Aufgabengestaltungen der Vollkostenrechnung, Teil 2 von 2: Wo zugeschlagen wird

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Nachdem wir uns vorgestern über die Äquivalenzziffernkalkulation ausgelassen haben, betrachten wir heute eine typische Aufgabengestaltung aus der Zuschlagskalkulation. Auch solche Aufgaben werden oft unterschätzt, gelten sie doch als einfach und anspruchslos. Das aber kann ein Irrtum sein. Schauen wir mal, warum:

 

  Produkt A B C
  Materialeinsatz 30 €/St 60 €/St 40 €/St
  var. MGK 5 €/St 8 €/St 2 €/St
  fixe MGK 34 €/St 70 €/St 50 €/St
  Produktion 400 St 300 St 800 St
  Verkaufspreis 75 €/St 120 €/St 119 €/St

Da behauptet jeder (ordentliche) Dozent, die Vollkostenrechung habe was mit Einzel- und Gemeinkosten zu tun, aber der Prüfungsteilnehmer list in den nebenstehenden Ausgangsdaten was von fixen und variablen Kosten – was die Verwirrung gleich zu Anfang steigert. Das aber ist Konzept: die meisten Aufgabengestaltungen der Kalkulation haben zugleich eine Teilkostenkomponente. Mit diesen Definitionen zu spielen gehört zu den Lieblingsbeschäftigungen der Prüfungslyriker.

Dabei ist die erste Frage eigentlich einfach, denn der Zuschlagssatz ist zu berechnen – ohne Betriebsabrechnungsbogen? Natürlich, man muß ja nur die Gemeinkosten durch die Einzelkosten dividieren. Dabei lasse man sich nicht davon verwirren, daß die Einzelkosten stets variabel, die Gemeinkosten aber fix oder variabel sind, denn das ist hier völlig irrelevant:

 

  Produkt A B C
  Gemeinkosten 39 €/St 78 €/St 52 €/St
  Einzelkosten 30 €/St 60 €/St 40 €/St
  Zuschlag 130% 130% 130%

Wir wundern uns an dieser Stelle nicht darüber, daß in allen drei Rechnungen dasselbe herauskommt, sondern sind darüber erleichtert: schließlich dreht die Aufgabe die eigentliche Rechenmethode um, denn Zuschlagssätze berechnet man normalerweise im BAB – und nicht aus den Produktdaten.

Findet man hier aber konsistente Werte so ist dies ein Zeichen, daß in allen drei Fällen die gleichen Ausgangsdaten zugrundeliegen. So muß es sein.

Jetzt aber fragt die nächste Aufgabe nach dem Periodenergebnis unter der Maßgabe, daß Unternehmensfixkosten i.H.v. 4.200 Euro zu berücksichtigen seien. Wie zum Teufel geht das?

 

  Produkt A B C
  EK 30 €/St 60 €/St 40 €/St
  + GK 39 €/St 78 €/St 52 €/St
  = HK 69 €/St 138 €/St 92 €/St
  ./. Pvk 75 €/St 120 €/St 119 €/St
  = Ergebnis 6 €/St -18 €/St 27 €/St
    2.400 € -5.400 € 21.600 €

Dies ist im Grunde schon eine mehrstufige Deckungsbeitragsrechnung, denn obwohl über der Aufgabe was von Vollkostenrechnung steht, wird nach fixen und variablen Kosten gefragt. Etikettenschwindel in der Prüfung also, aber das ist keine Seltenheit. Allerdings sind die Produktdeckungsbeiträge nicht gefragt; es genügt also, wie nebenstehend gezeigt zu rechnen.

Das Gesamtergebnis ist hier also 2.400 Euro – 5.400 Euro + 21.600 Euro = 18.600 Euro. Dieses Ergebnis ist eigentlich ein DB II, aber die mehrstufige Deckungsbeitragsrechnung ist ja nicht wirklich gefragt. Zieht man hiervon die Unternehmensfixkosten i.H.v. 4.200 Euro ab, so erhält man das Betriebsergebnis der Periode i.H.v. 14.400 Euro. Das ist im Grunde also alles nicht so schlimm, aber wer schematisch denkt und auswendiggelerntes Wissen schablonenhaft anzuwenden versucht, der scheitert auch hier. Das aber ist für solche Aufgaben typisch.

Kommen wir also zum Sahnehäubchen der ganzen Operation, nämlich der Frage, ob das Produkt B ersatzlos gestrichen werden solle. Das scheint der Fall zu sein, denn es verursacht einen Verlust. Muß aber alles, was einen Verlust erwirtschaftet, auch aus dem Sortiment geworfen werden?

Die Argumentation ist verblüffend einfach, aber man muß wissen, was man tut. An anderer Stelle haben wir uns schon darüber verbreitet, warum es kein Produkt mit Gewinn (oder Verlust) gibt, sondern nur Produkte mit Deckungsbeiträgen. Aus der scheinbaren Vollkostenrechnung wird jetzt also vollends eine Teilkostenrechnung, und das bringt uns zu einer wahrlich schnellen Lösung: die variablen Gemeinkosten des Produktes B betragen nämlich nach der Aufgabenstellung 8 Euro. Hierzu kommen die Einzelkosten, die ja stets variabel sind – man muß auch hier die Definitionen kennen. Den variablen Kosten i.H.v. 68 Euro steht aber ein Verkaufspreis i.H.v. 120 Euro gegenüber – was einen Deckungsbeitrag von 52 Euro pro Stück oder 15.600 Euro pro Periode ausmacht. Streichen wir also Produkt B aus dem Sortiment, so verlieren wir nicht dessen Verlust, sondern dessen Deckungsbeitrag. Das neue Gesamtergebnis wäre dann 14.400 Euro – 15.600 Euro = -1.200 Euro.

Und die Moral von der Geschicht? Vergiß die Definitionen nicht… hier wie so oft hängt alles von den bekannten Spitzfindigkeiten der kostenrechnerischen Basisdefinitionen ab. Wer die nicht auf- und abwärts beherrscht, der wird zugeschlagen.

Links zum Thema: Aufgabengestaltungen der Vollkostenrechnung, Teil 1 von 2: Wer nichts wird… | Warum nicht alles, was Verlust erwirtschaftet, auch abgeschafft werden sollte (interne Links) Beispiel zur Vollkostenrechnung (externer Link)

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