. Die Zweckgesellschaft verfügt regelmäßig nicht über die Ressourcen, ein vollständiges Inkassomanagement zu betreiben, obwohl die Kombination der Inkassodienstleistung und des Bonitätsmanagements durch die Zweckgesellschaft denkbar wäre. Anders als es beim "echten" Factoring der Fall ist, erfüllt die ABS-Transaktion also keine genuine Sicherungsfunktion hinsichtlich der Forderungen.

Zweckgesellschaften können vom Originator oder gemeinsam von mehreren Originatoren gegründete Organisationen sein, so daß – je nach Ausgestaltung – ein Konzern oder ein Joint Venture vorliegt. Da durch das Basel II Abkommen Kredite teurer geworden sind, nimmt die Bedeutung von ABS-Transaktionen wie auch von Factoring derzeit ständig zu. Zudem kann eine Defacto-Gewinnverschiebung auf die Zweckgesellschaft stattfinden. In diesem Zusammenhang wundert es nicht, daß viele Zweckgesellschaften in Niedrigsteuergebieten ansässig sind. Die hohe Besteuerung von Unternehmensgewinnen in Deutschland befördert damit zusätzlich die Bildung von Zweckgesellschaften und die Einführung von ABS-Transaktionen sogar schon im Mittelstand.

Ach ja: in IHK-Prüfungen wurden ABS-Transaktionen noch nicht gesichtet. Es gibt aber auch keine Garantie, daß es so bleibt 😉

Links zum Thema: Wirklich so günstig? Warum Leasing sich nicht lohnt | Sale and Lease Back: wirklich ein lohnendes Geschäft? | Das Geheimnis des Annuitätendarlehens, oder was Ihre Bank Ihnen nicht verrät | Basel II: Das Ende der Kreditversorgung? (interne Links)

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