Biopatentrichtlinie in Deutschland umgesetzt: Waschen, aber nicht naß machen…

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Sehr zum Ärger von Wadenbeißerorganisationen wie Greenepeace hat Deutschland mit Wirkung ab dem 28. Februar 2005 durch das Gesetz zur Umsetzung der Biopatentrichtlinie der EU den gewerblichen Rechtschutz auf biotechnische Erfindungen zugelassen. Aber wie so oft wird der Weg nur halb gegangen: Waschen aber nicht naß machen ist wieder mal das Leitbild des Gesetzgebers.

Regelte §2 Patentgesetz (PatG) schon immer, daß "Pflanzensorten oder Tierarten sowie für im wesentlichen biologische Verfahren zur Züchtung von Pflanzen oder Tieren" nicht patentfähig sind, so ließ dieser Paragraph seit einiger Zeit als Ausnahme "mikrobiologische Verfahren und auf die mit Hilfe dieser Verfahren gewonnenen Erzeugnisse" zur Patentierung zu. Die hiermit zugelassene Patentierbarkeit gentechnischer Erfindungen wird durch den neuen §1 Abs. 2 PatG nunmehr auf Erzeugnisse ausgedehnt, die aus biologischem Material bestehen oder dieses enthalten, es verwenden oder zum Gegenstand haben – und zwar ausdrücklich auch dann, wenn es zuvor schon in vom Menschen unkontrollierter oder der Wissenschaft unbekannter Form in der Natur vorhanden war. Nicht nur der inhaltliche Geltungsbereich des Patentrechtes wird damit erweitert, sondern auch der Neuheitsbegriff auf biotechnische Entdeckungen erweitert. Entdeckungen sind ansonsten nämlich nicht patentfähig.

Dieser Weg wird aber nur halb gegangen. So werden Patente auf Verfahren zum Klonen von Menschen oder zur Veränderung menschlicher Erbinformationen durch den neuen §2 Abs. 2 PatG ausdrücklich ausgeschlossen: das Designerbaby ist damit ebensowenig patentfähig wie eine gentechnische Veränderung menschlichen Erbgutes zur Immunität von Krankheiten wie Aids, Krebs oder Diabetes. Auch die "Verwendung von menschlichen Embryonen zu industriellen oder kommerziellen Zwecken" (§2 Abs. 2 Nr. 3 PatG) ist ausdrücklich nicht patentfähig – was die Stammzellenforschung, jedenfalls mit ihren gegenwärtigen Methoden, praktisch vom Patentrecht ausschließt.

Biotechnische Erfindungen werden im gleichen inhaltlichen Rahmen auch dem Gebrauchsmusterschutz zugänglich (§1 Abs. 2 Nr. 5 GebrMG), wenn ihnen die Erfindungshöhe fehlt, die eine Grundanforderung des Patentrechts ist (§4 PatG).

Der dem gewerblichen Rechtsschutz innewohnende Anreiz wird damit nicht wirklich auf gen- und biotechnische Erfindungen ausgedehnt, denn dem Erfinder ein zeitlich beschränktes und durch (progressive) Zahlungen aufrechterhaltenes Monopol zu gewähren soll den technischen Fortschritt und damit die Macht des Menschen über die Natur erhöhen – was nach Überzeugung der Väter des gewerblichen Rechtschutzes im Dienste der Menschheit steht. Ganz im Zeitgeist wird gerade dies hier aber vermieden, denn Forschungen an "Embryonen", die wohlgemerkt nur wenige Zellen groß sind, so daß man ein Mikroskop braucht, sie überhaupt visuell wahrzunehmen, stehen am Anfang einer Unzahl von Erfindungen, die Medikamente und lebensverlängernde Maßnahmen möglich machen. Unter dem Vorwand des Schutzes menschlichen Lebens wird dies hier aber gerade ausgeschlossen: das ungeborene Leben ist damit besser geschützt als der zur Welt gekommene Mensch, der von den Früchten gentechnischer Forschungen nicht mehr naschen darf.

Betrachtet man die Gesetzesnovelle aus morphologischer Sicht, dann offenbart sich, daß hier das Gegenteil dessen Gegenstand ist, was eigentlich durch das Patentrecht bezweckt ist: Nicht die Steigerung unserer Macht über die Natur, sondern die Verhinderung dieser Meisterschaft des Menschen. Das Patentrecht wird damit in den Dienst des Rückschritts gestellt – und genau das ist der zugrundeliegende grüne Zeitgeist. Nur höchst widerwillig tut man, was die EU fordert, und freut sich wohl klammheimlich, daß Stammzellenforschung und die als "Manipulation" verleumdete Gentechnik wohl weiterhin nur im Ausland stattfinden. Nicht nur, daß man wohl noch immer nicht begriffen hat, was die Globalisierung leistet: Von dem Land, das einst das der Dichter und Denker war, sollen Medikamente gegen Aids, Krebs oder Diabetes wohl nicht ausgehen.

Links zum Thema: Softwarepatente, oder wie IT-Märkte durch Gesetz monopolisiert werden sollen (interner Link) | Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über den rechtlichen Schutz biotechnologischer Erfindungen (externer Link)

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