Teures Studentenleben – Das kannst du an staatlicher Hilfe beantragen
Besonders Studenten trifft die allgemeine Teuerung. Ihr monatliches Budget erhöht sich im Allgemeinen nicht im gleichen Verhältnis wie die Ausgaben. Im Folgenden gehen wir darauf ein, welche staatlichen Hilfen den Studenten zustehen.
1. Bafög
Auswärtig untergebrachte Studenten können für die Dauer der Regelstudienzeit bis zu 643,- EUR Bafög pro Monat erhalten. Lediglich 50 % davon muss der Student nach Beendigung seines Studiums zurückzahlen.
2. KfW Kredite
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) hat für die zukünftigen Akademiker zwei Kredite im Angebot. Dabei ist die Gewährung der Kredite vom eigenen Einkommen oder dem Einkommen der Eltern unabhängig.
a) Der Studienkredit
Für das Erststudium kann der Student bei der KfW einen Studienkredit beantragen. Der Studienkredit ist ausschließlich für die Finanzierung der Lebenshaltungskosten gedacht. Die Beantragung des Darlehens ist immer auf das erste Studienfach bezogen, auch wenn parallel mehrere Fächer studiert werden. Der monatliche Mindestbetrag liegt bei 100,- EUR, max. können monatlich 650,- EUR bis zum 10. Fachsemester ausgezahlt werden. Die Rückzahlung erfolgt nach einer Karenzphase von 18 bis 23 Monaten nach Beendigung des Studiums. Der Rückzahlungszeitraum kann bis 25 Jahre gewählt werden.
b) Der Bildungskredit
Der Bildungskredit ist nicht für das Erststudium gedacht. An die Förderung sind enge Bedingungen geknüpft, so muss der Student
- bereits eine Zwischenprüfung bestanden haben
- den ersten Teil eines konsekutiven Studiengangs abgeschlossen haben
- ein postgraduales Diplomstudium oder ein Master- bzw. Magisterstudium betreiben
- ein Zusatz-, Ergänzungs- oder Aufbaustudiums betreiben
- Teilnehmer eines in- oder ausländischen Praktikums sein, das im Zusammenhang mit dem Studium durchgeführt wird
Erfüllt der Student die Bedingungen, kann er für max. 24 Monate je 300,- EUR ausgezahlt bekommen. Die Rückzahlung erfolgt nach 4 tilgungsfreien Jahren, beginnend mit der ersten Auszahlung, in festen Raten zu 120,- EUR
3. Studienbeitragsdarlehen
In einigen Bundesländern wurde die Erhebung von Studiengebühren beschlossen. Kann der Student die Gebühren nicht sofort bezahlen, hat er die Möglichkeit ein Studienbeitragsdarlehen aufzunehmen. Dieses Darlehen dient ausschließlich zur Finanzierung der Studiengebühren. Das Darlehen kann bei der entsprechenden Landesbank oder der KfW beantragt werden und wird direkt an die Hochschule ausgezahlt. Das Darlehen soll nach Meinung der Studiengebührenerhebenden Länder für die Regelstudienzeit + 4 weitere Semester gewährt werden. Die Rückzahlung orientiert sich an den Bedingungen der Bafög Rückzahlung.
4. Sozialleistungen
Leider haben Studenten keinen Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt ALG II oder auch bekannt als Hartz 4. Studenten, die keinen Anspruch mehr auf Bafög haben, weil sie bspw. die Regelstudienzeit um mehr als 2 Semester überschritten haben, können bei der Kommune Wohngeld beantragen.
Tags: BAföG, Bildungskredit, Darlehen, Fördermittel, Kredit, Sozialleistungen, Studienkredit, ZUschuss
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21. November 2008 um 16:07
Hallo BWLer!
Mir ist bei diesem Beitrag aufgefallen, dass nur staatliche Möglichkeiten aufgeführt werden. Vielleicht sollte man auch erwähnen, dass die Hausbank in der Regel auch sehr attraktive Angebote bezüglich Bildungskredite macht. Ich habe z.B. einen Bildungskredit bei der Deutschen Bank aufgenommen und zahle seitdem weniger Zinsen als bei der KfW! Dies ist vielen nicht bewusst, ich kann nur empfehlen, sich auch in diese Richtung zu informieren.
Nachteil ist allerdings, dass die rückzahlungsfreie Zeit max. 12 Monate beträgt, das kann gegebenenfalls schwierig werden.
Gruß von einer Wirtschaftsrechtlerin!