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Archiv für Oktober 2008

Wann muss sich ein Student selbst um seine Krankenversicherung kümmern?

Freitag, 10. Oktober 2008

Zum Wintersemester 2008 erneute Erhöhung der studentischen Krankenversicherung

Wie die AOK berichtet, erhöht sich die Krankenversicherung für Studenten zum Wintersemester 2008 erneut. Der Student muss dann monatlich 54,78 EUR für die Krankenversicherung und 9,98 EUR für die Pflegeversicherung (für kinderlose Studenten über 23 Jahre 11,26 EUR) bezahlen.


Alt
Neu
Erhöhung um
49,40 EUR
54,78 EUR
5,38 EUR
9,09 EUR
11,26 EUR
2,17 EUR
Mehrbelastung für den Student
7,55 EUR

Übers Jahr gerechnet zahlt der kinderlose Student 90,60 EUR mehr für seine Krankenversicherung.

Welche Studenten müssen sich überhaupt selbst eine Krankenversicherung suchen?

Stundenten, die älter als 25 Jahre sind oder deren Einkommen über der Grenze (Werte für 2008: das regelmäßige Gesamteinkommen übersteigt monatlich 355,00 EUR, wobei die Grenze für geringfügig Beschäftigte dem ungeachtet bei 400,00 EUR liegt), fallen aus der Familienversicherung heraus. Diese Studenten müssen sich selbst versichern. Die günstigere studentische Krankenversicherung kann der Studierende bis zur Vollendung des 30. Lebensjahr bzw. 14. Fachsemesters in Anspruch nehmen. Erfüllt der Student diese Bedingungen nicht mehr, hat der er 4 Möglichkeiten.

1. Antrag auf Fortführung

Der Student kann bei seiner Krankenkasse einen Antrag auf Fortführung der studentischen Krankenversicherung stellen. Gründe für die Gewährung können bspw. sein: längere Krankheit, das Abitur wurde auf dem 2. Bildungsweg bestanden und dann sofort ein Studium begonnen, oder ein eigenes Kind/Kinder sein.

2. Der Absolvententarif

Der Student kann sich zu einem so genannten Absolvententarif freiwillig gesetzlich für weitere 6 Monate versichern. Bei der TKK sind im Absolvententarif momentan monatlich nur 87,80 Euro in der Krankenversicherung und 16,15 Euro beziehungsweise 18,22 Euro (kinderlose Mitglieder) für die Pflegeversicherung zu zahlen.

3. Freiwillige gesetzliche Weiterversicherung

Treffen Pkt. 1 und 2 nicht zu, kann sich der Student trotzdem freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse weiterversichern. Er muss dann den Mindestbeitrag von 113,48 EUR in der Krankenversicherung und 16,15 Euro beziehungsweise 18,22 Euro (kinderlose Mitglieder) für die Pflegeversicherung zahlen. Das maximale monatliche Gesamteinkommen darf 828,23 EUR nicht übersteigen.

4. Die Private Versicherung

Der Student muss sich nicht weiter gesetzlich krankenversichern. Er kann die Angebote der privaten Krankenversicherungen prüfen. Zahlt er dort weniger, kann sich ein Wechsel durchaus lohnen.

Vergleich und Angebot zur privaten Krankenversicherung

Gewünschter Schutz: 
Selbstbeteiligung: 
Bisher versichert: 
Vorname:
Nachname:
Geburtsdatum:
 tt.mm.jjjj
Strasse und Nr.:
PLZ und Ort:
Telefon:
E-Mail:
Erreichbarkeit: 
Berufsgruppe:
Anmerkungen: 
 
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In welche Versicherung der Student fällt, zeigt die folgende Übersicht:


 

Familien-
versichert

Studentische
Kranken-
versicherung

Freiwillige
gesetzliche
Kranken-
versicherung

Private
Kranken-
versicherung

Studenten bis zum vollendeten
25. Lebensjahr

X

 

 

 

Studenten unter 30, aber mit 14 Fachsemestern*

 

 

X

X

Studenten älter als 25 bis zum vollendeten 30. Lebensjahr und weniger als 14 Fachsemestern*

 

X

 

 

Studenten ab dem 30. Lebensjahr*

 

 

X

X

*Ausnahmefälle, wie bspw. bei langer Krankheit oder Abitur auf dem 2. Bildungsweg und dann erst Aufnahme eines Studiums, kann auf Antrag die studentische Krankenversicherung weiter gewährt werden.

