Künasts Pläne zur Preisregulierung: bald Festpreise auch im Einzelhandel?

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Gestern trat die Verbraucherschutzministerin Künast mit dem Plan an die Öffentlichkeit, gegen Dumping-Angebote im Lebensmitteleinzelhandel und sogenannte "Lockvogelangebote" vorzugehen. Insbesondere solle dies mit der ohnehin anstehenden Reform des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (der BWL-Bote berichtete) verbunden werden. Der Entwurf des neuen UWG soll Ende Januar vorliegen.

Dies ist hochgradig inkonsistent mit der bisherigen Politik, Märkte zu liberalisieren und eine etwas freiere Preisgestaltung zu ermöglichen: wurden nämlich das Rabattgesetz und die Zugabeverordnung, ersteres noch aus des Kaisers Zeiten und letztere unterschrieben von Adolf Hitler, in 2001 nach jahrzehntelangen Querelen endlich abgeschafft, sollte gerade die Reform des UWG weitere Preisspielräume erschließen, etwa die Schlußverkäufe abschaffen und statt dessen Verkaufsaktionen und andere großangelegte Preismaßnahmen, die bislang als "Sonderverkäufe" immer noch verboten sind, endlich jederzeit als Mittel des Wettbewerbes erlauben.

Noch verwunderlicher ist Künasts Vorstoß da nämlich eine gesetzliche Regelung schon lange besteht, und zwar im "Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen" (GWB). Dort regelt §20 Abs. 1, daß "marktbeherrschende Unternehmen" ihre Konkurrenten nicht "unbillig behindern" oder "ohne sachlich gerechtfertigten Grund (…) unterschiedlich behandeln" dürfen. Und ein solcher Mißbrauch von Marktmacht liegt nach §20 Abs. 4 GWB insbesondere auch vor, wenn ein (marktbeherrschendes) Unternehmen eine Ware "nicht nur gelegentlich" unter Einstandspreis verkauft: Sonderangebote sind also zulässig, dauerhaftes Verkaufen unter Einstandspreis ist aber eine "unbillige Behinderung" und als solche verboten – jetzt schon.

Es stellt sich die Frage, welchen wirklichen Grund diese Initiative haben kann. Ist es schlichte Unkenntnis der Rechtlage? Immerhin möglich bei der bekannten Kompetenz der berliner Laienspieltruppe… oder doch etwas Anderes?

Vielleicht liegt dem nämlich etwas zugrunde, was bislang in der öffentlichen Diskussion zu wenig berücksichtigt wurde: Künast ist nämlich eine Verbraucherschutzministerin, tut aber jetzt etwas, was den Verbrauchern, die sich über die Preissenkungen der Vergangenheit, sei es bei Lebensmitteln, sei es bei Flugtickets oder sogar bei Aldi-Computern, nämlich eher gefreut haben, kaum nützen dürfte: warum greift eine Ministerin, die sich den Verbraucherschutz auf die Fahnen schreibt, zu Maßnahmen gegen Verbraucher? Paßt das nicht sehr gut ins allgemeine Bild der rot-grünen Abzocke?

Schon in anderen Zusammenhängen hat rot-grün ja hinlänglich bewiesen, sich mit der Marktwirtschaft schwerzutun. Und das betrifft nicht nur den traditionell in Deutschland rationierten Gesundheitssektor, sondern auch die Energiewirtschaft, wo nach einer Scheinliberalisierung vor einigen Jahren Zwangspreise und Planwirtschaft gesetzlich festgelegt wurden. Hat man kalte Füße gekriegt, daß der Strom für den Verbraucher zu billig werden könnte? Anarchie ist nämlich machbar, Herr Nachbar, wie die 68er, die jetzt die Regierenden sind, einst skandierten, aber nicht mit Straßenkämpfen, sondern mit den Mitteln des Marktes, wo Wettbewerb und Konkurrenz die Qualität verbessern und die Preise senken. Das hat der Verbraucher in Zeiten verschlossener Geldbörsen wohltuend erlebt, aber das soll offensichtlich gestoppt werden. Zu niedrige Preise bedeuten nämlich zu viel Freiheiten für den Einzelnen, und das soll verhindert werden. In dieses Bild paßt auch die derzeitige Forderung nach einer Besteuerung von Flugbenzin: offenbar ist es jetzt zu preiswert geworden da oben, so daß die hohen Herren immer öfter vom Volke belästigt werden, und das darf natürlich nicht sein.

Ein schöner Verbraucherschutz, das. Willkommen im Sozialismus!

Links zum Thema: Bevorstehende Änderungen im Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb | Planwirtschaft im Energiesektor | Durchwursteln im Gesundheitsbereich (interne Links)

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