Zinsinformationsverordnung: Völlige Aufhebung des Bankgeheimnisses bei Zinserträgen

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Nachdem die Banken schon jetzt gemäß §24c KWG sämtliche Kundenstamm- und Bewegungsdaten zum automatisierten Abruf bereithalten müssen, also jederzeit Auskünfte über alles geben müssen, aber selbst nicht wissen, was, wann über wen abgerufen wurde (wir berichteten), tritt nunmehr die Zinsinformationsverordnung (ZIV) in Kraft, durch welche sämtliche Zinserträge automatisch den Finanzbehörden gemeldet werden.

Grundlage für die neue Offenlegungspflicht ist der seit Januar geltende §24c EStG, der nunmehr im Detail durch die ZIV geregelt wird. Die Verordnung geht aber weiter als das Gesetz. So muß etwa nach §3 ZIV der wirtschaftliche Eigentümer einer Zinszahlung ermittelt werden – von den Banken, die damit fast schon polizeiliche Ermittlungsaufgaben erhalten! Auch das Verfahren bedient sich schon der neuen Überwachungsmittel: so soll die Identifikation der Wirtschaftlichen Eigentümer von Zinseinkünften über die neue Personenkennzahl erfolgen, die nach DDR- aber u.a. auch nach USA-Vorbild derzeit eingeführt wird. Wir sind damit der vortuellen Steuerfahndung per Suchmaschine, die offensichtlich das Ziel der derzeitigen Verschärfung von Kontroll- und Überwachungsnormen ist, wieder ein großes Stück nähergekommen.

Aus strategischer Sicht lehrt uns das, daß es offenbar keine gute Idee mehr ist, mit Geld vorzusorgen. Was viele tun, ist auch das erste Ziel begehrlicher Abzockeversuche des gierigen Schnüffelstaates. Diese Lektion sollten wir aber auch schon früher gelernt haben, beispielsweise beim dem dreisten Renten-Raub der Zwangsversicherung an den Betriebsrentnern. Daß hier inzwischen eine Klage in Karlsruhe vorliegt, nützt vermutlich wenig, denn die Verfassungsrichter haben schon mehrfach ihre Systemtreue bewiesen. Natürlich entmutigen solche Schatzhebungen die Sparer, weitere Gelder in ihre Altersvorsorge zu investieren, so daß mit einer weiteren Ausdünnung der durch den Staat ja schon lange nicht mehr gesicherten Renten zu rechnen ist. Das Problem wird also nicht gelöst, sondern nur verschoben. Wir haben die Wirtschaft aber nicht von unseren Eltern geerbt, sondern von unseren Kindern geliehen. Nur daß sich das bis in die politische Kaste noch nicht herumgesprochen hat.

Links zum Thema: Der Stasi-Staat: Kontrolle, Überwachung und Gängelung als neues Leitbild | Die neue Personenkennziffer: Totalüberwachung unter dem Vorwand der Steuergerechtigkeit? | Auf dem Weg zur virtuellen Steuerprüfung per Suchmaschine | Zwangssozialbeiträge auf Direktversicherungen: Massive Kürzung durch die Hintertür | Rentenkürzung: Betriebsrentner legen Verfassungsbeschwerde ein (Interne Links) | Originaltext der ZIV (externer Link)

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