Was Wagnisse und Zinsen miteinander zu tun haben

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Es zeichnet sich ab, daß es bald eine Diskussion über die Einbeziehung des allgemeinen Unternehmensrisikos in die Zinskosten geben wird. Diese Diskussion dürfte sich nicht nur an den entsprechenden Ausführung in meinem Lehrbuch der Kosten- und Leistungsrechnung entzünden, sondern an der IFRS-Formelsammlung, die offenbar einen viel größeren Leserkreis erreicht. Wir liefern an dieser Stelle die wichtigsten Hintergrundargumente, die schon aus Platzgründen nicht in eine Formelsammlung passen.

Die IFRS-FormelsammlungAllgemein definiere ich konsistent in sämtlichen Büchern, Skripten und anderen Schriftwerken die Mindestverzinsung folgendermaßen:

 

 

Kapitalmarkt-Guthabenzins für langfristige Anlagen

+

Allgemeines Unternehmensrisiko

=

Mindestrentabilität (Rmin)

Während der Kapitalmarkt-Guthabenzins im wesentlichen von der Zentralbankverzinsung abhängt, die auch die Inflationsrate berücksichtigt, richtet sich das allgemeine Risiko nach zwei Hauptgesichtspunkten: der Unternehmensgröße und der Branche. Was die Branche angeht so ist offensichtlich, daß bestimmte Wirtschaftszweige Krisenbranchen sind (z.B. die Bauindustrie), während andere boomen und wachsen (in Deutschland wohl derzeit nur die Insolvenzverwalter). Hinsichtlich der Unternehmensgröße ist zu bedenken, daß große Unternehmen mehr Unterstützung durch die Politik bekommen als kleine und daher ein geringeres Insolvenzrisiko haben: bisweilen läuft bei Existenzkrisen sogar der Bundeskanzler auf.

Hier aber liegen zwei Hasen im Pfeffer: "Wagnis und Gewinn" und eine generelle Kritik, die immer wieder vorgebracht wird. Fangen wir mal mit ersterem an:

"Wagnis" ist im Gegensatz zu den speziellen Risiken (besonderen Wagnissen) das hier berechnete allgemeine Unternehmenswagnis, das im wesentlichen durch die Insolvenzquote quantitativ beschrieben wird. Es grenzt sich von besonderen Risiken wie Brand, Explosion, Diebstahl oder, beispielsweise, Produkthaftung dadurch ab, daß es alle Unternehmer betrifft. Das Wagnis ist als solches ist, wie jedes Risiko, ein Ausdruck unternehmerischer Faktornutzung. Es muß also in die Kosten eingehen, beispielsweise dadurch evident, daß risikoreiche Kapitalanlagen auch höhere Nominalverzinsungen haben. Wagnisse, allgemeine wie spezielle, gehören damit zu den Selbst- wie den Gesamtkosten. Sie haben mit dem Gewinn nichts zu tun, sondern entstehen vor dem Gewinn. Das aber bringt uns zu dem zweiten Einwand, der von der Gewinnchance.

Kritiker werfen nämlich ein, daß der Unternehmer sein allgemeines Risiko nicht abrechnen dürfe, weil diesem eine Chance auf Gewinn gegenüberstehe. Dieses Argument halte ich für ungefähr so sinnvoll wie daß ich auch die Lohnkosten nicht in die Preise abrechnen solle, weil ich ja einen Gewinn erwirtschaften könne: Grundgedanke der Kostenrechnung ist aber, alle Faktornutzungen zu bewerten und zu quantifizieren. Wer zugibt, daß ein Risiko eine Form der Nutzung von Produktionsfaktoren ist, muß auch dessen Quantifizierung anerkennen. Ein Gewinn entsteht erst, wenn alle Faktornutzungen durch einen Ertrag (aber nicht einen Gewinn!) gleichsam "abgedeckt" werden. Kein Gewinn kann eine Kostenart "aufwiegen".

Ach ja: wer immer noch nicht überzeugt ist, der schaut bitte in IAS 36.55-57 nach. Dort wird gefordert, eine anlagespezifische Discount Rate zu bilden, die anlagespezifische Wagnisse mit einbezieht. Nichts anderes mache ich mit den allgemeinen Wagnissen. Noch irgendwelche Fragen?

Möglicherweise: die Kritik hat aber auch eine politische Dimension, die in der "typisch deutschen" Zwangsversicherungs-Vollkaskomentalität wurzelt: Der Unternehmer hat nämlich schon ein allgemeines politisches Risiko, und wer das nicht glaubt, sehe sich dieses Beispiel an. Wer meint, das allgemeine Risiko dürfe nicht eingerechnet werden, weil dem eine Chance auf Gewinn gegenüberstehe, der ignoriert, daß das allgemeine Unternehmerrisiko gerade in Deutschland viel größer ist als das allgemeine Lebensrisiko des Nichtunternehmers. Er gibt damit indirekt zu erkennen, daß das allgemeine Unternehmensrisiko sozialversichert sei. Das freilich offenbart eine gefährliche Mentalität: Bürgerversicherung für Unternehmen, na prima…

Links zum Thema: Zum Vergleich: die bisherige Zinspolitik der EZB | EZB vor Zinserhöhung, und was das für uns wirklich bedeutet | Der konspirative Dozent: Wie die BfA Existenzen vernichtet | Häufige Irrtümer: Warum die Bankzinsen nichts mit den Zinskosten zu tun haben | Mein Skript zu IAS/IFRS | Zwei neue IFRS-Bücher erschienen! (interne Links)

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