zurück Startseite bwl24.net | Forum
back to Home bwl24.net | Board


Wann muss sich ein Student selbst um seine Krankenversicherung kümmern?

Zum Wintersemester 2008 erneute Erhöhung der studentischen Krankenversicherung

Wie die AOK berichtet, erhöht sich die Krankenversicherung für Studenten zum Wintersemester 2008 erneut. Der Student muss dann monatlich 54,78 EUR für die Krankenversicherung und 9,98 EUR für die Pflegeversicherung (für kinderlose Studenten über 23 Jahre 11,26 EUR) bezahlen.


Alt
Neu
Erhöhung um
49,40 EUR
54,78 EUR
5,38 EUR
9,09 EUR
11,26 EUR
2,17 EUR
Mehrbelastung für den Student
7,55 EUR

Übers Jahr gerechnet zahlt der kinderlose Student 90,60 EUR mehr für seine Krankenversicherung.

Welche Studenten müssen sich überhaupt selbst eine Krankenversicherung suchen?

Stundenten, die älter als 25 Jahre sind oder deren Einkommen über der Grenze (Werte für 2008: das regelmäßige Gesamteinkommen übersteigt monatlich 355,00 EUR, wobei die Grenze für geringfügig Beschäftigte dem ungeachtet bei 400,00 EUR liegt), fallen aus der Familienversicherung heraus. Diese Studenten müssen sich selbst versichern. Die günstigere studentische Krankenversicherung kann der Studierende bis zur Vollendung des 30. Lebensjahr bzw. 14. Fachsemesters in Anspruch nehmen. Erfüllt der Student diese Bedingungen nicht mehr, hat der er 4 Möglichkeiten.

1. Antrag auf Fortführung

Der Student kann bei seiner Krankenkasse einen Antrag auf Fortführung der studentischen Krankenversicherung stellen. Gründe für die Gewährung können bspw. sein: längere Krankheit, das Abitur wurde auf dem 2. Bildungsweg bestanden und dann sofort ein Studium begonnen, oder ein eigenes Kind/Kinder sein.

2. Der Absolvententarif

Der Student kann sich zu einem so genannten Absolvententarif freiwillig gesetzlich für weitere 6 Monate versichern. Bei der TKK sind im Absolvententarif momentan monatlich nur 87,80 Euro in der Krankenversicherung und 16,15 Euro beziehungsweise 18,22 Euro (kinderlose Mitglieder) für die Pflegeversicherung zu zahlen.

3. Freiwillige gesetzliche Weiterversicherung

Treffen Pkt. 1 und 2 nicht zu, kann sich der Student trotzdem freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse weiterversichern. Er muss dann den Mindestbeitrag von 113,48 EUR in der Krankenversicherung und 16,15 Euro beziehungsweise 18,22 Euro (kinderlose Mitglieder) für die Pflegeversicherung zahlen. Das maximale monatliche Gesamteinkommen darf 828,23 EUR nicht übersteigen.

4. Die Private Versicherung

Der Student muss sich nicht weiter gesetzlich krankenversichern. Er kann die Angebote der privaten Krankenversicherungen prüfen. Zahlt er dort weniger, kann sich ein Wechsel durchaus lohnen.

Vergleich und Angebot zur privaten Krankenversicherung

Gewünschter Schutz: 
Selbstbeteiligung: 
Bisher versichert: 
Vorname:
Nachname:
Geburtsdatum:
 tt.mm.jjjj
Strasse und Nr.:
PLZ und Ort:
Telefon:
E-Mail:
Erreichbarkeit: 
Berufsgruppe:
Anmerkungen: 
 
Ich stimme Datenschutzerklärung und AGB zu
ein Service von versicherung.net

In welche Versicherung der Student fällt, zeigt die folgende Übersicht:


 

Familien-
versichert

Studentische
Kranken-
versicherung

Freiwillige
gesetzliche
Kranken-
versicherung

Private
Kranken-
versicherung

Studenten bis zum vollendeten
25. Lebensjahr

X

 

 

 

Studenten unter 30, aber mit 14 Fachsemestern*

 

 

X

X

Studenten älter als 25 bis zum vollendeten 30. Lebensjahr und weniger als 14 Fachsemestern*

 

X

 

 

Studenten ab dem 30. Lebensjahr*

 

 

X

X

*Ausnahmefälle, wie bspw. bei langer Krankheit oder Abitur auf dem 2. Bildungsweg und dann erst Aufnahme eines Studiums, kann auf Antrag die studentische Krankenversicherung weiter gewährt werden.

Tags: , , , ,


Ähnliche Beiträge


Eine Antwort zu “Wann muss sich ein Student selbst um seine Krankenversicherung kümmern?”

  1. Studentische Krankenversicherung | Logistik und eBusiness sagt:

    [...] Weblog von BWL24.net habe ich einen interessanten Artikel zur studentischen Krankenversicherung [...]

Hinterlasse eine Antwort