Unausrottbare Fehler: schon wieder die kalkulatorischen Zinsen

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Bestimmte Fehler scheinen einfach unausrottbar zu sein. Das betrifft nicht nur höchst seltsame Rechenverfahren bei der Amortisationsrechnung oder widersinnige Methoden beim Abzugskapital, sondern auch immer wieder die kalkulatorischen Zinsen. Nach einem richtig heftigen Kammerfehler in einer Prüfung ist jetzt wieder ein neuer Hauer aufgetaucht, diesmal im offiziellen Lehrmaterial der Industrie- und Handelskammern.

So haben wir an dieser Stelle vielfach die Textbände der Industrie- und Handelskammern kritisiert, doch auch die jeweils zugehörigen Übungsbände enthalten bisweilen seltsame Konzepte und fehlerhafte Fallstudien. Ein Beispiel ist Aufgabe 28 auf S. 11 im Übungsband "Finanzierung und Investition" zum Fortbildungsgang "Geprüfter Technischer Betriebswirt". In dieser Aufgabe beabsichtigt eine Chemiefabrik die Anschaffung einer neuen Maschine, und eine Investitionsrechnung soll durchgeführt werden. So weit, so gut.

Statische Methoden der Investitionsrechnung, wie im Beispiel die Kostenvergleichsrechnung, sind unzweifelhaft prüfungswichtig. Wer es aber so macht, wie in dem IHK-Übungsband, könnte eine böse Überraschung in der Prüfung erleben. "Wie läßt sich", so beispielsweise Frage a) zu dieser Aufgabe, "ein Vergleich bei unterschiedlichen Nutzungsdauern durchführen".

Denken wir erstmal selber nach: in der statischen Rechnung werden kalkulatorische Zinsen berechnet. Diese werden auf die mittlere Kapitalbindung berechnet. Die mittlere Kapitalbindung ist der Durchschnitt aus Anschaffungskosten [AK] und Schrottwert [SW] einer technischen Anlage:

 

Mittlere Kapitalbindung

Multipliziert man diesen Wert mit dem Mindestrentabilitätszins Rmin, so erhält man die kalkulatorischen Zinskosten der Anlage:

 

Mittlere Kapitalbindung

Dieser Zinskostenwert ist, im Gegensatz zu Finanzierungszinsaufwendungen, eine Bewertung des Produktionsfaktors "Kapital", der in dieser Anlage gebunden ist. Er betrifft jede Anlage. Alle Investitionen verursachen Zinskosten, auch dann, wenn sie mit Bargeld bezahlt worden sind. Dies ist das Grundkonzept, das dem Prüfungsteilnehmer bekannt sein sollte. Eine Vielzahl von Prüfungsfragen bauen darauf auf. Nur nicht die der Kämmerlinge:

Schauen wir nämlich in die Lösung auf S. 59 des gleichen Übungsbandes, so finden wir die Erläuterung, daß es sich bei den beiden Anlagen um Investitionen unterschiedlicher Nutzungsdauern handele. Die durchschnittliche Kapitalbindung sei daher nicht vergleichbar und bei der länger nutzbaren Maschine müsse am Ende der Nutzungszeit der anderen Anlage ein fiktiver Verkauf angenommen werden, um die kalk. Verzinsung vergleichbar zu machen.

Autsch!

Soweit ich die vorstehende Formel sehe, kommt die Nutzungsdauer in der durchschnittlichen Kapitalbindung gar nicht vor. Die Kostenvergleichsrechnung ist eine einperiodige Rechnung. Sie betrachtet nur ein Jahr. Sie berücksichtigt jedoch die kalkulatorische Abschreibung, die eine Wiederbeschaffungsfinanzierung darstellt. Nach Ablauf der Nutzungszeit einer Anlage würde also ein Ersatz beschafft. Es gibt also so gesehen gar keine beschränkten Nutzungsdauern, sondern den Grundsatz der Unternehmensfortführung (analog zu §252 Abs. 1 Nr. 2 HGB). Die unterschiedlichen Nutzungsdauern von Anlagen spielen beim Kostenvergleich also keine Rolle. Fiktive Verkaufspreise und ähnliche Konzepte sind also – Blödsinn.

Und das ist nicht der einzige Hammer, der in dieser Aufgabe versteckt ist. In den nächsten Tagen kommen wir erneut darauf zurück, und schauen uns noch einen weiteren groben Fehler an, den die Kammerautoren in der gleiche Aufgabe untergebracht haben.

Links zum Thema: Amortisationsrechnung: Warum Fehler durch häufige Wiederholung nicht richtiger werden… | Kalkulatorische Zinsrechnung: warum man das Abzugskapital nicht abziehen sollte | Unausrottbare Fehler: zum Beispiel die kalkulatorischen Zinsen | Die Schwächen der IHK-Textbände: ein Beispiel | Irrungen und Wirrungen der Kostenrechnung: warum Bankzinsen keine Kosten sind (interne Links)

Literatur: Zingel, Harry, "Lehrbuch der Kosten- und Leistungsrechnung", Heppenheim 2004, ISBN 3-937473-05-X, Amazon.de. Auf der BWL-CD ohne Mehrkosten enthalten.

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