Durchgefallene Prüfungsteilnehmer: Feuer frei zum dritten Schuß!

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Wer durch eine Prüfung fällt, der erhält eine zweite Chance. Er kann die Prüfung wiederholen – neues Spiel, neues Glück. Wer es dann immer noch nicht schafft, der darf ein drittes Mal antreten. Dann aber ist das Ende der Fahnenstange erreicht, denn wer drei Mal durchknallt, hat endgültig verloren. Weitere Wiederholungen unmöglich – bisher. Damit aber könnte bald Schluß sein: ist der Weg jetzt auch für diejenigen frei, die es schon drei Mal nicht geschafft haben?

Die Regelung, daß nur zwei Wiederholungen, also insgesamt drei Versuche erlaubt sind, gilt ziemlich universell bei Universitäten, Fachhochschulen und den Industrie- und Handelskammern. Bei letzteren aber vielleicht nicht mehr lange: wie aus gutunterrichteten Kreisen verlautet werden seit einigen Wochen auch Personen zu erneuten Prüfungen zugelassen, die anderswo (oder an der gleichen Kammer) schon mehr als zwei Mal nicht bestanden haben.

Grund hierfür ist der Gleichheitsgrundsatz, und die einstweilige technische Unzulänglichkeit. So kann mangels einer zentralen Datenbank über abgelegte Aus- und Fortbildungsprüfungen nicht wirklich nachgeprüft werden, ob jemand, der zu einer Prüfung antritt, nicht anderswo schon endgültig durchgefallen ist – bei zu vielen anderen Kammern müßte nachgefragt werden, denn einen zentralen Prüfungsausschuß gibt es nicht. Bisher also gilt die bekannte Wahrheit, daß Frechheit siegt: wer einfach behauptet, es zum ersten Mal zu versuchen, wird faktisch zugelassen. Dieser bestehende Zustand wird jetzt anscheinend offiziell legalisiert.

Feuer frei zum dritten Schuß! Wer auch immer eine endgültige Ablehnung bekommen hat sollte also jetzt bei "seiner" Kammer fragen, wie endgültig dies wirklich ist: es könnte herauskommen, daß eine erneute Anmeldung angenommen wird, wenngleich auch zu Erstprüfungsbedingungen: ist jemand also bei mehreren Teilprüfungen nur in einem Fall dreimal durchgesackt, so muß er dann dennoch alle Prüfungen wiederholen, auch die, die anfänglich schon bestanden wurden. Das aber könnte der Anlaß für neue Streitigkeiten und höchstrichterliche Entscheidungen werden, denn bisher galt nach herrschender Meinung und ständiger Rechtsprechung, daß bestandene Prüfungen nicht wiederholt werden dürfen – ebenfalls aus Gleichheitsgründen. Was aber ist, wenn jemand jetzt nur deshalb eine Prüfung absichtlich vergeigt, um eine andere, mit deren Ergebnis er unzufrieden ist, zu wiederholen?

Ob die jetzt anscheinend entstehende neue Rechtslage lange bestehen bleibt, ist aber ungewiß, denn es fehlt anscheinend nur an einer zentralen Erfassung aller Prüfungsteilnehmer. Würde diese gewährleistet, könnte man jenen, die endgültig durchfallen, einen neuen Versuch wirksam verwehren. Betrachtet man die politische Unkultur dieses Landes, jeden und alles unter dem Vorwand des "Kampfes gegen den Terror" oder des "Klimaschutzes" zu überwachen, dauert es gewiß nicht lange bis Schnüffelstaat-Einpeitscher wie Wolfgang Schäuble auch eine zentrale Überwachung von Fortbildungsteilnehmern einführen. Die zentrale Schülerdatenbank gibt es ja schon. Dies also könnte eine Gelegenheit sein, die nicht lange bestehen bleibt.

Ach ja: Die Kammern haben das bisher nicht an die große Glocke gehängt, denn sie fürchteten wahre Fluten von Drittwiederholern. Das hat sich anscheinend nicht materialisiert; nachhaltiges Nachfragen wird dennoch empfohlen, will man nicht abgewimmelt werden.

Link zum Thema: Hinweise zu Einsprüchen gegen Ergebnisse der Prüfungen vor den IHKen (interner Link)

 

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