Zwangskrankenversicherung: Beitragssenkung verboten!

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Wir haben immer wieder argumentiert, daß das deutsche Zwangskrankenversicherungssystem nicht auf die Versorgung der kranken, sondern die Beraubung der Gesunden und Leistungsfähigen ausgelegt ist. Jetzt liefert das Bundesversicherungsamt (BVA) einen weiteren Beweis für diese These: es hat Beitragssenkungen über die gesetzlich vorgeschriebenen 0,9 Prozentpunkte zum ersten Juli hinaus verboten. Wettbewerb und Entlastung der Zwangsmitglieder sind offenbar unerwünscht!

Am 1. Juli des Jahres sind die Zwangskrankenkassen verpflichtet, ihre Beiträge um 0,9 Prozentpunkte zu senken, diesen Beitrag aber dem "Versicherten" alleine aufzubürden. Der Arbeitnehmer zahlt also jetzt einen höheren Zwangsbeitrag als der Arbeitgeber. Eine Beispielrechnung findet sich hier. Einige Kassen wollten diese Erhöhung für ihre Mitglieder unterlaufen, in dem sie ihre Zwangsbeiträge um mehr als die gesetzlichen 0,9% absenkten. Das ist offenbar nicht Sinn der Sache.

So soll der BKK Mobil Oil per Fax vom Bundesversicherungsamt am 1. Juli eine Beitragssenkung über diese Grenze hinaus verboten worden sein; auch der IKK, die ihren Beitrag von 12,9 auf 11,8% senken wollte, soll dies untersagt worden sein. Beide Kassen wollen die Interessen ihrer Mitglieder nun vor Gericht durchsetzen.

Die Sache läßt wie so oft tiefer blicken, wenn man sie in einen größeren Zusammenhang stellt. So wollte man in Neufriederichskoog und in Beiersdorf-Freudenberg dem seit Jahren vermißten Aufschwung durch Nullfestsetzung der Gewerbesteuer ein wenig nachhelfen, also faktisch durch eine Steuerabschaffung. Was von der Wirtschaft und damit von den Menschen begrüßt wurde, ist auch hier nicht auf Gegenliebe des kleptokratischen Staates gestoßen, der die Pflicht zur Steuererhebung aufgrund Art. 28 Abs. 2 und 3 GG feststellen ließ (Aktenzeichen: 2 BvR 2185/04).

Bei bis zu 77% Steuerlast wären drastische Steuer- und Zwangsabgabensenkungen dringendst geboten. Daß man das in Berlin nicht weiß, kann ich mir eigentlich nicht vorstellen. Es besteht daher nach wie vor der Verdacht, daß Verarmung und Verknappung in Wirklichkeit Herrschaftsmittel sind, also die parasitäre politische Kaste aus – zweifellos berechtigter! – Angst vor eigenem Machtverlust nicht zulassen kann, daß sich die wirtschaftliche Lage der Menschen verbessert.

Es wundert daher nicht, daß Angela Merkel für den Fall eines Wahlsieges im Herbst weder den Ausstieg aus dem "Atomausstieg" noch die Streichung der "Ökosteuer" oder gar das Ende von Kyoto angekündigt hat, sind dies doch, genau wie diese unsägliche Bürgerversicherung, die die CDU unter anderem Namen ja auch plant, hervorragende Instrumente zur Freiheitsverhinderung, für deren Einführung die Noch-Opposition Rot-Grün in Wirklichkeit dankbar ist!

Links zum Thema: Steuer- und Abgabenlast in Deutschland | In Deutschland: Steuersenkung per Grundgesetz verboten | Erste Hinweise auf die energiepolitische Zukunft unter Merkel | Bürgerversicherung: Die Leitbilder der Zwangsmentalität | Auch die CDU will die Bildung kürzen – aber warum? (interne Links)

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