Teures Studentenleben – Das kannst du an staatlicher Hilfe beantragen

Freitag, 10. Oktober 2008

Besonders Studenten trifft die allgemeine Teuerung. Ihr monatliches Budget erhöht sich im Allgemeinen nicht im gleichen Verhältnis wie die Ausgaben. Im Folgenden gehen wir darauf ein, welche staatlichen Hilfen den Studenten zustehen.

1. Bafög

Auswärtig untergebrachte Studenten können für die Dauer der Regelstudienzeit bis zu 643,- EUR Bafög pro Monat erhalten. Lediglich 50 % davon muss der Student nach Beendigung seines Studiums zurückzahlen.

2. KfW Kredite

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) hat für die zukünftigen Akademiker zwei Kredite im Angebot. Dabei ist die Gewährung der Kredite vom eigenen Einkommen oder dem Einkommen der Eltern unabhängig.

a) Der Studienkredit

Für das Erststudium kann der Student bei der KfW einen Studienkredit beantragen. Der Studienkredit ist ausschließlich für die Finanzierung der Lebenshaltungskosten gedacht. Die Beantragung des Darlehens ist immer auf das erste Studienfach bezogen, auch wenn parallel mehrere Fächer studiert werden. Der monatliche Mindestbetrag liegt bei 100,- EUR, max. können monatlich 650,- EUR bis zum 10. Fachsemester ausgezahlt werden. Die Rückzahlung erfolgt nach einer Karenzphase von 18 bis 23 Monaten nach Beendigung des Studiums. Der Rückzahlungszeitraum kann bis 25 Jahre gewählt werden.

b) Der Bildungskredit

Der Bildungskredit ist nicht für das Erststudium gedacht. An die Förderung sind enge Bedingungen geknüpft, so muss der Student

  • bereits eine Zwischenprüfung bestanden haben
  • den ersten Teil eines konsekutiven Studiengangs abgeschlossen haben
  • ein postgraduales Diplomstudium oder ein Master- bzw. Magisterstudium betreiben
  • ein Zusatz-, Ergänzungs- oder Aufbaustudiums betreiben
  • Teilnehmer eines in- oder ausländischen Praktikums sein, das im Zusammenhang mit dem Studium durchgeführt wird

Erfüllt der Student die Bedingungen, kann er für max. 24 Monate je 300,- EUR ausgezahlt bekommen. Die Rückzahlung erfolgt nach 4 tilgungsfreien Jahren, beginnend mit der ersten Auszahlung, in festen Raten zu 120,- EUR

3. Studienbeitragsdarlehen

In einigen Bundesländern wurde die Erhebung von Studiengebühren beschlossen. Kann der Student die Gebühren nicht sofort bezahlen, hat er die Möglichkeit ein Studienbeitragsdarlehen aufzunehmen. Dieses Darlehen dient ausschließlich zur Finanzierung der Studiengebühren. Das Darlehen kann bei der entsprechenden Landesbank oder der KfW beantragt werden und wird direkt an die Hochschule ausgezahlt. Das Darlehen soll nach Meinung der Studiengebührenerhebenden Länder für die Regelstudienzeit + 4 weitere Semester gewährt werden. Die Rückzahlung orientiert sich an den Bedingungen der Bafög Rückzahlung.

4. Sozialleistungen

Leider haben Studenten keinen Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt ALG II oder auch bekannt als Hartz 4. Studenten, die keinen Anspruch mehr auf Bafög haben, weil sie bspw. die Regelstudienzeit um mehr als 2 Semester überschritten haben, können bei der Kommune Wohngeld beantragen.

 

Grundlage rationaler M&A-Entscheidungen?

