Wann muss sich ein Student selbst um seine Krankenversicherung kümmern?
Zum Wintersemester 2008 erneute Erhöhung der studentischen Krankenversicherung
Wie die AOK berichtet, erhöht sich die Krankenversicherung für Studenten zum Wintersemester 2008 erneut. Der Student muss dann monatlich 54,78 EUR für die Krankenversicherung und 9,98 EUR für die Pflegeversicherung (für kinderlose Studenten über 23 Jahre 11,26 EUR) bezahlen.
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Alt
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Neu
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Erhöhung um
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49,40 EUR
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54,78 EUR
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5,38 EUR
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9,09 EUR
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11,26 EUR
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2,17 EUR
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Mehrbelastung für den Student
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7,55 EUR
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Übers Jahr gerechnet zahlt der kinderlose Student 90,60 EUR mehr für seine Krankenversicherung.
Welche Studenten müssen sich überhaupt selbst eine Krankenversicherung suchen?
Stundenten, die älter als 25 Jahre sind oder deren Einkommen über der Grenze (Werte für 2008: das regelmäßige Gesamteinkommen übersteigt monatlich 355,00 EUR, wobei die Grenze für geringfügig Beschäftigte dem ungeachtet bei 400,00 EUR liegt), fallen aus der Familienversicherung heraus. Diese Studenten müssen sich selbst versichern. Die günstigere studentische Krankenversicherung kann der Studierende bis zur Vollendung des 30. Lebensjahr bzw. 14. Fachsemesters in Anspruch nehmen. Erfüllt der Student diese Bedingungen nicht mehr, hat der er 4 Möglichkeiten.
1. Antrag auf Fortführung
Der Student kann bei seiner Krankenkasse einen Antrag auf Fortführung der studentischen Krankenversicherung stellen. Gründe für die Gewährung können bspw. sein: längere Krankheit, das Abitur wurde auf dem 2. Bildungsweg bestanden und dann sofort ein Studium begonnen, oder ein eigenes Kind/Kinder sein.
2. Der Absolvententarif
Der Student kann sich zu einem so genannten Absolvententarif freiwillig gesetzlich für weitere 6 Monate versichern. Bei der TKK sind im Absolvententarif momentan monatlich nur 87,80 Euro in der Krankenversicherung und 16,15 Euro beziehungsweise 18,22 Euro (kinderlose Mitglieder) für die Pflegeversicherung zu zahlen.
3. Freiwillige gesetzliche Weiterversicherung
Treffen Pkt. 1 und 2 nicht zu, kann sich der Student trotzdem freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse weiterversichern. Er muss dann den Mindestbeitrag von 113,48 EUR in der Krankenversicherung und 16,15 Euro beziehungsweise 18,22 Euro (kinderlose Mitglieder) für die Pflegeversicherung zahlen. Das maximale monatliche Gesamteinkommen darf 828,23 EUR nicht übersteigen.
4. Die Private Versicherung
Der Student muss sich nicht weiter gesetzlich krankenversichern. Er kann die Angebote der privaten Krankenversicherungen prüfen. Zahlt er dort weniger, kann sich ein Wechsel durchaus lohnen.
In welche Versicherung der Student fällt, zeigt die folgende Übersicht:
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Familien- |
Studentische |
Freiwillige |
Private |
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Studenten bis zum vollendeten |
X |
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Studenten unter 30, aber mit 14 Fachsemestern* |
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X |
X |
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Studenten älter als 25 bis zum vollendeten 30. Lebensjahr und weniger als 14 Fachsemestern* |
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X |
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Studenten ab dem 30. Lebensjahr* |
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X |
X |
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*Ausnahmefälle, wie bspw. bei langer Krankheit oder Abitur auf dem 2. Bildungsweg und dann erst Aufnahme eines Studiums, kann auf Antrag die studentische Krankenversicherung weiter gewährt werden. |
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Tags: gesetzliche Krankenversicherung, Krankenversicherung, private Krankenversicherung, Studentenversicherung, studentische Krankenversicherung
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13. Oktober 2008 um 11:56
[...] Weblog von BWL24.net habe ich einen interessanten Artikel zur studentischen Krankenversicherung [...]