Erste Reformgesetze passieren den Bundesrat

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Der Bundesrat hat heute auf seiner letzten Sitzung in diesem Jahr die ersten rot-rchwarzen Reformgesetze durchgewunken. Bundeskanzlerin Merkel hat bei dieser Gelegenheit ihre Antrittsrede vor der Ländervertretung gehalten. Zu einer Aussprache ist es nicht gekommen; die wirklich notwendigen Reformen standen ja auch gar nicht auf der Tagesordnung.

So wurde die komplette und ersatzlose Abschaffung der Eigenheimzulage zum 31.12.2005 endgültig beschlossen. In §3 EStG (Steuerfreie Einnahmen) wurden Nr. 9 (Abfindungen für Arbeitnehmer), Nr. 10 (Übergangsgelder und Übergangsbeihilfen) und Nr. 15 (Ehe- und Geburtsprämien für Arbeitnehmer) gestrichen. Diese Einnahmen sind nun wie normales Einkommen zu versteuern – was insbesondere bei den Abfindungen schmerzhaft wird, denn wenn jemand einen fünfstelligen Betrag als Abfindung nach Kündigung erhält, schlägt die Steuerprogression gnadenlos zu und konfisziert bis zu 42% der Zahlung.

Auch die Abzugsfähigkeit von Steuerberaterkosten als Sonderausgaben (§10 Abs. 1 Nr. 6 EStG) wurde gestrichen, doch als Werbungskosten oder Betriebsausgaben bleiben diese Kosten abzugsfähig – so daß die Regelung im Wesentlichen Privatleute und Arbeitnehmer trifft. Vermieter, Bauherren und Grundbesitzer freuen sich zudem nicht über die Abschaffung des §7 Abs. 5 Satz 1 Nr. 3 Buchstabe c) EStG mit der degressiven AfA für Mietwohngrundstücke: kann, wenn der verbindliche Vertrag bis zum 31.12.2005 geschlossen wird, in den ersten zehn Jahren noch ein Betrag von jeweils 4% abgezogen werden, so reduziert sich dies auf nunmehr nur noch zwei Prozent – was bei den Summen, um die es im Wohnungsbau geht, eine beträchtliche Kürzung darstellt.

Weiterhin werden auch staatliche Spielbanken jetzt umsatzsteuerpflichtig (§4 Nr. 9 UStG), die Besteuerung der privaten Nutzung von Kraftfahrzeugen unter Anwendung der 1%-Regelung wird auf Fahrzeuge des notwendigen Betriebsvermögens beschränkt (§6 Abs. 1 Nr. 4 EStG), Steuerschlupflöcher im Bereich des Hedge Accounting werden eingeschränkt und §379 AO wird so erweitert, daß auch der Verkauf bzw. Erwerb von Tankquittungen als Ordnungswidrigkeit mit bis zu 5.000 Euro geahndet werden kann: bisher war das Bieten auf oder Anbieten von Benzinquittungen auf Plattformen wie eBay nämlich legal, nur deren Verwendung zu Steuersparzwecken war Steuerhinterziehung. Wie schlau.

In all dem hat die große Koalition der Steuererhöher getan, wozu sie angetreten ist, nämlich die Menschen noch weiter abzuzocken. Die heute ebenfalls abgesegnete Abschaffung der Steuersparfonds ist die vermutlich einzige wirklich sinnvolle Reform, denn sie trifft energie- und ressourcenverschwendende Solar- und Windenergiebetreiber. Der Rest ist pure Schatzhebung – und weitere, wesentlich schlimmere Härten sind bekanntlich geplant, so etwa die Erhöhung der Umsatzsteuer von 16% auf 19%, also um satte 18,75%. Auch eine Erhöhung der Ökosteter wird bekanntlich angedacht. Über einen Ausstieg aus Kyoto und dem Emissionshandel wird bekanntlich noch nicht mal laut nachgedacht. Es geht uns also noch immer viel zu gut für echte Reformen.

Links zum Thema: Eigenheimzulage endgültig gestrichen – was aber sagt uns das? | Steuerberaterkosten: was ist ab 2006 noch abzugsfähig, und warum? | Merkels erste Amtshandlung: Aus für Steuersparfonds | Wie die Windenergie Arbeitsplätze und Rohstoffe vernichtet | Turbo-Merkelsteuer: Plant Rot-Schwarz die Erhöhung der »Ökosteuer«? (interne Links)

 

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