Donnerstag, 09. Oktober 2008

Eine Auswahl zwölf wesentlicher Fehlerquellen aus praktischer Sicht

Die Ermittlung möglichst exakter Unternehmens- oder Entscheidungswerte ist in der betriebswirtschaftlichen Praxis an vielen Stellen von zentraler Bedeutung, weil sie – oder daraus abgeleitete Größen – unternehmerische Entscheidungen beeinflussen. Allgemein gesprochen ist der Unternehmenswert (bzw. seine Veränderung) der relevante Erfolgsmaßstab bei der Entscheidung über die Durchführung von Investitionen oder der Wahl zwischen strategischen Handlungsoptionen. Zur Sicherstellung der Rationalität von M&A-Maßnahmen und zur Erhöhung des Spielraums in Verhandlungssituationen empfiehlt es sich für Entscheider im Unternehmen und ihre Berater, mögliche Fehlerquellen im Auge zu behalten.

Dieser Beitrag präsentiert einen Bezugsrahmen für die systematische Analyse des Bewertungsprozesses. Zudem werden beispielhaft zwölf ausgewählte Fehlerquellen diskutiert, die der Bestimmung eines (gemessen an den verfügbaren Informationen) „richtigen“ Unternehmenswertes entgegenstehen.

Ganzen Artikel lesen:

offiziell-nr-297-fehlerquellen-unternehmensbewertung (PDF, 192 kb)

Risikogerechte Kapitalkostensätze als Werttreiber bei Investitionen

Donnerstag, 09. Oktober 2008

Die Kapitalkosten sind – näherungsweise – zu interpretieren als Mindestanforderung an die zu erwartende Rendite einer Investition und stellen einen der Werttreiber eines Unternehmens dar. Dabei sind die Kapitalkostensätze als verdichtetes Maß für den Risikoumfang das Bindeglied zwischen wertorientiertem strategischem Management und dem Risikomanagement. Sie lassen sich aus dem Eigenkapitalbedarf (Risikokapital) als Risikomaß ableiten, der wiederum mittels Simulation konsistent auf der Grundlage einer stochastischen Investitions- bzw. Unternehmensplanung (mit Risiken) berechnet wird.

Den gesamten Artikel zum Thema Unternehmensführung lesen:
offiziell-451-risikogerechte-kapitalkostensaetze (PDF, 9.431 kb)

Autor: www.werner-gleissner.de

Simulationsbasierte Bewertung und Exit-Preis Schätzung bei PE-Gesellschaften

Mittwoch, 08. Oktober 2008

Der Erfolg von Private Equity und Venture Capital Gesellschaften ist vor allem durch die Fähigkeit bestimmt, den unsicheren zukünftigen Verkaufspreis (Exit-Preis) einer (potenziellen) Beteiligung einschätzen zu können. Wenn (wie so oft) Ausschüttungen einer Beteiligung an die PE-Gesellschaft nur eine relativ geringe Bedeutung haben, ist der maximal akzeptable Kaufpreis (Grenzpreis) im Wesentlichen bestimmt durch den möglichen unsicheren Exit-Preis zum Zeitpunkt T, also das Verkaufspreisrisiko. Notwendig ist hierbei, die neuen Verfahren der Bewertung von Unternehmen zu nutzen, die die realen Unvollkommenheiten eines Kapitalmarktes berücksichtigen.

In dem Artikel wird gezeigt, wie auf Grundlage der vorhandenen Erfolgsplanung (und der dort implizit erfassten Risiken) auf den „Eigenkapitalbedarf“ (Risikokapital) als Risikomaß geschlossen werden kann. Aus diesem lässt sich wiederum ein angemessener Risikoabschlag zur Ermittlung des Grenzpreises ableiten. Mit dem dargestellten Verfahren wird damit endlich ein einfaches betriebswirtschaftliches Prinzip in die Bewertungspraxis umgesetzt: Hohe Unsicherheit (Risiko) über die Zukunftsentwicklung einer potenziellen Beteiligung führt zu einem hohen Bedarf an teurem Eigenkapital und damit zu einem sinkenden Unternehmenswert. Dies betont die Bedeutung der knappen Ressource Eigenkapital als begrenzenden Faktor des Investitionsvolumens.

Den gesamten Artikel zur Unternehmensbewertung downloaden: offiziell-nr-632-simulationsbasierte-bewertung-mar_200807 (PDF, 303 kb)

http://www.futurevalue.de/