Stöber, Raschel, Blätter: bald mit dem Waschkorb zur IHK-Prüfung?

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Selbst die Industrie- und Handelskammern sind offensichtlich reformfähig, was wir an dieser Stelle ja nicht immer erwartet haben: Für die beliebten IHK-Prüfungen sind jetzt offenbar alle Hilfsmittel außer elektronischen Geräten mit eigenem Betriebssystem zugelassen. Laptops und PDAs müssen also weiterhin zu Hause bleiben; alle Bücher, Skripte, IHK-Textbände oder ausgedruckten Materialien von bekannten CDs sind nunmehr aber zugelassen. Ein interessantes Experiment ist das allemal.

Schon vor Jahren haben wir an dieser Stelle als erstes in einer Reihe von Verbesserungsvorschlägen die Abschaffung der IHK-Textbände gefordert. Was wir jetzt erleben könnte ein halber Schritt in diese Richtung sein, denn nun dürfen die Teilnehmer mit beliebigem nichtelektronischen Material zur Prüfung anrücken. Manche werden dann vielleicht mit einem Waschkorb auflaufen. Ob die manchmal sehr an den Textbänden orientierten Prüfungen dann auch eher von den IHK-Materialien unabhängiger gestaltet werden, bleibt abzuwarten. Wünschenswert wäre es auf jeden Fall.

Doch es gibt auch kritische Stimmen: schon im Sprachunterricht ist bekannt, daß die Klausurergebnisse abstürzen, wenn Wörterbücher zugelassen werden. Die Prüfungsteilnehmer verlassen sich dann auf ihre Nachschlagewerke, und sind dabei oft verlassen. Hektisches Rascheln in Nachschlagewerken und unkoordiniertes Suchen in Büchern, Skripten und mehr oder weniger chaotischen Zetteln kosten Zeit und tragen nicht immer zum Prüfungserfolg bei. Der wird nämlich nach wie vor nur durch harte Arbeit garantiert. Und das beste Material nützt nichts, wenn der Prüfungsteilnehmer es nicht genau kennt und dem Umgang damit geübt hat. Natürlich gilt das auch für die BWL CD, die zwar in der Prüfung selbst nicht zugelassen ist, aus der jedoch Skripte und Bücher ausgedruckt und mitgebracht werden dürfen.

Zudem wissen wir derzeit noch nicht, wie schwer die Prüfungen sind, die nach diesen neuen Regeln gemacht werden. Schließlich ist es jetzt auch zulässig, alte Lösungsvorschläge zur Prüfung mitzubringen: es ist also kaum zu erwarten, daß die Aufgabenlyriker sich in dem Maße wiederholen, wie Sie es früher öfters taten. Die Kenntnis komplexer Aufgabengestaltungen wie dieser hier, dieser dort oder gar jener hier dürfte aber weiter Trumpf sein – auch Knallschoten wie diese hier dürften kaum der Vergangenheit angehören. Oder in einem Wort: mehr erlaubte Hilfsmittel könnten auch das Ticket zu einer viel schwereren Prüfung sein.

Es wird also spannender als je zuvor – und wir werden an dieser Stelle berichten und die Reform wie immer kritisch begleiten.

Die Neuregelung gilt nur für IHK-Teilnehmer, die nach den jeweils neuen Regeln ihren Lehrgang begonnen haben. Für laufende Kurse bleibt alles beim alten.

Links zum Thema: Betriebswirt/IHK: Verbesserungsvorschlag Nr. 1: Die IHK-Textbände | Betriebswirt/IHK: Verbesserungsvorschlag Nr. 2: Die Prüfungen | Betriebswirt/IHK: Verbesserungsvorschlag Nr. 3: Die Dozenten | Betriebswirt/IHK: Verbesserungsvorschlag Nr. 4: Die Teilnehmer | Knallharte Prüfungsfragen zur Break Even Rechnung, Teil 1 von 3 | Teil 2 von 3 | Teil 3 von 3 | Engpaß-Rechnung: wo der dicke Hammer hängt | Interner Zinsfuß: eine hammerharte Prüfungs-Knallschote (interne Links)

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