Bilanzbuchhalter: neue Prüfungsverordnung, aber noch kein neuer Rahmenstoffplan

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Das Rechnungswesen befindet sich im Umbruch, insbesondere hinsichtlich des allmählichen Umstieges von der alten HGB-Rechnungslegung auf die Anwendung der International Financial Reporting Standards (IFRS). Dieser Wandel ist jetzt auch in der neuen Prüfungsordnung der Bilanzbuchhalter angekommen. Die seit dem 1. November in Kraft befindliche Neuregelung enthält jetzt auch ausdrücklich internationales Bilanzrecht. Hauptproblem: ein neuer Rahmenstoffplan fehlt noch immer.

So besteht die Prüfung jetzt gemäß §3 der neuen Verordnung aus drei Teilen die man mit "Kostenrechnung" und "Finanzmanagement", mit "Abschluß und Steuerlehre" und mit "Präsentation und Fachgespräch" überschreiben könnte. Hinzu kommen Zusatzqualifikationen wie Managementthemen, Organisation, Personalwirtschaft, Projektmanagement und vergleichbare Inhalte, die "optional" sind (§9 der Verordnung). So wird die bisherige Verordnung aus dem März 1990 nach fast 17 Jahren endlich grundlegend reformiert. Letzter Sachstand des zugehörigen Rahmenstoffplanes war übrigens 1998.

Prüfungsteil B ist besonders interessant. Neben der betrieblichen Steuerlehre und der Jahresabschlußanalyse soll hier jetzt die Bilanzierung sowohl nach nationalem Recht (HGB) als auch nach internationalen Vorschriften (IFRS, US-GAAP) vermittelt werden. Die bisherige Unterscheidung in die Fortbildungsgänge "Bilanzbuchhalter" und "Bilanzbuchhalter international" dürfte damit hinfällig sein. Von einer einstmaligen Stellung als "Exot" haben die internationalen Vorschriften nun also den Weg in die "Mainstream-Bilanzierung" geschafft.

Insgesamt scheint sich eine Verengung der Bilanzbuchhalterqualifikation auf wirkliche Rechnungswesen-Themen abzuzeichnen. Das drückt sich besonders in der neuen Optionalität der Management-Fächer aus: war hier bisher vieles verpflichtend, ist es jetzt nur noch ein optionales Wahlfach, mit dem persönliche Präferenzen und individuelle betriebliche Notwendigkeiten artikuliert werden können. Offenbar wird der Bilanzbuchhalter nunmehr weniger als Führungskraft und mehr als echter Rechnungswesen-Spezialist verstanden, der in mehreren Rechtsumgebungen gleichermaßen zu Hause ist. Die Unternehmensführung als eigentlich nichtbuchhalterische Aufgabe bleibt daher eher für andere Fortbildungsgänge, wie den Geprüften Betriebswirt oder den Geprüften Technischen Betriebswirt. Meiner Meinung nach ist das eine sinnvolle Neuplazierung des Bilanzbuchhalters.

Für Teilnehmer bestehender Bilanzbuchhalter-Lehrgänge ändert sich nichts, denn die Prüfung nach der bisherigen Verordnung soll es noch mindestens bis zum 31.10.2011 geben. Allen Teilnehmern, die sich jetzt für einen neu beginnenden Lehrgang entscheiden, ist die neue Verordnung aber wärmstens ans Herz gelegt. Ein Unsicherheitsfaktor freilich bleibt: es besteht noch kein zugehöriger Rahmenstoffplan. Wie die neue Verordnung also konkret und im einzelnen umgesetzt wird, ist also noch ungewiß. Es kann also ratsam sein, noch ein wenig zu warten – und/oder den DIHK zu drängen, endlich mit dem neuen Rahmenstoffplan rauszurücken.

Links zum ThemaSkript zum HGB-Abschluß | Skript zu IAS/IFRS | (interne Links) Die neue Verordnung im BGBl (externer Link)

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