Krankenversicherung: Deutsche Kassen zahlen für Eltern von Ausländern in deren Heimat

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In der Welt am Sonntag erschien heute ein Artikel in dem berichtet wurde, daß die Eltern von in Deutschland lebenden Ausländern, insbesondere Türken, beitragsfrei von der deutschen Familienmitversicherung aufgenommen würden und sich dort, also in ihrem Heimatland, auf Kosten der deutschen Versicherung stationär und ambulant behandeln lassen könnten. Bei Deutschen dürften dagegen nur Ehegatten, Lebenspartner und Kinder beitragsfrei in die Familienversicherung aufgenommen werden. Und daß türkische Familien größer sind als deutsche, muß man wohl nicht extra betonen…

Grundlage für diese eklatante Ungleichbehandlung sind Abkommen zwischen Deutschland und der Türkei vom 30.04.1964 und Deutschland und dem damaligen Jugoslawien vom 12.10.1968, die die Rechtsvorschriften des ausländischen Staates auch für deutsche Versicherungen verbindlich machen; inzwischen wurden ähnliche Vereinbarungen auch gegenüber Portugal, Marocco und Tunesien bekannt.

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat von der Regierung volle Aufklärung zu diesem Sachverhalt verlangt; eine Sprecherin des Gesundheitsministeriums soll jedoch erklärt haben, daß hierzu keine Zahlen vorliegen, weder über die Zahl der bezugsberechtigten Personen noch über die Summe der geleisteten Zahlungen. Dies erscheint freilich so glaubwürdig wie Herrn Fischers Bekenntnisse zur Gewaltfreiheit, reisen doch deutsche Berufshelfer oft auf Kosten der deutschen Sozialversicherung in Länder wie Portugal, Türkei oder die Nachfolgestaaten Jugoslawiens, um dort die Hilfebedürftigen zu betreuen. Auch wurde bislang noch gar nicht öffentlich debattiert, daß es ähnliche Vereinbarungen auch in der gesetzlichen Unfallzwangsversicherung gibt, wo sie sehr bedeutsam sein dürften, denn viele ältere Arbeitnehmer, die einst als Gastarbeiter hier waren, sind nach Unfällen oder Berufserkrankungen wieder in ihre Heimatländer zurückgekehrt. Wie kommt es also, daß die Bundesregierung keine Daten zu haben vorgibt? Soll hier ein mittelschwerer Skandal vor den Augen der Öffentlichkeit verborgen werden?

Ich würde der Obrigkeit zunächst empfehlen, Art. 3 Abs. 1 GG zu lesen. "Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich" steht dort geschrieben. Das würde heißen, daß auch ausländischen Versicherten, die im Ausland leben, gleiche Bedingungen zuteil werden sollten wie Deutschen Versicherten. Aber daß das Grundgesetz nicht das Papier wert ist, auf dem es geschrieben steht, weiß jeder, der sich Art. 146 GG zu Gemüte führt, aus dem nämlich klipp und klar hervorgeht, daß das Grundgesetz weder eine Verfassung ist noch vom Deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen wurde – wie es für den Fall der Wiedervereinigung sogar klipp und klar im Grundgesetz vorgeschrieben ist, noch eine vorenthaltene Volksabstimmung, übrigens, schon vor Euro, Schlechtschreibreform und dem Rest.

Noch interessanter finde ich, daß aus der sogenannten Rürup-Kommission schon Vorschläge für alle möglichen Kürzungs- und Rationierungsmaßnahmen gegen deutsche Arbeitnehmer und Rentner gedrungen sind, aber noch kein diesbezüglicher Vorschlag, ja noch nichteinmal eine offizielle Stellungnahme hierzu. Dabei soll Bert Rürup die Familienversicherung bereits in Frage gestellt haben – aber nur für Kinder, nicht für Eltern. Soll die beitragsfreie Unterstützung von Ausländern bewußt geschützt und möglichst vor der deutschen Öffentlichkeit ganz verborgen werden?

Eine mögliche Ursache ist der Erbschuldkomplex, mit dem man die Deutschen bekanntlich seit 1945 zu allem bringen kann, was ihren Interessen zuwiderläuft. Ohne die deutsche Erbsünde gäbe es vermutlich weder Israel noch die Europäische Union, denn wir finanzieren beide – und mit Israel bekanntlich indirekt auch den Irak-Krieg, den wir offiziell abgelehnt haben. Adolfs Schatten ist lang – er reicht nicht nur bis nach Baghdad, sondern auch in das deutsche Sozialsystem. Es wäre an der Zeit, das mal zu überdenken, in einer breiten öffentlichen Diskussion, die die gegenwärtig Mächtigen jedoch fürchten wie der Teufel das Weihwasser. Der (in diesem Fall staatlich verordnete) Betrug der Krankenkassen an ihren Versicherten, also ein neuer Fall von "Versicherungsbetrug", macht das System nämlich weder stabiler noch beliebter – und beides dürfte uns in Zukunft eher schaden als nützen.

Links zum Thema: Was ist Versicherungsbetrug? | "Gesundheitsreform", oder die Wissenschaft vom Durchwursteln (interne Links) | Der Beitrag der Welt am Sonntag | Artikel der "Unabhängigen Nachrichten" mit Referenz auf die Originalveröffentlichungen im BGBl u.a. von 1965 (externe Links)

Update vom 22.04.2003: Dieser Beitrag hat ziemlich eingeschlagen, wie die Anzahl und Heftigkeit der hierauf eintrudelnden Zuschriften vermuten läßt. Ich danke Herrn M.H. und W.E. für wertvolle Hinweise zum Thema. Auf ein Protestschreiben, das in dieser Sache ans Bundesgesundheitsministerium geschicht wurde, ist inzwischen auch eine Stellungnahme von Harald Klos aufgetaucht, einem Referenten des Ministeriums, der nach eigenem Bekunden von Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt gebeten wurde, auf diesbezügliche Vorwürfe zu antworten. In dem Schreiben von Herrn Klos wird die Existenz der im vorstehenden Artikel beschriebenen Abkommen bestätigt und angegeben, daß die Erstattung für ausländische Mitversicherte nach Pauschalbeträgen erfolge, was indirekt auch bestätigt, daß man über detaillierte Zahlen verfügt, denn sonst könnte man keine Pauschalbeträge errechnen. Bestätigt wird auch, daß sich die Mitversicherungsansprüche nach türkischem Recht richten, also der Kontrolle des deutschen Gesetzgebers nach Inhalt und Umfang entzogen sind, aber die Pauschalbeträge sich auch nach türkischem (niedrigeren) Kostenniveau orientieren. Der BWL-Bote bleibt dran…

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