BilMoG: aktueller Sachstand des Gesetzgebungsverfahrens

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Die Bundesregierung hat vorgestern (am 21. Mai) den bisherigen Referentenentwurf des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) mit einigen Abänderungen in den Details als offiziellen Regierungsentwurf in das Gesetzgebungsverfahren geschickt. Die größte Reform des Handelsrechts seit dem Bilanzrichtliniengesetz von 1985/86 ist damit endlich auf den parlamentarischen Weg geschickt worden. Der ist jedoch noch weit:

So erklärte das Bundesjustizministerium gestern in einer telefonischen Stellungnahme auf Nachfrage des BWL-Boten, man "habe noch Hoffnung", das BilMoG noch dieses Jahr ins Bundesgesetzblatt zu bringen, so daß die Reform 2009 in Kraft treten könne. Das bedeutet natürlich indirekt, daß es eben möglicherweise doch nichts wird, denn dieses Regelwerk ist "kein Selbstläufer". In zahlreichen Beratungen in den Ausschüssen besteht Diskussionsbedarf und entstehen Änderungsanträge. Die endgültige Gesetzesversion dürfte also auch nicht dem gegenwärtig auf der Webseite des BMJ zu findenden Regierungsentwurf entsprechen. Falls die Reform noch ab 2009 in Kraft tritt, dürfte die Verkündung im Bundesgesetzblatt sehr kurzfristig stattfinden. Für viel Arbeit zwischen Weihnachten und Neujahr ist also gesorgt.

Falls das BilMoG nicht wie geplant zum 1. Januar 2009 in Kraft tritt, wird es vermutlich erst ab 2010 wirksam, denn steuer- und handelsrechtliche Reformen sind schwer unterjährig umzusetzen.

Der BWL-Bote bleibt am Ball und berichtet weiter über das Reformprojekt.

Links zum Thema: BilMoG: Übersicht über geplante Neuregelungen im Handelsrecht | Skript zur Rechnungslegung nach IAS/IFRS (interne Links) Bundesministerium der Justiz (externer Link)

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