Zuschlagskalkulation, Teil 3 von 4: Erstens kommt es anders zweitens als man denkt

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Nach dem Artikel über die Vorkalkulation befassen wir uns heute mit der Frage der Kontrollrechnung, also der Nachkalkulation. Hier wird die Planrechnung der Vorkalkulation an der bösen Wirklichkeit der Auftragsausführung geprüft, und hier kommen die Fehler und Probleme zu Tage, denn erstens kommt es anders zweitens als man denkt…

    Listenpreis netto   809,00 €
Tats. Kundenrabatt 0,00% 0,00 €
= Zwischensumme   809,00 €
Provision auf ZielVKP 6,00% 45,79 €
= Zielverkaufspreis   763,21 €
Tats. Kundenskonto 3,00% 22,90 €
= Barverkaufspreis   740,31 €
./. Selbstkosten   729,06 €
= Tatsächl. Gewinn   +11,25 €
=     +1,543 %

Während die Vorkalkulation Kosten verursachergerecht zuschlägt, also die tatsächliche Inanspruchnahme der Produktionsfaktoren durch den betrieblichen Leistungsprozeß bestimmt, ist die Wirklichkeit leider kaum so gut planbar. Die Nachkalkulation muß also prüfen, ob was man vorher ausgedacht hat nachher auch wirklich eingetreten ist. Sie berechnet daher die Vorkalkulation rückwärts – bis zum (tatsächlich) erzielten Gewinn, den zu ermitteln das Ziel der ganzen Übung ist.

Das fängt schon beim Listenpreis an. Der war in der Vorkalkulation mit 922,50 Euro bestimmt worden, was in unserer Annahme aber nicht zu realisieren war. Tatsächlich habe man sich, so die Annahme, in Verkaufsverhandlungen (beim "Feilschen") auf einen Listenpreis i.H.v. 809 Euro netto geeinigt. Dafür wird aber auch kein Rabatt mehr abgezogen. Der Preis von 809 Euro ist damit auch die Bemessungsgrundlage für die Verkäuferprovision, die nach wie vor 6% betrage. Wurde die Provision in der Vorkalkulation vom-Hundert addiert, muß sie jetzt auch entsprechend abgezogen werden: die 809 Euro entsprechen also 106%, und erst die 763,21 Euro Zielverkaufspreis sind 100% und damit die Bemessungsgrundlage für die 6% Provision.

Der Kunde habe nach wie vor 3% Skonto abgezogen, und auch hier kehrt sich die Rechenmethode um: wurde dies im-Hundert aufgeschagen, wird es jetzt im-Hundert abgezogen. Die 763,21 Euro sind also zugleich auch die 100%-Basis zur Berechnung des Skontos. Wird dieses abgezogen, so haben wir den wirklich erzielten Barverkaufspreis.

Dagegen aber rechnen wir die Selbstkosten, die in der Vorkalkulation 809 Euro betragen haben – und erhalten den tatsächlichen Gewinn von ganzen 11,25 Euro oder 1,543%. Das ist, was wirklich herausgekommen ist. Sie wissen schon: Der Mensch denkt und Gott lenkt, aber der Kalkulator dachte und Gott lachte…

Das ist eine grobe Vereinfachung, denn meist stimmen die in der Planung angenommenen Normzuschläge auch nicht mit den wirklich eingetretenen Ist-Zuschlägen der Periode der Auftragsdurchführung überein. Die Selbstkosten sind in der Refalität also meist vorher neu zu berechnen, und können dann natürlich auch höher ausfallen. Das Ergebnis könnte dann natürlich auch ein Verlust sein. Warum aber nicht alles, was Verlust erwirtschaftet auch gleich abgesbchafft werden sollte, haben wir an dieser Stelle schon vor jahren geklärt. Wer es immer noch nicht glaubt, kann sich hier selbst überzeugen (Excel ab Version 97).

Natürlich bedeutet das aber noch lange nicht, daß gegen Verluste keine Maßnahmen zulässig oder wünschenswert seien. Wie das aussehen könnte, verraten wir im vierten und letzten Teil dieser kleinen Artikelserie. Die Aufgabenlyriker hatten hierzu nämlich kürzlich eine kleine Überraschung parat…

Links zum Thema: Zuschlagskalkulation, Teil 1 von 4: Wie richtig zugeschlagen wird | Teil 2 von 4: Wenn der Kalkulator zuschlägt… | Warum nicht alles, was Verlust erwirtschaftet, auch abgeschafft werden sollte | Excel-Version der Rechnung aus dem vorstehenden Link (interne Links) Aufgabe zur Zuschlagskalkulation (externer Link)

Literatur: Zingel, Harry, "Lehrbuch der Kosten- und Leistungsrechnung", Heppenheim 2004, ISBN 3-937473-05-X, Amazon.de. Auf der BWL-CD ohne Mehrkosten enthalten.

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