Bericht zur Herbstprüfung "Bilanzbuchhaltung – International"

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Erstmals veranstaltete die IHK Erfurt am 6. November eine Fortbildungsprüfung für den Lehrgang "Bilanzbuchhaltung International". Anders als etwa bei "Betriebswirt IHK" oder beim "Technischen Betriebswirt" ist diese Prüfungsveranstaltung noch nicht etabliert; ob es in 2003 eine Wiederholung gibt, wird sich zeigen. Gerade daher kann es besonders interessant sein, schon ganz zu Anfang über diese Prüfung zu berichten. Ich bin auch in diesem Fall Zweitprüfer; die Ergebnisse der schriftlichen Prüfung sind fast fertig. Die mündliche Prüfung ist im Februar. Wie üblich in solchen Berichten bleiben die Belange des Datenschutzes gewahrt.

Die Prüfung

Die von der IHK Köln erstellte Prüfung besteht aus fünf Fallstudien; zu jeder Fallstudie gibt es mehrere Fragen. Für zwei dieser Fragen liegen Lösungsschemata bei; zudem liegt den Prüfungsaufgaben ein knapp zweiseitiger Bericht von der 179. Sitzung des Hauptfachausschusses (HFA) vom 30.10.2001 bei, der zur Lösung des fünften Falles erforderlich ist. Es ist also eine gewisse Einlesezeit erforderlich, bevor mit der eigentlichen Lösung der Aufgaben, die drei Textseiten umfassen, begonnen werden sollte. Neben den IAS 2001 oder 2002 in deutsch oder englisch und dem US-GAAP Basiswerk 2001/2002 (S-K, S-X, Original Pronouncements 2001/2002, Volumes I, II, III) sind das EStG, das KStG, die zugehörigen Richtlinien, das AktG, das GmbHG und das HGB zugelassene Hilfsmittel. Kurz, man sitzt während der 240 Minuten dauernden Prüfung vor einem recht eindrucksvollen Apparat.

Fragen & Antworten

Zu jeder Frage sind die maximal zu erzielenden Punkte angegeben. Die eher einfachen Fragen stehen am Anfang; das soll offensichtlich einen leichteren "Einstieg" bewirken.

Fall 1

Hier soll der Prüfungsteilnehmer kurz Stellung nehmen zu den Institutionen der Rechnungslegung in den USA und den Zielen des IASB. Das bringt zwar nur fünf Punkte, aber hoffentlich ein erstes Erfolgserlebnis und damit einen relativ schmerzarmen Einstieg.

Fall 2

Hier werden drei Bewertungsprobleme geschildert, alle aus dem Bereich der Bewertung von Wertpapieren. Kenntnis von IAS 39 ist also angesagt. Für insgesamt 14 Punkte müssen die zulässigen Wertansätze dargestellt werden – noch nicht so schlimm, aber schon eine Steigerung im Vergleich zu Fall 1.

Fall 3

Jetzt geht es etwas mehr als Eingemachte: zunächst werden in einer Fallschilderung kaufmännische Daten im Zusammenhang mit der Herstellung von Maschinen aufgelistet. Nicht alle Informationen sind relevant, d.h., der Prüfungsteilnehmer muß für jede gegebene Information wissen, ob und wenn ja, wo und wie er sie braucht. Daran schließen sich mehrere Hinweise auf Ereignisse und Einzelsachverhalte im Zusammenhang mit der Produktion an, die ebenfalls relevant sein können. Nunmehr soll aufgrund dieses Datenmaterials zunächst der Wertansatz der Herstellkosten nach IAS und deutschem Steuerrecht gefunden werden: Aha, dafür also sind die Steuerrechtstexte! Das grundsätzliche Schema wird mitgeliefert, was die Lösung der Aufgabe ungemein erleichtert; der Prüfungsteilnehmer muß lediglich für die im Lösungsschema aufgeführten Sachverhalte entscheiden, ob sie zu den MEK, FGK, den FEK oder einer anderen Position der HK gehören, oder fortzulassen sind, und anschließend die gefundenen Größen zusammenzählen. Klingt einfach, erfordert aber eine Menge Detailkenntnis. Schließlich sollen in der 3. Frage die sich aus dem Bewertungsunterschied ergebenden Konsequenzen für latente Steuern dargestellt und "ausführlich" begründet werden, und in 4. muß der Teilnehmer eine retrograde Kalkulation aufgrund eines gegebenen Verkaufspreises vornehmen, bei der ein Abwertungsbedarf herauskommt. In der 5. Frage zu Fall 3 schließlich geht es um die Unterschiede zwischen US-GAAP und IAS am Beispiel der Entwicklungs-Konstruktionskosten und FK-Zinsen. Das alles bringt 52 Punkte und ist gewiß nicht einfach.

Fall 4

Sie sehen, wir nähern uns dem Ende: Für nur noch 15 Punkte soll der Teilnehmer die Rechtsgrundlagen der Segmentberichterstattung nach IAS und US-GAAP darstellen – kein so schweres Vorhaben, finde ist.

Fall 5

Für nur noch 14 Punkte geht es hier um die Bilanzierung eines KSt-Guthabens nach IAS und HGB: der Steuerrechtler ist also gefragt. Zur Lösung werden das erwähnte Protokoll der 179. HFA-Sitzung und ein BMF-Schreiben benötigt; Kenntnis des Systemwechsels vom Anrechnungsverfahrens zum Halbeinkünfteverfahren mit Definitivbesteuerung sind vonnöten. Die starke steuerrechtliche Betonung hebt diese Aufgabe von den vorhergehenden Fällen ab.

Meine Wertung

Auf den ersten Blick fällt die ungleiche Verteilung der Aufgaben auf: Fall 3 bringt nicht nur 52 Punkte, sondern umfaßt auch zwei der insgesamt nur drei Seiten mit den Aufgaben. Um zu bestehen, kann man also die Ermittlung der Herstellkosten nicht ganz ignorieren – andererseits sind ausdrücklich auch Teilbewertungen vorzunehmen, und Folgefehler dürfen nicht zu weiteren Punktabzügen führen, d.h., der Korrektor muß mit aus vorhergehenden Fragen falschen Ausgangszahlen weiterrechnen, um die Richtigkeit folgender Ergebnisse zu prüfen. Das macht die Sache einfacher, aber dennoch kriegt man gewiß nichts geschenkt. Ohne eine intensive Orientierung im Fachgebiet sieht man kein Land.

Ein Ausblick

Dies war die erste Prüfung ihrer Art, und die internationale Variante des Bilanzbuchhalter-Lehrganges ist noch nicht so verbreitet, so daß zusammenhängende Erfahrungen über mehrere Rechnungsperioden, ähh, sorry, Prüfungstermine, bislang fehlen. Wenn Interesse bekundet wird (was heute bereits einmal geschah), werde ich über weitere Prüfungen dieser Art berichten. Daß die Ergebnisse vorliegen, habe ich bereits angedeutet; allerdings werde ich mich aus Gründen des Datenschutzes und der Amtsverschwiegenheit nicht dazu äußern. Diesbezügliche Anfragen können also nicht beantwortet werden.

 

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